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Gentechnische Anlagen: Wie überprüfe ich meine gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 1 bzw. Sicherheitsstufe 2 vor behördlichen Besuchen selbst?

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Vorab betrachtet:

  • Haben sich seit der ursprünglichen Anmeldung bzw. Genehmigung mitteilungspflichtige Sachverhalte verändert? Hierzu gehören Personalwechsel bei dem Betreiber bzw. Betreiberin, Änderungen in der Projektleitung bzw. bei der beauftragten Person der Biologischen Sicherheit. Auch Änderungen in Sicherheitsrelevanten Betriebsmitteln (wie bspw. Autoklaven oder Sicherheitswerkbänken) oder liegt eine (auch zeitlich begrenzte) Betriebsstillegung der gentechnischen Anlage vor?
  • Gab es seit der letzten Meldung bzw. dem letzten Behördenbesuch unvorhergesehene Ereignisse oder Unfälle im Rahmen gentechnischer Arbeiten oder Arbeiten in gentechnischen Anlagen?

Gentechnische Aufzeichnungen (siehe auch GenTAufzV):

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