Hautschutz und Hautpflege am Arbeitsplatz sind mehr als nur eine Frage des Komforts; sie sind eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber. Aber was bedeutet das genau für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Hier ein tieferer Einblick in diese wichtige Thematik.
Sind Hautschutzmittel Teil der Persönlichen Schutzausrüstungen?
Ja, definitiv! Hautschutzmittel werden als Teil der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) angesehen. Das bedeutet, dass sie bei entsprechender Gefährdung von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies schließt sowohl Schutzhandschuhe als auch Hautschutzmittel ein.
Was tun, wenn am Arbeitsplatz keine Hautschutzmittel verfügbar sind?
Falls am Arbeitsplatz keine entsprechenden Schutzmittel vorhanden sind, obwohl eine Hautgefährdung vorliegt, sind Arbeitgeber verpflichtet, diese bereitzustellen. In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten, Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Personalvertretung kontaktieren, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.
Die verschiedenen Arten von Hautmitteln
Die DGUV Information 212-017 gibt einen detaillierten Überblick über die unterschiedlichen Hautmittel, die am Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Dazu gehören:
- Hautschutzmittel: Diese werden vor der Arbeit aufgetragen und schützen die Haut vor Irritationen und anderen Risiken.
- Hautpflegemittel: Sie kommen nach der Arbeit zum Einsatz, um die Haut zu regenerieren und die Hautbarriere zu stärken.
Zusammenfassung
Hautschutz und Hautpflege am Arbeitsplatz sind essentiell und gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen bei einer festgestellten Hautgefährdung entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Sollten diese nicht bereitgestellt werden, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer aktiv werden und sich an die zuständigen Stellen wenden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema empfehlen wir, das Portal Hand- und Hautschutz der BG ETEM zu besuchen, wo umfassende Informationen und FAQs bereitstehen.