Tragen von Atemschutzgeräten: Muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen?

Mann in Schutzkleidung und mit Atemschutzgerät sprüht Unkrautvernichter auf Wiese

In vielen Berufsfeldern, von der Industrie über das Baugewerbe bis hin zu medizinischen Einrichtungen, ist das Tragen von Atemschutzgeräten unerlässlich, um Mitarbeiter vor gesundheitsschädlichen Stoffen in der Luft zu schützen. Doch mit der Bereitstellung von Atemschutzgeräten allein ist es nicht getan. Die EU-Verordnung 89/656/EWG und die DGUV Regel 112-190 schreiben vor, dass Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge für Mitarbeiter veranlassen müssen, die Atemschutzgeräte tragen. Dieser Blogpost beleuchtet, warum diese Vorsorge so wichtig ist und was Arbeitgeber beachten müssen.

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