Anhang XVII der REACH-Verordnung: Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse

Labormitarbeiter in Schutzkleidung arbeitet an einem Labortisch mit Laborgeräten im Hintergrund, im Kontext von Anhang XVII der REACH-Verordnung

Unser informativer Blogbeitrag behandelt Anhang XVII der europäischen Chemikalienverordnung (REACH), der sich mit Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse befasst. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die Bedeutung dieses Anhangs und zeigt auf, wie er zur Sicherheit von Mensch und Umwelt beiträgt.

Risikobewertung bei gentechnischen Arbeiten im Labor

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Als erstes sollte man mittels Risikobewertung prüfen, ob man gentechnische Arbeiten im Labor durchführen will. Die allgemeinen Kriterien für die Risikobewertung sind in Anlage 1 (zu §5) der GenTSV verschriftet.

Warum jedes Unternehmen ein aktuelles Gefahrstoffkataster benötigt

Unternehmer bucht Gefahrstoffkataster-Management-Abo auf Tablet mit SiFa-flex Service

In unserer heutigen Zeit, wo alles im Wandel ist und wir ständig auf Trab gehalten werden, ist es leicht, den Überblick zu verlieren – besonders wenn es um so wichtige Dinge wie die Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Das Thema Gefahrstoffe mag auf den ersten Blick trocken erscheinen, doch es steckt voller Herausforderungen und Chancen. Ein gut organisiertes Gefahrstoffkataster ist weit mehr als nur ein bürokratisches Muss; es ist der Schlüssel, um Ihre Belegschaft zu schützen und Ihr Unternehmen sicher und souverän in die Zukunft zu führen. Hier kommt SiFa-flex ins Spiel: Mit unserem maßgeschneiderten Gefahrstoffmanagement nehmen wir Ihnen nicht nur eine Sorge ab, sondern sorgen auch dafür, dass Sie stets den Kopf frei haben für das, was wirklich zählt – Ihr Business und die Menschen, die es vorantreiben.

Dürfen Betriebsanweisungen auch online zur Verfügung gestellt werden?

Sicherheitsfachkraft prüft digitale Betriebsanweisungen auf einem iPad in einem Warenlager

In der heutigen digitalen Ära, die von einer Flut an Informationen und technologischen Fortschritten geprägt ist, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, traditionelle Arbeitsmethoden zu überdenken und anzupassen. Eine zentrale Frage dabei ist, ob und wie traditionelle, schriftliche Dokumente durch digitale Alternativen ersetzt werden können. Betriebsanweisungen, die nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 555) jedem Beschäftigten schriftlich zugänglich gemacht werden müssen, stehen im Fokus dieser Überlegungen. Dieser Artikel beleuchtet, unter welchen Bedingungen Betriebsanweisungen in digitaler Form nicht nur zulässig, sondern auch effektiv sind, und wie sie die Arbeitssicherheit in Unternehmen verbessern können.

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