
Ja, wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit Atemschutzgeräte tragen müssen, muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen. Die Verwendung von Atemschutzgeräten kann Auswirkungen auf die Gesundheit haben, daher ist es wichtig, dass die Mitarbeiter regelmäßig untersucht werden, um sicherzustellen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, das Gerät zu tragen.
Dies ist in der EU-Verordnung 89/656/EWG (siehe DGUV Regel 112-190) über den Einsatz von Atemschutzgeräten geregelt und setzt voraus, dass eine arbeitsmedizinische Überwachung durchgeführt wird, bevor ein Mitarbeiter Atemschutzgeräte trägt, und dass weitere Überwachungen durchgeführt werden, während das Gerät verwendet wird.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die Atemschutzgeräte tragen, regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht werden, um sicherzustellen, dass sie gesundheitlich geeignet sind, das Gerät zu tragen. Es ist auch wichtig, dass der Arbeitgeber sicherstellt, dass die Atemschutzgeräte ordnungsgemäß gewartet und geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie jederzeit einsatzbereit sind.