Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Durchführen darf eine Unterweisung jeder der die notwendigen Fachkenntnisse hat und dazu beauftragt ist. Die Pflicht zur Durchführung liegt zunächst einmal bei dem Arbeitgeber. Diese Pflicht kann schriftlich, z.B. auf Führungskräfte delegiert werden (§13 Abs. 2 ArbSchG). Personen, denen eine solche Pflicht übertragen werden soll, müssen dazu geeignet sein – persönlich & fachlich – dies […]

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner