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Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen? – Alles Wichtige zur Durchführung und Delegation von Arbeitsschutzunterweisungen

Inhalt

Die regelmäßige Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen ist eine zentrale Verpflichtung für Arbeitgeber. Sie stellt sicher, dass alle Mitarbeiter in Bezug auf die Risiken am Arbeitsplatz geschult sind und wissen, wie sie sich und andere vor Gefahren schützen können. Dabei stellt sich jedoch oft die Frage, wer die Sicherheitsunterweisung durchführen darf und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen. In diesem umfassenden Blogpost klären wir alle wichtigen Aspekte, von der rechtlichen Grundlage über die Anforderungen an die durchführenden Personen bis hin zur Delegation dieser wichtigen Aufgabe.

Gesetzliche Grundlage: Die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung

Die rechtliche Basis für die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), genauer gesagt §13 Abs. 2 ArbSchG. Darin ist festgelegt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen, um sie über mögliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu informieren und ihnen das richtige Verhalten in Gefahrensituationen aufzuzeigen. Dies gilt sowohl für neue Mitarbeiter als auch für langjährige Beschäftigte, die mit neuen Gefahrenquellen konfrontiert werden. Die Sicherheitsunterweisung muss dabei nicht nur bei der Einstellung eines Mitarbeiters erfolgen, sondern auch bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsabläufe oder der Einführung neuer Technologien. Die Einhaltung dieser Vorschrift trägt wesentlich zur Prävention von Arbeitsunfällen und zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.

Delegation der Unterweisungspflicht: Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Obwohl der Arbeitgeber grundsätzlich für die Durchführung der Sicherheitsunterweisungen verantwortlich ist, kann er diese Pflicht delegieren. Laut §13 Abs. 2 ArbSchG darf die Verantwortung für Unterweisungen auf andere Personen übertragen werden, sofern diese sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sind. Dies bedeutet, dass Führungskräfte, Abteilungsleiter oder speziell ausgebildete Mitarbeiter in die Pflicht genommen werden können, wenn sie über ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügen. Besonders wichtig ist hierbei die schriftliche Beauftragung dieser Personen, um die Delegation rechtswirksam zu machen.

Ein häufiger Irrglaube ist, dass ausschließlich Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte Unterweisungen durchführen dürfen. Zwar können diese Experten die Inhalte der Schulungen maßgeblich gestalten, aber auch andere Mitarbeiter können die Sicherheitsunterweisung leiten, solange sie fachlich qualifiziert sind. Entscheidend ist, dass die Person, der diese Aufgabe übertragen wird, die Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz genau kennt und in der Lage ist, praxisnahe und relevante Sicherheitsanweisungen zu geben. Dies stellt sicher, dass die Unterweisung nicht nur formal erfolgt, sondern auch tatsächlich einen Mehrwert für die Sicherheit der Mitarbeiter bietet.

Die Auswahlpflicht des Arbeitgebers: Fachliche und persönliche Eignung

Die sogenannte Auswahlpflicht des Arbeitgebers verlangt, dass er sicherstellt, dass nur Personen, die fachlich und persönlich geeignet sind, die Unterweisung durchführen. Fachlich geeignet bedeutet, dass die betreffende Person die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und gegebenenfalls den spezifischen Gefahren, die am jeweiligen Arbeitsplatz bestehen, hat. Diese Fachkenntnisse können durch Schulungen oder durch praktische Erfahrung erworben werden. Persönlich geeignet ist eine Person, wenn sie die Fähigkeit besitzt, ihre Kenntnisse verständlich und praxisnah zu vermitteln und die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Unterweisung übernehmen kann.

Es ist nicht nur ratsam, sondern auch notwendig, die Eignung der beauftragten Person regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Best Practices im Arbeitsschutz ist. Hier kann eine enge Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt des Unternehmens von Vorteil sein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gefahren und Risiken in den Unterweisungen behandelt werden.

Inhalte der Sicherheitsunterweisung: Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und mehr

Die Inhalte der Sicherheitsunterweisung sind nicht willkürlich, sondern werden durch verschiedene Verordnungen konkretisiert. Dazu zählen unter anderem die Gefahrstoffverordnung, die Biostoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung. Diese Regelwerke legen fest, welche spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz behandelt werden müssen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. So müssen Mitarbeiter beispielsweise über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen oder Maschinen unterwiesen werden, die ein erhöhtes Unfallrisiko bergen. Auch ergonomische Aspekte und die richtige Handhabung von Arbeitsmitteln können Teil der Unterweisung sein.

Unterweisungen sollten dabei immer praxisnah gestaltet werden. Es reicht nicht aus, den Mitarbeitern lediglich theoretisches Wissen zu vermitteln; vielmehr müssen sie in die Lage versetzt werden, die Sicherheitsmaßnahmen in ihrem Arbeitsalltag umzusetzen. Regelmäßige Wiederholungen und Auffrischungen der Unterweisungen stellen sicher, dass das Wissen der Mitarbeiter stets aktuell bleibt.

Statistik: Warum regelmäßige Unterweisungen so wichtig sind

Eine aktuelle Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt, dass Unternehmen mit regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen signifikant weniger Arbeitsunfälle verzeichnen. Laut DGUV liegt die Unfallquote in Unternehmen mit systematischen Unterweisungsprogrammen um 30 % niedriger als in Betrieben, die keine oder unregelmäßige Schulungen durchführen. Dies unterstreicht, wie wichtig regelmäßige und gut strukturierte Unterweisungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz sind.

Bedeutung von Unterweisungen im Arbeitsschutz

„Eine systematische und kontinuierliche Unterweisung der Beschäftigten ist der Schlüssel zu einem sicheren Arbeitsumfeld. Sie schützt nicht nur vor Unfällen, sondern sensibilisiert Mitarbeiter auch langfristig für Sicherheitsrisiken.“ – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Fazit: Die Bedeutung externer Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen erfordert nicht nur Fachkenntnisse, sondern auch kontinuierliche Aufmerksamkeit und Anpassung an neue Gefahren und Technologien. Hier kommen externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit ins Spiel, die Unternehmen dabei unterstützen, gesetzeskonforme und effektive Unterweisungen durchzuführen. Mit ihrem Fachwissen helfen sie Ihnen, die Auswahl geeigneter Unterweisender zu treffen, die Inhalte den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens anzupassen und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher und informiert sind. Vertrauen Sie auf die Expertise von externen Sicherheitsfachkräften, um den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen auf höchstem Niveau zu halten.

Quellen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/unfallstatistik/index.jsp

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsweltgestalten/Arbeitsschutz/Prävention/_inhalt.html

 

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