Substitutionsprüfungen gemäß TRGS 600 und TRBA 400: Ein Leitfaden für Unternehmen

Verschiedene chemische Gefäße in einem Labor für Substitutionsprüfungen

In vielen Industriezweigen kommen bei der Produktion und Verarbeitung von Materialien gefährliche Stoffe zum Einsatz. Um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßige Substitutionsprüfungen durchzuführen. Diese Prüfungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und werden durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 600 und die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400 geregelt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Substitutionsprüfungen sind, wie sie durchgeführt werden und welche Vorteile sie bieten.

Laborplanungen, Scale-Up und Umbauten: Ein umfassender Leitfaden für effiziente Labore

Frau im weißen Laborkittel in gut geplantem Labor.

Laborplanungen sind entscheidend für den Erfolg in Forschung und Entwicklung, indem sie direkt Produktivität und Innovationsfähigkeit beeinflussen. Dieser umfassende Leitfaden bietet Einblicke in bewährte Praktiken, erläutert häufige Fallstricke und zeigt Strategien auf, wie Sie die Effizienz Ihrer Labore durch gut durchdachte Planungen, Scale-Up-Projekte und Umbauten maximieren können.

Effektive Sicherheitsunterweisung: Eine Kernverantwortung im Arbeitsschutz

eine externe Sicherheitsfachkraft in Schutzausrüstung diskutieren Sicherheitsprotokolle auf einem Industriegelände und Sicherheitsunterweisungen

Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine zentrale Säule für das Wohlbefinden und die Produktivität der Mitarbeiter. Bei SiFa-flex verstehen wir die Bedeutung dieser Aufgabe und bieten Unternehmen fundierte Einblicke und Beratungen zur effektiven Gestaltung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen.

Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Durchführen darf eine Unterweisung jeder der die notwendigen Fachkenntnisse hat und dazu beauftragt ist. Die Pflicht zur Durchführung liegt zunächst einmal bei dem Arbeitgeber. Diese Pflicht kann schriftlich, z.B. auf Führungskräfte delegiert werden (§13 Abs. 2 ArbSchG). Personen, denen eine solche Pflicht übertragen werden soll, müssen dazu geeignet sein – persönlich & fachlich – dies […]

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