Mit unserem Abo-Service ab 899€ pro Jahr übernehmen wir die halbjährliche Prüfung Ihres Katasters auf wesentliche Änderungen und aktualisieren es bei Bedarf. Neue Gefahrstoffe werden von uns geprüft und hinzugefügt, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Beantworten Sie in unserem Kontaktformular schnell und einfach, in 3 kurzen Steps, kurze Fragen zu Ihrem aktuellen Stand in Sachen Gefahrstoffkataster/Gefahrstoffverzeichnis. Auf der Basis können wir Ihnen ein genaues Angebot erstellen und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Ein Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis) listet alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit den nach § 6 Abs. 12 GefStoffV geforderten Angaben: Bezeichnung des Gefahrstoffs, Einstufung und Kennzeichnung nach CLP (H-/P-Sätze, Piktogramme), verwendete Mengenbereiche, betroffene Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sowie den Verweis auf das aktuelle Sicherheitsdatenblatt. Das Kataster ist die Grundlage jeder Gefährdungsbeurteilung.
Ja. Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss jeder Arbeitgeber, in dessen Betrieb mit Gefahrstoffen umgegangen wird, ein Verzeichnis dieser Gefahrstoffe führen und aktuell halten – unabhängig von der Betriebsgröße. Nur bei Tätigkeiten mit ausschließlich geringer Gefährdung kann darauf verzichtet werden.
In der Praxis werden beide Begriffe meist synonym verwendet. Die GefStoffV spricht vom „Verzeichnis der Gefahrstoffe“ (Gefahrstoffverzeichnis); „Gefahrstoffkataster“ ist die gebräuchliche, oft etwas umfassendere Bezeichnung – inklusive Lagerorten, Mengen und Substitutionsprüfung. Eine rechtlich getrennte Anforderung besteht nicht.
Ja – wir stellen Ihnen eine kostenlose Excel-Vorlage für Ihr Gefahrstoffverzeichnis bereit, in der alle nach § 6 Abs. 12 GefStoffV geforderten Spalten (CLP-Kennzeichnung, WGK, H-/P-Sätze, Sicherheitsdatenblatt) bereits angelegt sind – inklusive einer Beispielzeile. Eine Vorlage hilft beim Einstieg, stößt im Alltag aber an Grenzen: Sicherheitsdatenblätter und CLP-Einstufungen ändern sich laufend, und ein unvollständiges Kataster erfüllt die GefStoffV nicht. Wer es lieber abgeben möchte: Wir erstellen Ihr Gefahrstoffkataster rechtssicher, pflegen es fortlaufend und prüfen auf Wunsch mögliche Substitutionen.
Bei SiFa-flex nutzen wir unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, um innovative und zukunftsorientierte Lösungen in der Arbeitssicherheit und im Umweltschutz anzubieten. Unsere Expertise ermöglicht es uns, vorausschauend auf die dynamischen Anforderungen unserer Kunden einzugehen und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln.