Wie viele Ersthelfer muss Ihr Unternehmen stellen? Unser Erste-Hilfe-Rechner beantwortet das in unter einer Minute – auf Basis der DGUV Vorschrift 1 und mit einem Detail, das die meisten Berechnungen falsch macht: Es zählt nicht Ihre Personalliste, sondern die Zahl der tatsächlich anwesenden Beschäftigten. Arbeitgeber sind hier in der Pflicht, unabhängig von Branche und Betriebsgröße – und die richtige Antwort entscheidet im Notfall über Minuten.
Warum die richtige Anzahl an Ersthelfern gesetzlich vorgeschrieben ist
Die Pflicht hat zwei Ebenen: § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Erste Hilfe im Betrieb zu organisieren und dafür Beschäftigte zu benennen. Konkret wird es in § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Dort stehen die Quoten, nach denen sich die Mindestanzahl der Ersthelfer bemisst. Ergänzend regelt die ASR A4.3 die Ausstattung – von Verbandkästen bis zu Erste-Hilfe-Räumen. Diese Pflichten gelten ausnahmslos für alle Unternehmen, vom Zwei-Personen-Büro bis zum Industriebetrieb.
Welche Vorschriften gelten für Ersthelfer im Betrieb?
Zuständig für die Konkretisierung und Kontrolle sind die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV Vorschrift 1 ist dabei für jeden Betrieb unmittelbar verbindlich – sie ist die „Spielregel“, nach der die Berufsgenossenschaft bei Besichtigungen und nach Arbeitsunfällen prüft. Die gute Nachricht: Die Lehrgangskosten für die Ersthelfer-Ausbildung übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft; der Arbeitgeber stellt die Beschäftigten dafür bezahlt frei.
Was droht bei Verstößen gegen die Ersthelfer-Pflicht?
Fehlende Ersthelfer können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – das eigentliche Risiko liegt aber im Schadensfall: Verläuft ein Notfall schlecht, weil keine ausgebildete Person anwesend war, stehen Organisationsverschulden und Haftung der Unternehmensleitung im Raum. Sachlich betrachtet ist die Ersthelfer-Organisation eine der günstigsten Versicherungen, die ein Betrieb haben kann.
Die Faustformel: Wie viele Ersthelfer sind Pflicht?
§ 26 DGUV Vorschrift 1 staffelt nach der Zahl der anwesenden Versicherten:
| Anwesende Versicherte | Erforderliche Ersthelfer |
|---|---|
| 2 bis 20 | mindestens 1 Ersthelfer |
| mehr als 20 – Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 5 % der Anwesenden |
| mehr als 20 – sonstige Betriebe (Produktion, Bau, Werkstatt …) | 10 % der Anwesenden |
Das Wort „anwesend“ ist der Schlüssel: Maßgeblich ist, wie viele Menschen gleichzeitig im Betrieb sind – nicht, wie viele auf der Gehaltsliste stehen. Und die Quote muss zu jeder Zeit erfüllt sein, auch in der Spätschicht, auch in der Urlaubszeit.
Erste-Hilfe-Rechner: So nutzen Sie das Tool richtig
Tragen Sie die Zahl der üblicherweise gleichzeitig anwesenden Personen ein und wählen Sie Ihren Betriebstyp. Der Rechner ermittelt die Mindestanzahl nach DGUV Vorschrift 1 – und empfiehlt zusätzlich, wie viele Ersthelfer Sie mit Abwesenheitspuffer tatsächlich ausbilden sollten. Das Ergebnis ist Ihr Ausgangspunkt; besondere Risiken im Betrieb können über die Gefährdungsbeurteilung einen höheren Bedarf ergeben. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
⛑️ Erste-Hilfe-Rechner
🔒 Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Daten übertragen. Grundlage: § 26 DGUV Vorschrift 1; besondere Gefährdungen können über die Gefährdungsbeurteilung einen höheren Bedarf ergeben.
Rechenbeispiele für verschiedene Betriebsgrößen
| Betrieb | Anwesende | Quote | Mindestanzahl | Empfehlung mit 25 % Puffer |
|---|---|---|---|---|
| Kleines Büro | 10 | 2–20 → 1 | 1 | 2 |
| Mittelständische Produktion | 80 | 10 % | 8 | 10 |
| Bauunternehmen | 50 (davon 30 auf Baustellen) | 10 % – je Einsatzort! | 2 im Betrieb + Ersthelfer je Kolonne | individuell |
Häufige Fehler aus der Praxis
Bei der Ersthelfer-Planung sehen wir in unserer Beratungspraxis dieselben Fehler wie beim Brandschutz – und sie haben alle dieselbe Wurzel:
- Die Personalliste als Rechenbasis. Die DGUV-Quote bezieht sich auf anwesende Versicherte. Wer 10 % der Belegschaft ausbildet, hat trotzdem eine Lücke, wenn die ausgebildeten Kollegen gerade nicht da sind – die Quote muss in jeder Schicht und zu jeder Betriebszeit erfüllt sein.
- Urlaub, Krankheit und Homeoffice werden nicht eingerechnet. Auf dem Papier stimmt die Zahl, im Hochsommer ist kein Ersthelfer im Haus. Planen Sie 20–30 % Puffer ein – Ersthelfer-Ausbildung ist günstig, eine Versorgungslücke nicht.
- Montagetrupps werden vergessen. Wer auswärts arbeitet, braucht Erste-Hilfe-Abdeckung vor Ort: Jede Kolonne auf Baustelle oder Montage sollte einen eigenen Ersthelfer dabei haben. Gleichzeitig dürfen diese Personen nicht in der Standort-Quote mitgezählt werden, wenn sie nie dort sind.
Weitere Anforderungen an die Erste Hilfe im Betrieb
Mit der richtigen Anzahl ist es nicht getan – zur Erste-Hilfe-Organisation gehören außerdem: geeignetes Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten nach DIN 13157 bzw. DIN 13169, je nach Betriebsgröße), die richtige Platzierung der Erste-Hilfe-Einrichtungen, der Aushang mit Notrufnummern und benannten Ersthelfern sowie die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandbuch – heute gern digital und datenschutzkonform).
Ersthelfer-Ausbildung: Was gilt als anerkannte Ausbildung?
Die Grundausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten bei einer von der DGUV ermächtigten Ausbildungsstelle – dazu zählen etwa DRK, Johanniter, Malteser, ASB und DLRG. Entscheidend: Die Qualifikation bleibt nur gültig, wenn sie alle 2 Jahre durch ein Erste-Hilfe-Training aufgefrischt wird. Genau hier reißen die meisten Lücken ein – ohne Fristenüberwachung läuft die Hälfte der Ersthelfer-Scheine unbemerkt ab. Unsere Schulungen für Ersthelfer organisieren wir inklusive dieser Fristenverfolgung.
Erste-Hilfe-Material und Meldeweg: Was gehört dazu?
Kurz und praxisnah: Verbandkästen vollständig und auffindbar (Verbrauchtes sofort ersetzen, Verfallsdaten prüfen), Notruf-Aushang aktuell, Meldeweg geklärt (wer ruft an, wer weist den Rettungsdienst ein?) und jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert – die Dokumentation sichert den Versicherungsschutz bei Spätfolgen.
Wann lohnt sich ein externer Dienstleister für Arbeitssicherheit?
Ersthelfer-Quoten je Schicht, Auffrischungsfristen, Verbandkasten-Checks, Aushänge, Gefährdungsbeurteilung – einzeln ist nichts davon schwer, in Summe bleibt es im Tagesgeschäft liegen. Genau dafür gibt es die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – was sie übernimmt
Konkret: Bedarfsanalyse der Ersthelfer je Standort und Schicht (inklusive Montage- und Außenteams), Organisation und Fristenverfolgung der Aus- und Fortbildungen, Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung und die ASA-Dokumentation – alles rechtssicher dokumentiert und jederzeit prüfbereit für die Berufsgenossenschaft.
Fazit: Ersthelfer-Anzahl korrekt berechnen – und rechtssicher aufgestellt sein
Die Rechtslage ist klar: mindestens 1 Ersthelfer ab 2 anwesenden Personen, darüber 5 % (Verwaltung/Handel) bzw. 10 % (sonstige Betriebe) – immer bezogen auf die Anwesenden, immer je Schicht, immer mit Puffer für Urlaub, Krankheit und Homeoffice. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre Zahlen – und wenn Sie die gesamte Erste-Hilfe-Organisation in professionelle Hände geben möchten: Jetzt unverbindliche Erstberatung buchen.