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1000-Punkte-Rechner (ADR 1.1.3.6): Gefahrgut-Freistellung online berechnen

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Müssen orange Warntafeln an den Transporter, braucht der Fahrer einen ADR-Schein – oder reicht eine vereinfachte Beförderung? Die Antwort liefert die 1000-Punkte-Regel nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR. Mit unserem 1000-Punkte-Rechner ermitteln Sie in unter einer Minute, ob Ihre Ladung unter dem Schwellenwert bleibt – die Beförderungskategorie zu jeder UN-Nummer wird automatisch aus der ADR-Tabelle A (Stand ADR 2025) gezogen. Wichtig vorab: „Unter 1000 Punkten“ heißt nicht „kein Gefahrgutrecht“ – aber dazu unten mehr.

Was ist die 1000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6?

Die 1000-Punkte-Regel – fachlich korrekt die Freistellung in Zusammenhang mit der je Beförderungseinheit beförderten Menge nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR – erlaubt für kleinere Gefahrgutmengen erhebliche Erleichterungen. Bleibt die Ladung einer Beförderungseinheit unter 1000 Punkten, entfallen unter anderem die orangefarbene Warntafel, die ADR-Schulungsbescheinigung (der „ADR-Schein“) und Teile der vorgeschriebenen Fahrzeugausrüstung. Das ist im betrieblichen Alltag – Handwerk, Lieferdienste, Wartung, Labor – der Unterschied zwischen einem normalen Transport und einem vollregulierten Gefahrguttransport.

So funktioniert die Punkteberechnung

Das Prinzip ist einfach: Jede Beförderungskategorie hat einen Faktor. Sie multiplizieren die Menge je Gefahrgut mit diesem Faktor und addieren alle Positionen. Die Bemessungsgrundlage hängt vom Aggregatzustand ab – Liter bei flüssigen Stoffen und Druckgasen (nach Fassungsraum), Kilogramm netto bei festen Stoffen und verflüssigten Gasen, Bruttomasse bei Gegenständen.

Beförderungskategorie (Spalte 15, Tabelle A) Faktor
1 (höchste Gefahr) 50 – bzw. 20 für bestimmte Stoffe der Fußnote a (u. a. UN 1005 Ammoniak, UN 1017 Chlor)
2 3
3 1
4 0 (zählt nie mit)
0 keine Freistellung möglich

Ein Beispiel: 333 Liter Benzin (UN 1203, Beförderungskategorie 2, Faktor 3) ergeben 999 Punkte – die Ladung bleibt also knapp freigestellt. Schon 334 Liter überschreiten die Grenze und lösen die vollen ADR-Pflichten aus. Genau diese Spitz-auf-Knopf-Rechnung nimmt Ihnen der Rechner ab.

Sonderfall Beförderungskategorie 0

Stoffe der Beförderungskategorie 0 (etwa viele explosive Stoffe, bestimmte selbstzersetzliche oder hochgiftige Güter) sind von der 1000-Punkte-Regel vollständig ausgenommen – hier gibt es keine Freistellung, egal wie klein die Menge ist. Neu seit ADR 2025: Auch kritisch defekte Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien sind der Beförderungskategorie 0 zugeordnet. Der Rechner erkennt diese Fälle und warnt Sie sofort.

1000-Punkte-Rechner: Jetzt Ihre Ladung prüfen

Geben Sie je Gefahrgut die UN-Nummer und die Menge ein. Kategorie und Faktor erscheinen automatisch; unbekannte oder firmeninterne Eintragungen erfassen Sie über die manuelle Kategorie-Auswahl. Der Rechner summiert alle Positionen und zeigt Ihnen, ob Sie unter 1000 Punkten bleiben. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

📦 1000-Punkte-Rechner (ADR 1.1.3.6)

Geben Sie die UN-Nummer und die Menge je Gefahrgut ein – Beförderungskategorie und Faktor werden automatisch aus der ADR-Tabelle A (Stand ADR 2025) ermittelt. Unbekannte oder firmeninterne Stoffe können Sie über die Kategorie manuell erfassen.

🔒 Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Daten übertragen. Bemessungsgrundlage je nach Aggregatzustand: Liter (flüssig/Druckgas nach Fassungsraum) bzw. Kilogramm netto (fest, verflüssigte Gase) bzw. Bruttomasse (Gegenstände). Maßgeblich ist Spalte 15 der Tabelle A; im Zweifel entscheidet das gültige ADR. Keine Rechtsberatung.

Der gefährlichste Irrtum: „Unter 1000 Punkten gilt kein ADR“

Das ist der mit Abstand häufigste und teuerste Denkfehler in der Praxis. Die 1000-Punkte-Regel ist eine Freistellung von bestimmten Pflichten – nicht vom Gefahrgutrecht insgesamt. Auch deutlich unter 1000 Punkten bleiben verpflichtend:

  • Zugelassene Verpackung: baumustergeprüfte (UN-)Verpackung, ordnungsgemäß verschlossen
  • Kennzeichnung der Versandstücke: Gefahrzettel, UN-Nummer, ggf. Ausrichtungspfeile
  • Beförderungspapier – und zwar mit Angabe der Gesamtpunktzahl je Beförderungseinheit
  • Feuerlöscher (mindestens 2 kg Pulver) im Fahrzeug
  • Unterweisung aller beteiligten Personen nach Kapitel 1.3 ADR

Wer das übersieht, fühlt sich auf der sicheren Seite und steht bei der Kontrolle trotzdem mit einem Bußgeld da. „Freigestellt“ heißt eben erleichtert, nicht befreit.

Weitere typische Fehler aus der Praxis

  1. Die Punkte werden nur einmal am Start gerechnet. Maßgeblich ist die Menge je Beförderungseinheit – und die ändert sich auf einer Tour mit mehreren Stopps laufend. Wer zwischendurch nachlädt, kann unbemerkt über 1000 Punkte rutschen. Die Punktzahl gehört bei jedem Zu- und Abladen neu geprüft.
  2. Falsche Bemessungsgrundlage. Flüssigkeiten werden in Litern, feste Stoffe in Kilogramm netto gerechnet – nicht das Bruttogewicht der Verpackung. Bei Gegenständen zählt dagegen die Bruttomasse. Wer alles über einen Kamm schert, rechnet falsch.
  3. LQ und EQ werden mitgezählt. In begrenzten Mengen (LQ) oder freigestellten Mengen (EQ) verpackte Güter haben den Faktor 0 und zählen für die 1000-Punkte-Summe nicht mit – ihre eigenen Vorschriften gelten aber weiter. Beides durcheinanderzubringen führt zu falschen Ergebnissen in beide Richtungen.

Wann brauchen Sie einen Gefahrgutbeauftragten?

Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut versenden, befördern oder verpacken, müssen grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GbV). Es gibt Ausnahmen – etwa für Beförderungen, die vollständig unterhalb der Freistellungsgrenzen bleiben –, aber ob diese greifen, ist im Einzelfall genau zu prüfen. Genau hier setzt unsere Unterstützung an: Wir übernehmen die Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten, klären Ihre Freistellungsmöglichkeiten, schulen Ihre beteiligten Personen nach Kapitel 1.3 und sorgen für rechtssichere Dokumentation – von der Verpackung bis zum Beförderungspapier.

Verwandte Themen im Arbeitsschutz

Der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen endet nicht an der Laderampe. Im Betrieb gehören dazu ein gepflegtes Gefahrstoffverzeichnis, fundierte Gefährdungsbeurteilungen und – wo gelagert und gehandhabt wird – ein durchdachtes Brandschutzkonzept samt ausreichender Zahl an Brandschutzhelfern.

Fazit: Schnell gerechnet, aber kein Freibrief

Die 1000-Punkte-Regel ist ein mächtiges Werkzeug, um kleinere Gefahrguttransporte zu erleichtern – und mit dem Rechner oben haben Sie die Summe in Sekunden. Behalten Sie aber die zwei Kernbotschaften im Kopf: Beförderungskategorie 0 ist nie freigestellt, und unterhalb von 1000 Punkten bleiben Verpackung, Kennzeichnung, Beförderungspapier, Feuerlöscher und Unterweisung Pflicht. Wenn Sie Ihre Gefahrguttransporte rechtssicher aufstellen oder einen externen Gefahrgutbeauftragten brauchen: Jetzt unverbindliche Erstberatung buchen.

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