Die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen, um deren Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Doch wer darf diese wichtigen Unterweisungen eigentlich durchführen? Darf der Chef seine Abteilungsleiter unterweisen oder der Abteilungsleiter seine Mitarbeiter? Welche Qualifikationen sind notwendig, und welche gesetzlichen Anforderungen müssen dabei berücksichtigt werden? Dieser Blogpost klärt diese Fragen und bietet wertvolle Einblicke, wie externe Sicherheitsfachkräfte (SiFas) Unternehmen bei der Einhaltung dieser Vorschriften unterstützen können.
Sicherheitsunterweisungen – Ein Muss für den Arbeitsschutz
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Diese Sicherheitsunterweisungen müssen vor allem in folgenden Situationen durchgeführt werden:
Beim Einstieg neuer Mitarbeiter
Bei der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsmittel
Nach Unfällen oder Beinaheunfällen
Bei Änderungen von Arbeitsverfahren oder -bedingungen
Doch eine einfache Anweisung genügt nicht. Die Unterweisung muss verständlich, nachvollziehbar und auf die spezifischen Gefährdungen des jeweiligen Arbeitsplatzes zugeschnitten sein. Sie bildet somit die Grundlage dafür, dass Mitarbeiter ihre Aufgaben sicher und korrekt ausführen können.
Wer darf Sicherheitsunterweisungen durchführen?
Die Frage, wer genau eine Sicherheitsunterweisung durchführen darf, wird oft gestellt. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb und damit auch für die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen. Er kann diese Aufgabe jedoch schriftlich delegieren – in der Regel auf Personen mit ausreichender Fachkenntnis. Dies sind häufig Führungskräfte, die durch ihre Erfahrung und Position im Unternehmen eine natürliche Autorität besitzen.
Voraussetzungen für die Delegation von Sicherheitsunterweisungen
Wenn der Arbeitgeber seine Unterweisungspflicht auf andere delegiert, müssen diese Personen bestimmte Anforderungen erfüllen. Nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes sowie § 13 der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) muss die delegierte Person über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese Fachkenntnis erwirbt man durch:
Berufliche Qualifikationen: Abteilungsleiter oder Führungskräfte, die tiefes Wissen über den Arbeitsbereich und die damit verbundenen Gefahren besitzen.
Weiterbildungen und Seminare: Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, empfiehlt es sich, regelmäßige Fortbildungen zu besuchen. Spezielle Seminar- und Bildungsangebote der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, bieten eine hervorragende Grundlage zur Auffrischung des Wissens.
Zusätzlich können Arbeitgeber auch auf die Unterstützung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) oder Betriebsärzten zurückgreifen, um sicherzustellen, dass die Unterweisungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Rolle der Gefährdungsbeurteilung
Die Entscheidung, wer unterweisen darf, ist eng mit der Gefährdungsbeurteilung verknüpft. Diese Beurteilung ist das zentrale Instrument, mit dem Arbeitgeber die Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln. Anhand der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber die Qualifikationen fest, die eine Person benötigt, um eine Unterweisung durchzuführen. In speziellen Bereichen, wie beispielsweise bei Gefahrstoffen, Biostoffen oder bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, können zusätzliche Kenntnisse erforderlich sein. Diese Anforderungen sind in verschiedenen Rechtsverordnungen, wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Biostoffverordnung (BioStoffV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), geregelt.
Qualifikationen: Ist ein Seminar erforderlich?
Eine häufig gestellte Frage ist, ob eine bestimmte Ausbildung oder ein Seminar Voraussetzung ist, um eine Sicherheitsunterweisung durchzuführen. Obwohl keine formale Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es sinnvoll, Schulungen oder Seminare zu besuchen, um die notwendige Fachkompetenz zu erlangen. Dies gilt besonders in komplexen oder risikobehafteten Bereichen, wo die Unterweisungen spezifische Kenntnisse über Maschinen, Prozesse oder Gefahrstoffe erfordern.
Statistik zur Wirksamkeit von Sicherheitsunterweisungen
Eine aktuelle Untersuchung der Berufsgenossenschaften zeigt, dass Unternehmen, die regelmäßige und gut strukturierte Sicherheitsunterweisungen durchführen, die Unfallrate um bis zu 20% senken können. Diese Statistik verdeutlicht den enormen Mehrwert, den Sicherheitsunterweisungen für Unternehmen haben können. Sie belegt zudem, dass regelmäßige Schulungen nicht nur rechtlich notwendig sind, sondern auch einen echten Beitrag zur Reduktion von Arbeitsunfällen leisten können. Weitere Details zur Studie finden Sie hier: Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsbericht 2023.
„Arbeitgeber sollten die Unterweisungspflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine regelmäßige, gut strukturierte Sicherheitsunterweisung trägt maßgeblich dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.“ – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Mehr dazu finden Sie unter: https://www.dguv.de.
Tipps für die Durchführung einer erfolgreichen Sicherheitsunterweisung
Regelmäßigkeit: Sicherheitsunterweisungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, mindestens einmal im Jahr. Neue Mitarbeiter sollten sofort bei Arbeitsantritt unterwiesen werden.
Praxisnähe: Die Inhalte der Unterweisungen sollten möglichst praxisnah und anschaulich gestaltet sein. Videos, Vorführungen und praktische Übungen sind oft effektiver als reine Theorie.
Dokumentation: Jede Unterweisung muss dokumentiert werden. Es sollte festgehalten werden, welche Inhalte vermittelt wurden und welche Mitarbeiter teilgenommen haben.
Spezifische Inhalte: Unterweisungen sollten immer auf die spezifischen Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmt sein. Allgemeine Schulungen erfüllen die Anforderungen oft nicht ausreichend.
Externe SiFas: Ihre Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen
Die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die nicht nur Fachkenntnis erfordert, sondern auch Zeit und Sorgfalt. Hier kommen externe Sicherheitsfachkräfte (SiFas) ins Spiel. Sie bringen die nötige Expertise mit und können Unternehmen dabei unterstützen, die Unterweisungen effizient und rechtskonform durchzuführen.
Externe SiFas übernehmen nicht nur die Planung und Durchführung der Unterweisungen, sondern sorgen auch dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Dies entlastet das Unternehmen und gibt Sicherheit, dass die Mitarbeiter optimal geschult sind. Zusätzlich bieten SiFas praxisnahe Schulungen, die speziell auf die Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten sind.
Fazit
Sicherheitsunterweisungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie stellen sicher, dass Mitarbeiter über die Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz informiert sind und wissen, wie sie sich schützen können. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Unterweisungen liegt zwar beim Arbeitgeber, kann jedoch an fachkundige Personen delegiert werden. Wichtig ist, dass diese Personen über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen.
Die Unterstützung durch externe Sicherheitsfachkräfte bietet dabei viele Vorteile. Sie sorgen dafür, dass die Unterweisungen rechtskonform, praxisnah und effizient durchgeführt werden. Vertrauen Sie auf die Expertise externer SiFas, um Ihre Mitarbeiter optimal zu schulen und Ihre betrieblichen Abläufe sicherer zu gestalten.
Quellen
Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsbericht 2023: https://www.dguv.de/inhalt/publikationen/uv_bericht/2023/index.jsp
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): https://www.dguv.de