Dürfen in einem Labor für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 nicht räumlich getrennte Büroarbeitsplätze (also Plätze für Schreib- und Dokumentationstätigkeiten, Literaturrecherche oder Versuchsplanung) eingerichtet werden?

Junger Wissenschaftler arbeitet mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor

Die Grundlage für das Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen stellt die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen“, oder auch kurz Biostoffverordnung (BioStoffV) genannt, dar. Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit sogenannten Biostoffen (Biologische Arbeitsstoffe). Sie regelt Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeiten.

Die Schummelei der Sicherheitsfachkräfte: Wenn die Grundbetreuung zur Phantomleistung wird!

Zwei Sicherheitsfachkräfte überprüfen Sicherheitsstandards in einer Industriehalle

Sie kennen das Spiel: Jährlich flattert die Rechnung für die sicherheitstechnische Betreuung ins Haus. Sie haben die sogenannte Sicherheitsfachkraft (SiFa) vielleicht viermal gesehen (immer zu ASA) – wenn überhaupt. Ein paar Emails mit „allgemeinen Informationen“ haben Sie erreicht, so allgemein und irrelevant, dass sie genauso gut von einem Algorithmus hätten ausgespuckt werden können. Und trotzdem wird die volle Grundbetreuung laut DGUV V2 abgerechnet.

Dürfen Betriebsanweisungen auch online zur Verfügung gestellt werden?

Sicherheitsfachkraft prüft digitale Betriebsanweisungen auf einem iPad in einem Warenlager

In der heutigen digitalen Ära, die von einer Flut an Informationen und technologischen Fortschritten geprägt ist, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, traditionelle Arbeitsmethoden zu überdenken und anzupassen. Eine zentrale Frage dabei ist, ob und wie traditionelle, schriftliche Dokumente durch digitale Alternativen ersetzt werden können. Betriebsanweisungen, die nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 555) jedem Beschäftigten schriftlich zugänglich gemacht werden müssen, stehen im Fokus dieser Überlegungen. Dieser Artikel beleuchtet, unter welchen Bedingungen Betriebsanweisungen in digitaler Form nicht nur zulässig, sondern auch effektiv sind, und wie sie die Arbeitssicherheit in Unternehmen verbessern können.

Gentechnische Anlagen: Wie überprüfe ich meine gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 1 bzw. Sicherheitsstufe 2 vor behördlichen Besuchen selbst?

Frau mit Schutzmaske arbeitet im gentechnischen Labor und nutzt gentechnische Anlagen

Mit der zunehmenden Bedeutung gentechnischer Forschung und Produktion steigen auch die Anforderungen an die Sicherheit und Compliance in gentechnischen Anlagen. Die Einhaltung der Sicherheitsstufen 1 und 2 ist dabei nicht nur eine Frage der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch des verantwortungsbewussten Umgangs mit gentechnisch veränderten Organismen (GVOs).

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner