G37 – Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Die Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, ehemals G37, dient der Prävention gesundheitlicher Belastungen und ist Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Die Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, ehemals G37, dient der Prävention gesundheitlicher Belastungen und ist Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.