ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume – Verbindliche Anforderungen für eine belastbare Arbeitsumgebung

Die Arbeitsstättenregel ASR A4.2 definiert verbindliche Anforderungen an Pausen- und Bereitschaftsräume und konkretisiert damit zentrale Vorgaben des Arbeitsschutzrechts. Der Beitrag erläutert rechtliche Grundlagen, räumliche und organisatorische Anforderungen sowie die Bedeutung dieser Räume für Gesundheit, Prävention und eine nachhaltige Arbeitsgestaltung.