ASR A6 Bildschirmarbeit – verbindliche Anforderungen für sichere Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten

ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und definiert verbindliche Anforderungen an Bildschirmgeräte, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation zum Schutz der Gesundheit.