Arbeitsschutz ist kein Zufall – sondern gesetzlich geregelt. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 sind Unternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine geeignete Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und ggf. einen Betriebsarzt zu gewährleisten. Doch wie viele Einsatzstunden sind dafür tatsächlich erforderlich?
Mit unserem Einsatzzeiten-Rechner für SiFa & Betriebsarzt können Sie auf einfache Weise ermitteln, wie viele Stunden pro Jahr Ihrem Unternehmen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zustehen – abhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden in Vollzeit, Teilzeit und Halbtagsbeschäftigung.
Der Rechner basiert auf den aktuellen Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und eignet sich ideal für Unternehmer, Personalverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte sowie externe Dienstleister im Arbeitsschutz.
Ob als Teil Ihrer Gefährdungsbeurteilung, zur Vertragsgrundlage mit SiFa oder Betriebsarzt, oder als Argumentationshilfe im Austausch mit der Berufsgenossenschaft: Mit diesem Tool haben Sie den gesetzlich empfohlenen Betreuungsaufwand direkt schwarz auf weiß – transparent, nachvollziehbar und praxisgerecht.
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Mit nur wenigen Angaben lässt sich die gesetzlich vorgeschriebene Betreuungszeit durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und einen Betriebsarzt ermitteln. Grundlage der Berechnung ist die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden sowie die jeweilige Zuordnung Ihres Unternehmens zu einer Betreuungsgruppe – diese richtet sich nach dem Risikopotenzial Ihrer Branche.
Dabei gilt:
Betreuungsgruppe | Risiko | Einsatzzeit pro MA/Jahr |
---|---|---|
Gruppe 1 | hohes Risiko | 2,5 Stunden |
Gruppe 2 | mittleres Risiko | 1,5 Stunden |
Gruppe 3 | geringes Risiko | 0,5 Stunden |
Die gesetzlich geforderte Betreuung kann flexibel zwischen beiden Rollen aufgeteilt werden – unter Einhaltung folgender Mindestgrenzen:
In der Praxis übernimmt häufig die Sicherheitsfachkraft den größeren Zeitanteil.
Ihr Unternehmen wird gemäß seiner wirtschaftlichen Tätigkeit einer bestimmten Betreuungsgruppe zugeordnet. Diese ergibt sich aus dem WZ-Code, der Ihre Branche beschreibt. Die Zuordnung basiert auf den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Nutzen Sie das Suchfeld in unserer Übersichtstabelle oder unseren Einsatzzeitenrechner: Geben Sie dort Ihre Branche ein und wählen Sie die zutreffende Tätigkeit aus. Bei Unternehmen mit mehreren Bereichen ist in der Regel der größte Geschäftsanteil ausschlaggebend.
Die Vorgaben zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung stammen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In der DGUV Vorschrift 2 ist genau geregelt, welcher Wirtschaftszweig welcher Betreuungsgruppe zugeordnet wird – und wie viele Stunden jährlich für SiFa und Betriebsarzt einzuplanen sind.
Diese Vorschrift ist Teil eines umfangreichen Regelwerks zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Neben branchenspezifischen Vorgaben sind die Vorschriften 1, 2 und 3 für alle Unternehmen verpflichtend.
Ein Unternehmen mit 20 Vollzeitbeschäftigten in Betreuungsgruppe I (z. B. Metallverarbeitung) benötigt:
→ 20 Mitarbeitende × 2,5 Stunden = 50 Stunden Betreuung pro Jahr
→ Davon mind. 10 Stunden durch den Betriebsarzt, der Rest durch die SiFa
Manchmal ist der individuelle Fall komplexer als es ein Online-Rechner erfassen kann. Ob Sie Unterstützung bei der Ermittlung Ihrer Betreuungsgruppe brauchen, Fragen zur Auslegung der DGUV Vorschrift 2 haben oder einfach sicherstellen möchten, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind – wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Bei SiFa-flex nutzen wir unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, um innovative und zukunftsorientierte Lösungen in der Arbeitssicherheit und im Umweltschutz anzubieten. Unsere Expertise ermöglicht es uns, vorausschauend auf die dynamischen Anforderungen unserer Kunden einzugehen und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln.