Einsatzzeiten-Rechner

Für SiFa & Betriebsarzt

Arbeitszeit & Einsätze erfassen

Einfach, schnell und rechtskonform

Arbeitsschutz ist kein Zufall – sondern gesetzlich geregelt. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 sind Unternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine geeignete Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und ggf. einen Betriebsarzt zu gewährleisten. Doch wie viele Einsatzstunden sind dafür tatsächlich erforderlich?

Mit unserem Einsatzzeiten-Rechner für SiFa & Betriebsarzt können Sie auf einfache Weise ermitteln, wie viele Stunden pro Jahr Ihrem Unternehmen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zustehen – abhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden in Vollzeit, Teilzeit und Halbtagsbeschäftigung.

Der Rechner basiert auf den aktuellen Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und eignet sich ideal für Unternehmer, Personalverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte sowie externe Dienstleister im Arbeitsschutz.

Ob als Teil Ihrer Gefährdungsbeurteilung, zur Vertragsgrundlage mit SiFa oder Betriebsarzt, oder als Argumentationshilfe im Austausch mit der Berufsgenossenschaft: Mit diesem Tool haben Sie den gesetzlich empfohlenen Betreuungsaufwand direkt schwarz auf weiß – transparent, nachvollziehbar und praxisgerecht.

Jetzt losrechnen und Angebot anfragen – einfacher geht’s nicht!

Errechnung der gesetzlichen Einsatzzeiten
1.) Berufsgenossenschaft auswählen


2.) WZ-Code / Branche auswählen

3.) Mitarbeiterzahl auswählen

Errechnete Einsatzzeiten

Sicherheitsfachkraft (SiFa)
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Betriebsarzt
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Mit diesem Slider können Sie die prozentuale Aufteilung zwischen SiFa und Betriebsarzt (im Regelfall 80/20) individuell umverteilen. Der Regler bezieht sich auf die Prozentaufteilung des SiFa's.

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Senden Sie Ihre Eckdaten und Berechnungsergebnisse ab und wir melden uns in Kürze mit einem individuellen Vorschlag zur Betreuung.



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Wie berechnet sich der gesetzliche Betreuungsaufwand für SiFa und Betriebsarzt?

Mit nur wenigen Angaben lässt sich die gesetzlich vorgeschriebene Betreuungszeit durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und einen Betriebsarzt ermitteln. Grundlage der Berechnung ist die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden sowie die jeweilige Zuordnung Ihres Unternehmens zu einer Betreuungsgruppe – diese richtet sich nach dem Risikopotenzial Ihrer Branche.

Dabei gilt:

  • Vollzeitbeschäftigte werden mit dem Faktor 1 berechnet,
  • Teilzeitkräfte je nach Stundenumfang mit einem Korrekturfaktor von 0,5 oder 0,75

Wie funktioniert die Berechnung konkret?

Jeder Branche ist gemäß Wirtschaftszweig (WZ-Code) eine feste Betreuungsgruppe zugeordnet. Diese basiert auf dem typischen Gefährdungsgrad innerhalb des Tätigkeitsfelds:
Betreuungsgruppe Risiko Einsatzzeit pro MA/Jahr
Gruppe 1 hohes Risiko 2,5 Stunden
Gruppe 2 mittleres Risiko 1,5 Stunden
Gruppe 3 geringes Risiko 0,5 Stunden
Die jährliche Grundbetreuung berechnet sich also ganz einfach nach der Formel: Mitarbeiterzahl × Stundenwert der Betreuungsgruppe = Gesamtbetreuungszeit Diese Zeit wird dann anteilig auf SiFa und Betriebsarzt verteilt.

Wie erfolgt die Aufteilung zwischen Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt?

Die gesetzlich geforderte Betreuung kann flexibel zwischen beiden Rollen aufgeteilt werden – unter Einhaltung folgender Mindestgrenzen:

  • Jede Funktion (SiFa und Betriebsarzt) muss mindestens 20 % der Gesamtzeit erhalten.
  • Pro Mitarbeiter dürfen niemals weniger als 0,2 Stunden im Jahr angesetzt werden.

In der Praxis übernimmt häufig die Sicherheitsfachkraft den größeren Zeitanteil.

So ermitteln Sie Ihre Betreuungsgruppe

Ihr Unternehmen wird gemäß seiner wirtschaftlichen Tätigkeit einer bestimmten Betreuungsgruppe zugeordnet. Diese ergibt sich aus dem WZ-Code, der Ihre Branche beschreibt. Die Zuordnung basiert auf den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Nutzen Sie das Suchfeld in unserer Übersichtstabelle oder unseren Einsatzzeitenrechner: Geben Sie dort Ihre Branche ein und wählen Sie die zutreffende Tätigkeit aus. Bei Unternehmen mit mehreren Bereichen ist in der Regel der größte Geschäftsanteil ausschlaggebend.

Was, wenn Sie Ihr Unternehmen nicht eindeutig zuordnen können?

Kein Problem – falls Ihre Branche nicht klar erkennbar ist oder Unsicherheiten bestehen, unterstützen wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unser Formular für eine individuelle Anfrage. Wir helfen Ihnen, Ihre richtige Betreuungsgruppe und den exakten Einsatzzeitbedarf zu bestimmen.

Wer legt die Regeln für den Betreuungsaufwand fest?

Die Vorgaben zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung stammen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In der DGUV Vorschrift 2 ist genau geregelt, welcher Wirtschaftszweig welcher Betreuungsgruppe zugeordnet wird – und wie viele Stunden jährlich für SiFa und Betriebsarzt einzuplanen sind.

Diese Vorschrift ist Teil eines umfangreichen Regelwerks zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Neben branchenspezifischen Vorgaben sind die Vorschriften 1, 2 und 3 für alle Unternehmen verpflichtend.

Beispiel zur Verdeutlichung:

Ein Unternehmen mit 20 Vollzeitbeschäftigten in Betreuungsgruppe I (z. B. Metallverarbeitung) benötigt:

20 Mitarbeitende × 2,5 Stunden = 50 Stunden Betreuung pro Jahr
Davon mind. 10 Stunden durch den Betriebsarzt, der Rest durch die SiFa

Noch Fragen?

Sprechen Sie mit uns persönlich!

Manchmal ist der individuelle Fall komplexer als es ein Online-Rechner erfassen kann. Ob Sie Unterstützung bei der Ermittlung Ihrer Betreuungsgruppe brauchen, Fragen zur Auslegung der DGUV Vorschrift 2 haben oder einfach sicherstellen möchten, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch. Gemeinsam klären wir Ihre offenen Punkte und finden eine passgenaue Lösung für Ihr Unternehmen. 

Ihre Ansprechpartner

erfahren, innovativ, engagiert

Bei SiFa-flex nutzen wir unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, um innovative und zukunftsorientierte Lösungen in der Arbeitssicherheit und im Umweltschutz anzubieten. Unsere Expertise ermöglicht es uns, vorausschauend auf die dynamischen Anforderungen unserer Kunden einzugehen und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln.

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M.Sc. Andreas Bedrunka - CEO

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Sicherheitsingenieur

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