Dürfen in einem Labor für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 nicht räumlich getrennte Büroarbeitsplätze (also Plätze für Schreib- und Dokumentationstätigkeiten, Literaturrecherche oder Versuchsplanung) eingerichtet werden?

Junger Wissenschaftler arbeitet mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor

Die Grundlage für das Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen stellt die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen“, oder auch kurz Biostoffverordnung (BioStoffV) genannt, dar. Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit sogenannten Biostoffen (Biologische Arbeitsstoffe). Sie regelt Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeiten.

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