Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz delegieren: Was Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen – und was nicht

Arbeiter mit Helm prüft Unterweisung – Symbolbild für Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz delegieren

Was passiert, wenn eine Unterweisung fehlt – und etwas passiert?

Die Antwort ist unangenehm – und sie liegt in den seltensten Fällen bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Verantwortung für die Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Diese Pflicht zu delegieren, mag zunächst nach einer praktikablen Lösung klingen. Schließlich verfügen Sicherheitsfachkräfte über fundiertes Wissen. Doch hier lauert ein häufiger Irrtum: Delegation bedeutet nicht, Verantwortung abzugeben – schon gar nicht vollständig. Wer Zuständigkeiten kennt und diese strukturiert organisiert, schützt das Team und sich selbst – rechtlich wie menschlich.

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