Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz delegieren: Was Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen – und was nicht

Was passiert, wenn eine Unterweisung fehlt – und etwas passiert?
Die Antwort ist unangenehm – und sie liegt in den seltensten Fällen bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Verantwortung für die Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Diese Pflicht zu delegieren, mag zunächst nach einer praktikablen Lösung klingen. Schließlich verfügen Sicherheitsfachkräfte über fundiertes Wissen. Doch hier lauert ein häufiger Irrtum: Delegation bedeutet nicht, Verantwortung abzugeben – schon gar nicht vollständig. Wer Zuständigkeiten kennt und diese strukturiert organisiert, schützt das Team und sich selbst – rechtlich wie menschlich.
Arbeitsschutz delegieren: So sichern Sie sich rechtlich ab und gewinnen externe Profis als Schutzschild

Wenn Sie als Unternehmer Arbeitsschutz delegieren, schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sparen interne Ressourcen und holen sich gleichzeitig externe Fachkompetenz ins Haus. Aber Vorsicht – wer nicht genau weiß, wie die Delegation rechtssicher funktioniert, begibt sich schnell auf dünnes Eis. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Delegation von Arbeitsschutzmaßnahmen strategisch klug und rechtlich sicher gestalten.