Der vorbeugende Brandschutz stellt einen zentralen Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements dar. Neben baulichen und technischen Maßnahmen kommt dabei der organisatorischen Ausgestaltung eine tragende Rolle zu. Ein wesentliches Instrument ist die Brandschutzordnung, die verbindliche Regeln für das Verhalten von Personen sowie für organisatorische Abläufe im Brandfall festlegt. Die Norm DIN 14096 definiert hierfür klare Anforderungen an Aufbau, Inhalte und Darstellung. Ziel ist eine einheitliche, verständliche und wirksame Regelung, die an die spezifischen Gegebenheiten eines Gebäudes oder Betriebes angepasst wird und sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen abbildet.
Die Brandschutzordnung dient nicht nur der Information, sondern auch der rechtlichen Absicherung. Sie konkretisiert Pflichten aus dem Arbeitsschutz- und Bauordnungsrecht und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Unterweisungen, Kontrollen und Prüfungen. Ihre Wirksamkeit entfaltet sie jedoch nur dann, wenn sie korrekt erstellt, regelmäßig aktualisiert und im Betrieb konsequent umgesetzt wird.
Normative Grundlage und Zielsetzung der DIN 14096
Die DIN 14096 mit dem Titel „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ legt Mindestanforderungen für Struktur, Inhalte und Darstellung fest. Sie verfolgt das Ziel, Brandschutzordnungen bundesweit vergleichbar und verständlich zu gestalten, ohne die notwendige objektspezifische Anpassung einzuschränken. Der Norm liegt die Erkenntnis zugrunde, dass einheitliche Strukturen die Orientierung im Ernstfall erleichtern und zugleich die Akzeptanz bei den beteiligten Personengruppen erhöhen.
Ein zentrales Merkmal der Norm ist die Unterteilung der Brandschutzordnung in drei Teile, die sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen richten. Diese Differenzierung trägt der Tatsache Rechnung, dass nicht alle Personen im Objekt über den gleichen Kenntnisstand oder die gleichen Verantwortlichkeiten verfügen. Während Teil A grundlegende Verhaltensregeln vermittelt, gehen die Teile B und C deutlich tiefer und adressieren spezifische Aufgaben und Zuständigkeiten.
Aufbau und Systematik der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B und C. Jeder Teil erfüllt eine klar definierte Funktion und ist hinsichtlich Umfang, Format und Inhalt normativ geregelt. Die Zusammenführung aller drei Teile bildet ein in sich geschlossenes Regelwerk, das sowohl die Allgemeinheit als auch besonders beauftragte Personen einbindet.

Fakt 1: Klare Zielgruppenstruktur als Sicherheitsprinzip
Die Dreiteilung der Brandschutzordnung stellt sicher, dass jede Personengruppe ausschließlich die für sie relevanten Informationen erhält. Dadurch werden Überforderung vermieden, Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet und die Handlungssicherheit im Brandfall erhöht.
Brandschutzordnung Teil A – Verhalten im Brandfall
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude oder Betrieb aufhalten, unabhängig davon, ob es sich um Beschäftigte, Besucher oder externe Dienstleister handelt. Er ist als öffentlich sichtbarer Aushang konzipiert und darf den Umfang einer DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Die normierten Vorgaben betreffen nicht nur den Inhalt, sondern auch den Aufbau, die Schriftgestaltung und die Anordnung von Texten und Sicherheitszeichen.
Die Darstellung folgt einem festen Schema: Schlagworte auf der linken Seite, Überschriften und Piktogramme im mittleren Bereich sowie erläuternde Hinweise auf der rechten Seite. Die verwendeten Sicherheitszeichen müssen den im Objekt eingesetzten Kennzeichnungen entsprechen, etwa nach DIN EN ISO 7010. Fremdsprachige Texte sind innerhalb eines Dokuments nicht zulässig; stattdessen sind separate Aushänge je Sprache erforderlich.
Brandschutzordnung Teil B – Regelungen für Beschäftigte
Teil B wendet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten, insbesondere an Mitarbeitende. Er vertieft die Inhalte des Aushangs und ergänzt sie um konkrete Hinweise zur Brandverhütung, zur Begrenzung von Brand- und Rauchausbreitung sowie zur Nutzung von Flucht- und Rettungswegen. Die Norm erlaubt die Formate A4, A5 und A6 und lässt bei Schrift und grafischer Gestaltung einen größeren Spielraum.
Der Aufbau von Teil B ist streng vorgegeben. Die Reihenfolge der Kapitel ist einzuhalten, da Aufsichtsbehörden in der Praxis auf eine normkonforme Gliederung achten. Fremdsprachige Fassungen sind zulässig, müssen sich jedoch deutlich vom deutschsprachigen Text unterscheiden. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in der Regel im Rahmen von Unterweisungen, deren Durchführung und Dokumentation arbeitsrechtlich relevant ist.
Fakt 2: Unterweisung als organisatorische Schutzmaßnahme
Die Wirksamkeit von Teil B entsteht erst durch regelmäßige Unterweisungen, bei denen Inhalte erläutert und in den betrieblichen Kontext eingeordnet werden. Eine schriftlich bestätigte Kenntnisnahme schafft Nachvollziehbarkeit und unterstützt die Erfüllung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten.
Brandschutzordnung Teil C – Aufgaben für besondere Funktionen
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Mitglieder einer betrieblichen Brandschutzorganisation. Er beschreibt detaillierte Abläufe, Zuständigkeiten und Maßnahmen, die über das allgemeine Verhalten im Brandfall hinausgehen. Dazu zählen Alarmierungswege, Koordination mit der Feuerwehr, Löschmaßnahmen sowie Regelungen zur Nachsorge.
Auch für Teil C sind die zulässigen Formate festgelegt. Ergänzend dürfen Pläne und Zeichnungen im Format A3 verwendet werden. Die Inhalte müssen vollständig und in der vorgegebenen Reihenfolge dargestellt sein. Aufgrund der hohen Verantwortung der angesprochenen Personengruppe kommt der fachlichen Präzision eine besondere Rolle zu.
Rechtliche Einordnung und Erforderlichkeit
Eine bundeseinheitliche Verpflichtung zur Erstellung einer Brandschutzordnung existiert nicht. Hinweise ergeben sich jedoch aus der Arbeitsstättenverordnung, während konkrete Anforderungen häufig aus landesspezifischen Bauordnungen, Sonderbauvorschriften oder aus Auflagen im Baugenehmigungsverfahren resultieren. Darüber hinaus fordern Sachversicherer oder Brandschutzbehörden im Rahmen von Begehungen regelmäßig eine normgerechte Brandschutzordnung.
Wird die Brandschutzordnung bauaufsichtlich verlangt, ist sie spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung in Kraft zu setzen. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Betriebsleitung. Eine fehlende oder unzureichende Brandschutzordnung kann im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fakt 3: Aktualität als rechtlicher Maßstab
Eine Brandschutzordnung entfaltet nur dann ihre rechtliche und organisatorische Wirkung, wenn sie regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Veraltete Regelungen können als Organisationsmangel gewertet werden und das Haftungsrisiko erhöhen.
Überprüfung, Aktualisierung und Dokumentation
Die DIN 14096 legt großen Wert auf die Aktualität der Brandschutzordnung. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, sie mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen. Änderungen baulicher, organisatorischer oder nutzungsbedingter Art können jedoch auch eine frühere Anpassung erforderlich machen.
Die Überprüfung ist zu dokumentieren. Zwar macht die Norm keine detaillierten Vorgaben zur Form, in der Praxis hat sich jedoch eine schriftliche Dokumentation etabliert. Der Aushang von Teil A kann mit einem aktualisierten Datum versehen oder durch Prüfplaketten kenntlich gemacht werden. Die Fachkunde der prüfenden Person ist nachzuweisen, etwa durch eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten oder durch entsprechende Schulungen.
Erstellung und Pflege in der betrieblichen Praxis
Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung empfiehlt es sich, auf bestehende Unterlagen zurückzugreifen. Dazu zählen Bauordnungen, Brandschutzkonzepte, Gefährdungsbeurteilungen, Baugenehmigungen sowie Erkenntnisse aus Begehungen durch Behörden, Sachverständige oder Versicherer. Erfahrungen aus Evakuierungen oder Räumungen liefern zusätzliche praxisnahe Hinweise.
Aus Gründen der Pflegefreundlichkeit sollten in den Teilen B und C keine Namen, sondern Funktionen benannt werden. Dadurch lassen sich Anpassungen bei Personalwechseln vermeiden. Eine Unterzeichnung aller Teile durch den Arbeitgebenden unterstreicht den verbindlichen Charakter und stärkt die Akzeptanz im Betrieb.
Fazit
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein zentrales Element des organisatorischen Brandschutzes. Ihre klare Struktur, die zielgruppenspezifische Aufteilung und die normierten Mindestinhalte schaffen eine verlässliche Grundlage für Prävention und Schadensbegrenzung. Voraussetzung für ihre Wirksamkeit sind eine sorgfältige Erstellung, die konsequente Einbindung in betriebliche Abläufe sowie eine regelmäßige Überprüfung. In dieser Form trägt die Brandschutzordnung maßgeblich dazu bei, Risiken zu minimieren, Verantwortlichkeiten zu klären und den Schutz von Menschen, Sachwerten und Umwelt nachhaltig zu unterstützen.