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Cannabislegalisierung und ihre Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheit: Was Unternehmen wissen müssen

Inhalt

Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland ergeben sich neue Herausforderungen und Fragen für Unternehmen im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz – CanG) und das Konsumcannabisgesetz (KCanG) haben weitreichende Auswirkungen auf den privaten und gemeinschaftlichen Anbau sowie den Konsum von Cannabis. In diesem Blogpost beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der Cannabislegalisierung und geben Unternehmen wertvolle Tipps, wie sie mit der neuen Gesetzeslage umgehen können.

Was hat sich geändert?

Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum straffrei mit sich führen und bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen. Ab dem 1. Juli 2024 können Anbauvereinigungen bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat an ihre Mitglieder abgeben. Für Minderjährige bleibt der Erwerb und Besitz von Cannabis verboten. Der Konsum von Cannabis ist an bestimmten Orten, wie in der Nähe von Schulen und Kinderspielplätzen, weiterhin untersagt.

Auswirkungen auf die Arbeitswelt

Die Legalisierung von Cannabis stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit. Die psychoaktiven Wirkungen von Cannabis können die Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen der Beschäftigten beeinträchtigen, was zu einer erhöhten Unfallgefahr am Arbeitsplatz führt. Studien zeigen, dass die Konsumprävalenz nach der Legalisierung zunimmt, was bedeutet, dass Arbeitgeber häufiger mit Beschäftigten konfrontiert werden könnten, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen.

Ist der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt?

Das Arbeitsschutzrecht sieht kein absolutes Rauschmittelverbot vor. Beschäftigte dürfen sich jedoch nicht durch den Konsum von Cannabis in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährdet. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn Beschäftigte erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen. Daher ist es ratsam, betriebliche Regelungen zu entwickeln, die den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit und in einer bestimmten Zeit vor Dienstbeginn untersagen.

Präventionsmaßnahmen für Unternehmen

Um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

  1. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen: Klare Regelungen zum Konsum von Cannabis und anderen Suchtmitteln während der Arbeitszeit schaffen Transparenz und Sicherheit. Diese Vereinbarungen sollten gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat erarbeitet werden.
  2. Aufklärung und Schulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten über die Risiken und Folgen des Cannabiskonsums. Schulungen für Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte helfen dabei, Symptome eines Cannabiskonsums zu erkennen und angemessen zu reagieren.
  3. Gefährdungsbeurteilungen: Überprüfen Sie Ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen und passen Sie diese an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere die möglichen Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Arbeitssicherheit.
  4. Unterstützungsangebote: Stellen Sie Informationen über Beratungsstellen und Hilfsangebote für Beschäftigte bereit, die Unterstützung im Umgang mit Suchtproblemen benötigen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und die Plattform DigiSucht bieten hierzu umfangreiche Ressourcen.

Cannabis und Unfallversicherungsschutz

Beschäftigte, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, können bei einem Arbeitsunfall unter Umständen ihren Versicherungsschutz verlieren. Entscheidend ist, ob der Unfall wesentlich durch den Cannabiskonsum verursacht wurde. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen, nicht weiterbeschäftigt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen und betriebliche Drogentests

Arbeitgeber dürfen den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit untersagen und in sicherheitsrelevanten Bereichen auch das Erscheinen zur Arbeit unter Drogeneinfluss verbieten. Betriebliche Drogentests sind grundsätzlich möglich, jedoch nur unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Gegebenheiten und der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Regelmäßige, verdachtsunabhängige Drogentests sind bei besonders gefährlichen Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Umgang mit auffälligen Beschäftigten

Wenn Beschäftigte auffällige Symptome zeigen, die auf einen Cannabiskonsum hindeuten, sollten Arbeitgeber wie folgt vorgehen:

  1. Gespräch suchen: Sprechen Sie die betroffene Person auf die Beobachtungen an und bieten Sie Unterstützung an.
  2. Dokumentation: Halten Sie Auffälligkeiten und das Gespräch schriftlich fest.
  3. Maßnahmen ergreifen: Weisen Sie die Person an, die Arbeit zu unterbrechen, wenn sie nicht in der Lage ist, diese sicher auszuführen.
  4. Sicherer Heimweg: Sorgen Sie dafür, dass die betroffene Person sicher nach Hause gelangt, beispielsweise durch das Rufen eines Taxis oder die Kontaktaufnahme mit Angehörigen.

Fazit: Die Rolle externer SiFas von SiFa-flex

Die Legalisierung von Cannabis erfordert von Unternehmen eine proaktive Anpassung ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen. Externe Sicherheitsfachkräfte (SiFas) von SiFa-flex unterstützen Sie dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und präventive Maßnahmen zu entwickeln. Mit unserer Expertise im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz helfen wir Ihnen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Vertrauen Sie auf SiFa-flex und profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen. Besuchen Sie unsere Website, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und den ersten Schritt zu einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu machen.

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