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Gebäude ohne Brandschutzkonzept – Kritische Herausforderungen im professionellen Brandschutzmanagement

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Ein erheblicher Teil des baulichen Bestands in Deutschland verfügt bis heute über kein formal erstelltes Brandschutzkonzept oder einen vergleichbaren Brandschutznachweis. Diese Situation betrifft nicht nur einfache Bestandsgebäude, sondern auch Sonderbauten, bei denen nach bauordnungsrechtlichen Maßstäben regelmäßig erhöhte Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden. Gerade in diesen Fällen ist häufig die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgesehen oder sogar zwingend erforderlich. Fehlt jedoch eine konzeptionelle Grundlage, entstehen erhebliche Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes.

Während Neubauten und genehmigungspflichtige bauliche Änderungen in der Regel auf Grundlage aktueller Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften brandschutztechnisch bewertet werden, bleibt der Bestand oftmals außen vor. Der sogenannte Bestandsschutz führt dazu, dass Gebäude weiterhin genutzt werden dürfen, obwohl sie heutigen Anforderungen nicht entsprechen. Diese Gemengelage stellt hohe fachliche und rechtliche Anforderungen an die handelnden Akteure, insbesondere an Brandschutzbeauftragte, die für den sicheren Betrieb verantwortlich sind.

Rechtlicher Rahmen von Bestandsgebäuden ohne Brandschutzkonzept

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts ergibt sich in den Bundesländern primär aus den jeweiligen Landesbauordnungen sowie den dazugehörigen Sonderbauvorschriften. Maßgeblich ist dabei regelmäßig der Zeitpunkt der Errichtung oder der letzten genehmigungspflichtigen baulichen Änderung. Gebäude, die vor Inkrafttreten heutiger Regelwerke errichtet wurden und seitdem nicht wesentlich verändert worden sind, genießen häufig Bestandsschutz.

Dieser Schutz erstreckt sich jedoch nicht unbegrenzt. Sobald Nutzungsänderungen vorgenommen werden, technische Anlagen ergänzt oder bauliche Eingriffe erfolgen, kann eine Neubewertung erforderlich werden. Für Brandschutzbeauftragte entsteht daraus die Schwierigkeit, zwischen genehmigtem Bestand, geduldeten Abweichungen und tatsächlich genehmigungspflichtigen Mängeln zu differenzieren.

Fakt 1: Rechtsklarheit als Schlüsselfaktor
Fehlt ein formales Brandschutzkonzept, basiert die brandschutztechnische Bewertung häufig auf einer Vielzahl historischer Genehmigungen, veralteter Bauordnungen und impliziter Auflagen. Ohne systematische Analyse dieser Unterlagen bleibt die rechtliche Einordnung unscharf und erhöht das Risiko fehlerhafter Entscheidungen.

Auslösekriterien für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

Ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, ergibt sich nicht ausschließlich aus dem Baurecht. Vielmehr greifen unterschiedliche Regelungsebenen ineinander. Neben der Baugenehmigung und einem gegebenenfalls vorhandenen Brandschutzkonzept spielen landesrechtliche Vorschriften, arbeitsschutzrechtliche Vorgaben sowie privatrechtliche Vereinbarungen eine wesentliche Rolle.

Arbeitsschutzrechtliche Regelwerke wie die ASR A2.2 oder die DGUV Information 205-003 sehen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor, wenn Art, Nutzung oder Größe eines Betriebs erhöhte Brandgefahren erwarten lassen. Diese Entscheidung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und ist unabhängig davon zu treffen, ob eine bauordnungsrechtliche Verpflichtung besteht.

Hinzu kommen vertragliche Anforderungen, etwa durch Sachversicherer, die im Rahmen von Versicherungsbedingungen organisatorische Maßnahmen verlangen. Dadurch entstehen Konstellationen, in denen ein Brandschutzbeauftragter tätig wird, ohne auf eine belastbare baurechtliche Dokumentation zurückgreifen zu können.

Brandschutzkonzept

Fakt 2: Mehrschichtige Verpflichtungslagen
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich gleichzeitig aus Baurecht, Arbeitsschutz und Versicherungsrecht ergeben. Auch wenn das Baurecht keine unmittelbare Verpflichtung vorsieht, können arbeitsrechtliche oder privatrechtliche Anforderungen eine Bestellung zwingend erforderlich machen.

Aufgabenprofil des Brandschutzbeauftragten im Bestandskontext

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in verschiedenen Regelwerken beschrieben, insbesondere in der DGUV Information 205-003 sowie in Richtlinien der Versicherungswirtschaft. Ergänzend können sie durch behördliche Auflagen oder individuelle Festlegungen des Betreibers konkretisiert werden.

Im Mittelpunkt stehen Beratungsleistungen zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz sowie zum betrieblichen Notfallmanagement. In Sonderbauten kommt hinzu, dass Brandschutzbeauftragte häufig die Einhaltung genehmigter brandschutztechnischer Anforderungen im laufenden Betrieb überwachen sollen.

Gerade in Gebäuden ohne Brandschutzkonzept fehlt jedoch häufig eine verbindliche Referenz, an der sich diese Überwachung orientieren kann. Fragen zu Feuerwiderständen von Bauteilen, zur Zulässigkeit von Brandlasten in Fluren oder zur Genehmigungslage technischer Anlagen lassen sich ohne fundierte Unterlagen nur eingeschränkt beantworten.

Typische Unsicherheiten in der praktischen Bewertung

In der täglichen Praxis sehen sich Brandschutzbeauftragte regelmäßig mit Fragestellungen konfrontiert, die ohne detaillierte Kenntnis der baurechtlichen Ausgangslage kaum rechtssicher zu klären sind. Dazu zählen unter anderem die Abgrenzung von Nutzungseinheiten, die Bewertung notwendiger Flure oder die Frage nach genehmigten Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

Besondere Bedeutung kommt dabei der historischen Entwicklung des Gebäudes zu. Bauordnungen, technische Regeln und Sondervorschriften haben sich über Jahrzehnte hinweg verändert. Was zum Zeitpunkt der Errichtung zulässig war, kann heutigen Maßstäben widersprechen, ohne automatisch einen Mangel darzustellen.

Fakt 3: Bestandsschutz mit Grenzen
Bestandsschutz bedeutet keine pauschale Freistellung von Brandschutzanforderungen. Sobald wesentliche Abweichungen vom genehmigten Zustand vorliegen oder Nutzungen geändert werden, kann der Schutz entfallen und eine Neubewertung des Brandschutzes erforderlich werden.

Bauzustandsanalyse als fachliche Grundlage

Vor diesem Hintergrund gewinnt die systematische Bauzustandsanalyse eine zentrale Rolle. Ziel ist es, die brandschutztechnischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung zu ermitteln und mit dem aktuellen baulichen und betrieblichen Zustand abzugleichen. Grundlage hierfür bilden Bauakten, Baugenehmigungen sowie historische Regelwerke.

Eine solche Analyse erfordert vertiefte Kenntnisse des Bauordnungsrechts und der technischen Baubestimmungen. In der Praxis wird sie daher häufig durch Fachplaner oder Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz durchgeführt. Die Ergebnisse können in tabellarischer Form dokumentiert und durch grafische Darstellungen, etwa in Brandschutzplänen, ergänzt werden.

Der daraus resultierende Soll-Ist-Abgleich schafft Transparenz über genehmigte Zustände, Abweichungen und potenziellen Handlungsbedarf. Für Brandschutzbeauftragte entsteht damit erstmals eine belastbare Grundlage für ihre Beratungs- und Überwachungstätigkeit.

Rechtssicherheit durch strukturierte Dokumentation

Die systematische Aufarbeitung der Genehmigungslage trägt wesentlich zur rechtlichen Absicherung aller Beteiligten bei. Betreiber erhalten Klarheit über bestehende Pflichten und Risiken, während Brandschutzbeauftragte ihre Empfehlungen auf nachvollziehbare Grundlagen stützen können.

Darüber hinaus ermöglicht die Dokumentation eine klare Abgrenzung zwischen genehmigtem Bestand und betriebsinternen Zusatzmaßnahmen. Dies ist insbesondere bei technischen Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen oder Sicherheitsbeleuchtung relevant, deren Vorhaltung nicht immer bauordnungsrechtlich gefordert ist, sondern auf freiwilligen Entscheidungen beruht.

Fazit

Gebäude ohne Brandschutzkonzept stellen im betrieblichen Alltag eine erhebliche fachliche und rechtliche Herausforderung dar. Für Brandschutzbeauftragte entsteht ein Spannungsfeld zwischen umfassender Verantwortung und begrenzter Informationslage. Ohne fundierte Kenntnisse der baurechtlichen Ausgangssituation lassen sich viele Fragestellungen nur unter Vorbehalt beantworten.

Eine strukturierte Bauzustandsanalyse, die den genehmigten Bestand unter Berücksichtigung historischer Vorschriften nachvollziehbar darstellt, bietet einen tragfähigen Lösungsansatz. Sie schafft Klarheit, stärkt die Rechtssicherheit und ermöglicht es Brandschutzbeauftragten, ihre Aufgaben sachgerecht und fachlich fundiert wahrzunehmen. In komplexen Bestandsgebäuden ist die Einbindung qualifizierter Fachplaner oder Sachverständiger daher ein wesentlicher Bestandteil eines professionellen Brandschutzmanagements.

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