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Neue DGUV Information 212-686: Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung

Wie Menschen mit Hörminderung sicheren Gehörschutz finden und nutzen

Lärmbelastung am Arbeitsplatz kann zu schweren Gehörschäden führen – doch was ist, wenn das Gehör bereits beeinträchtigt ist? Die neue DGUV Information 212-686 gibt klare Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer mit Hörminderung und ihre Arbeitgeber.
Viele Betroffene stehen vor einem Dilemma: Gehörschutz ist Pflicht, aber er darf die verbleibende Hörfähigkeit nicht weiter einschränken. Wie also findet man den richtigen Schutz? Welche gesetzlichen Vorgaben müssen beachtet werden? Und welche technischen Lösungen gibt es?
Dieser Artikel liefert praxisnahe Antworten und erklärt, wie die neue DGUV-Richtlinie Unternehmen hilft, Lärmschutz und Barrierefreiheit zu vereinen.

 

Warum ist die DGUV 212-686 so wichtig?

Personen mit Hörminderung müssen bereits bei geringeren Lärmpegeln Gehörschutz tragen als Normalhörende. Schon ab 80 dB(A) über eine Arbeitsschicht hinweg besteht eine Tragepflicht – zum Vergleich: Diese Lautstärke entspricht in etwa starkem Straßenverkehr.
Die Herausforderung: Falscher Gehörschutz kann mehr schaden als nutzen.
Zu stark dämpfende Modelle verschlechtern die Sprachverständlichkeit.
Ungeeignete Produkte erschweren die Wahrnehmung von Warnsignalen.
Falsche Nutzung führt dazu, dass Mitarbeiter den Gehörschutz nicht konsequent tragen.
Die DGUV 212-686 schafft hier Klarheit: Sie informiert über geeignete Schutzmaßnahmen, technische Lösungen und die richtige Anpassung an den Arbeitsplatz.

 

Welche Gehörschutzarten sind für Menschen mit Hörminderung geeignet?

Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes hängt stark von der individuellen Hörsituation und den Anforderungen des Arbeitsplatzes ab.

1️⃣ Kapselgehörschützer
✔️ Einfach aufzusetzen
✔️ Ideal für kurze Lärmbelastungen
❌ Kann die Sprachverständlichkeit stark beeinträchtigen

2️⃣ Gehörschutzstöpsel & Otoplastiken
✔️ Flachere Schalldämmung, weniger Beeinträchtigung der Sprache
✔️ Individuell anpassbar
❌ Müssen korrekt eingesetzt werden, um wirksam zu sein

3️⃣ Elektronische Gehörschützer mit Zusatzfunktionen
✔️ Pegelfilterung: Lässt leise Töne durch, dämpft nur lauten Lärm
✔️ Teilweise mit Mikrofonen zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit
✔️ Speziell für Menschen mit Hörminderung geeignet
Empfehlung: Unternehmen sollten mit Betriebsärzten und Akustikern zusammenarbeiten, um den optimalen Gehörschutz für betroffene Mitarbeiter zu finden.

 

10 Regeln für den richtigen Umgang mit Gehörschutz

1️⃣ Gehörschutz an die Arbeitsplatzbedingungen anpassen.
2️⃣ Keine Manipulationen am Gehörschutz vornehmen.
3️⃣ Gehörschutz immer und durchgehend tragen.
4️⃣ Individuelle ärztliche Beratung in Anspruch nehmen.
5️⃣ Regelmäßige Funktionskontrollen durchführen.
6️⃣ Befolgung ärztlicher Empfehlungen sicherstellen.
7️⃣ Hörproben zur Signalerkennbarkeit regelmäßig durchführen.
8️⃣ Bei Verständigungsproblemen den Betriebsarzt konsultieren.
9️⃣ Auch in der Freizeit auf Lärmschutz achten.
🔟 Spezielle Hörgeräte für Lärmbereiche nutzen.
Diese Regeln helfen, Fehlanpassungen zu vermeiden und langfristige Hörschäden zu verhindern.

 

Praktische Lösungen für Unternehmen

Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, Lärmschutzlösungen bereitzustellen, die den Anforderungen von Mitarbeitern mit Hörminderung gerecht werden.
✅ Maßnahmen für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit:
Arbeitsplätze anpassen: Lärmreduzierende Maschinen & lärmarme Prozesse nutzen.
Kommunikation erleichtern: Optische Signale & visuelle Kommunikationshilfen einführen.
Gehörschutz regelmäßig überprüfen: Mindestens alle drei Jahre Anpassungen vornehmen.
Mitarbeiter sensibilisieren: Regelmäßige Schulungen für Kollegen & Führungskräfte anbieten.
Lärmreduzierung am Arbeitsplatz bringt allen Mitarbeitern Vorteile – nicht nur denen mit Hörminderung.

 

Fallstudie: Sicher arbeiten trotz Hörminderung

Ein Metallbauunternehmen hatte Schwierigkeiten mit der Sicherheit hörgeschädigter Mitarbeiter. Warnsignale wurden oft nicht wahrgenommen, Kommunikationsprobleme traten auf, und der Gehörschutz wurde unregelmäßig getragen.

Lösung:
✔ Einführung elektronischer Gehörschützer mit Sprachfilter
✔ Anpassung der Signale durch optische Warnsysteme
✔ Gezielte Schulungen für alle Mitarbeiter

Ergebnis:
✅ 30 % weniger Missverständnisse im Betrieb
✅ Deutlich höhere Akzeptanz des Gehörschutzes
✅ Verbesserte Sicherheit für das gesamte Team
Diese Maßnahmen verbesserten nicht nur die Arbeitsqualität, sondern reduzierten auch das Unfallrisiko erheblich.

 

Fazit: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Die neue DGUV Information 212-686 zeigt deutlich:
Personen mit Hörminderung brauchen spezielle Lösungen für den Gehörschutz. Wer auf die richtige Auswahl, Anpassung und Schulung setzt, schafft eine sicherere und inklusivere Arbeitsumgebung.
✅ Passgenauer Gehörschutz sichert verbleibendes Hörvermögen
✅ Kombination aus Lärmschutz & Kommunikation sorgt für reibungslose Abläufe
✅ Arbeitgeber profitieren von mehr Sicherheit & besserer Integration
Unternehmen, die jetzt handeln, steigern nicht nur den Gesundheitsschutz, sondern auch die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter.
🔎 Sind Sie unsicher, ob Ihre Maßnahmen ausreichen? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und sorgen Sie für optimale Arbeitsbedingungen!

Wenn du noch tiefer in das Thema eintauchen möchtest, findest du hier weiterführende Informationen und spannende Einblicke von vertrauenswürdigen Quellen:

Regelwerk

BGBau

 

FAQ – DGUV Information 212-686: Gehörschutz für Menschen mit Hörminderung

1. Was ist die DGUV Information 212-686?

Die DGUV Information 212-686 ist eine Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die speziell für Personen mit Hörminderung entwickelt wurde. Sie enthält praxisnahe Empfehlungen zur Auswahl und Nutzung von Gehörschutz in lärmbelasteten Arbeitsumgebungen. Ziel ist es, Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen zu schützen, ohne ihre Kommunikationsfähigkeit weiter einzuschränken.

2. Warum ist Gehörschutz für Menschen mit Hörminderung besonders wichtig?

Personen mit Hörminderung sind oft besonders anfällig für zusätzliche Hörschäden. In vielen Fällen führt eine anhaltende Lärmbelastung dazu, dass sich das Gehör weiter verschlechtert. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass wichtige akustische Signale wie Warnrufe oder Maschinengeräusche weiterhin wahrgenommen werden können.

3. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Gehörschutz am Arbeitsplatz?

Der Gehörschutz am Arbeitsplatz wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen festgelegt:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) – definiert Grenzwerte für Lärm und Maßnahmen zum Schutz.
DGUV Vorschrift 3 & 4 – regelt Anforderungen an technische Maßnahmen zur Lärmreduzierung.
Die DGUV Information 212-686 ergänzt diese Vorgaben und liefert spezifische Anleitungen für Personen mit Hörminderung.

4. Welche Lärmpegel sind für den Gehörschutz entscheidend?

Nach den gesetzlichen Vorschriften gelten folgende Grenzwerte:
80 dB(A) über die gesamte Arbeitsschicht: Gehörschutz muss angeboten werden.
85 dB(A) über die gesamte Arbeitsschicht: Gehörschutz ist Pflicht.
Peak-Schallpegel über 137 dB(A): Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind erforderlich.
Personen mit Hörminderung sollten jedoch bereits bei 80 dB(A) konsequent Gehörschutz tragen, um das verbleibende Hörvermögen nicht weiter zu schädigen.

5. Welche Arten von Gehörschutz gibt es laut DGUV 212-686?

Die Richtlinie unterscheidet mehrere Arten von Gehörschutz, die sich für verschiedene Arbeitsbereiche eignen:
1️⃣ Kapselgehörschützer:
Umschließen das Ohr vollständig
Einfach aufzusetzen und abzunehmen
Können die Sprachverständlichkeit stark beeinträchtigen
2️⃣ Gehörschutzstöpsel & Otoplastiken:
Direkt im Gehörgang getragen
Können individuell angepasst werden
Beeinträchtigen Sprache und Warnsignale weniger
3️⃣ Elektronische Gehörschützer:
Filtern schädlichen Lärm heraus
Lassen leise Töne und Sprache durch
Können mit Kommunikationssystemen gekoppelt werden

6. Wie beeinflusst Gehörschutz die Sprachverständlichkeit?

Ein häufiges Problem beim Tragen von Gehörschutz ist, dass Sprache schwerer verständlich wird. Die DGUV Information 212-686 empfiehlt deshalb:
✔ Gehörschutz mit flacher Schalldämmkurve nutzen, damit Sprache besser erhalten bleibt.
✔ Elektronische Gehörschützer mit Sprachfilter verwenden, um Gespräche in lauter Umgebung zu erleichtern.
✔ Regelmäßige Hörtests durchführen, um sicherzustellen, dass die gewählte Schutzlösung optimal funktioniert.

7. Wie sollten Menschen mit Hörminderung ihren Gehörschutz auswählen?

Die Auswahl eines geeigneten Gehörschutzes sollte individuell erfolgen. Die DGUV empfiehlt:
Arbeitsplatzanalyse durchführen: Welche Lärmpegel treten auf?
Hörgeräte und Gehörschutz kombinieren: Welche Modelle lassen sich gut miteinander nutzen?
Anpassung durch Akustiker oder Betriebsarzt: Welche Schalldämmung ist optimal?

8. Können Menschen mit Hörgerät normalen Gehörschutz tragen?

Standard-Gehörschutz ist für Hörgeräteträger oft ungeeignet. Mögliche Probleme:
Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO) können nicht mit Kapselgehörschützern kombiniert werden.
Im-Ohr-Hörgeräte (IdO) passen besser zu individuell angepassten Otoplastiken.
Spezielle Gehörschutzlösungen mit Mikrofonen sind die beste Option, da sie Lärm filtern und Sprache übertragen.

9. Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Umsetzung der DGUV 212-686?

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz hörgeschädigter Mitarbeiter umzusetzen. Dazu gehören:
✔ Bereitstellung von individuellem Gehörschutz
✔ Anpassung von Warnsignalen (z. B. optische Signale ergänzen)
✔ Sensibilisierung des Teams für die besonderen Anforderungen hörgeschädigter Kollegen
✔ Regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen

10. Wie oft sollte Gehörschutz überprüft oder erneuert werden?

Die DGUV 212-686 empfiehlt:
🔹 Individuell angepasste Otoplastiken sollten alle 3 Jahre überprüft werden.
🔹 Standard-Gehörschutz muss regelmäßig auf Abnutzung kontrolliert werden.
🔹 Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, um den Gehörschutz korrekt zu verwenden.

11. Wie kann die Akzeptanz von Gehörschutz am Arbeitsplatz verbessert werden?

Viele Beschäftigte empfinden Gehörschutz als störend oder unangenehm. Die DGUV gibt folgende Tipps:
✅ Komfortable, individuell angepasste Lösungen wählen.
✅ Mitarbeiter aktiv in die Auswahl des Gehörschutzes einbeziehen.
✅ Aufklärung und Schulungen anbieten, um Vorbehalte abzubauen.
✅ Kommunikationsfreundliche Lösungen bevorzugen.

12. Was passiert, wenn Mitarbeiter mit Hörminderung keinen Gehörschutz tragen?

Das Ignorieren der Gehörschutzpflicht kann schwerwiegende Folgen haben:
❌ Weitere Verschlechterung der Hörfähigkeit
❌ Erhöhte Unfallgefahr durch überhörte Warnsignale
❌ Haftungsrisiken für den Arbeitgeber bei Unfällen
Deshalb sollten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf die konsequente Nutzung des Gehörschutzes achten.

13. Welche zusätzlichen Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um den Lärmschutz zu verbessern?

Neben individuellem Gehörschutz können weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung beitragen:
Technische Lärmminderung: Schalldämpfende Maschinen, lärmarme Werkzeuge.
Organisatorische Maßnahmen: Lärmexposition durch Arbeitszeitgestaltung reduzieren.
Bauliche Maßnahmen: Schallschutzwände oder lärmdämmende Bodenbeläge installieren.

14. Ist die DGUV 212-686 für alle Branchen relevant?

Ja, die Empfehlungen gelten für alle Arbeitsbereiche mit hoher Lärmbelastung, insbesondere:
🏗️ Bauindustrie
🏭 Produktion & Industrie
🔧 Handwerk & Metallverarbeitung
🚂 Verkehr & Logistik
Jede Branche sollte jedoch individuell prüfen, welche Maßnahmen am besten geeignet sind.

15. Wo können Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitere Informationen zur DGUV 212-686 erhalten?

Neben der DGUV-Information 212-686 gibt es weitere relevante Dokumente:
DGUV Information 212-024 „Gehörschutz“ – allgemeine Hinweise zur Auswahl und Nutzung.
DGUV Vorschrift 3 & 4 – Anforderungen an technische Lärmminderungsmaßnahmen.
Betriebsärzte & Fachkräfte für Arbeitssicherheit können individuelle Beratungen durchführen.
Fazit:
Die DGUV Information 212-686 bietet klare Leitlinien für den sicheren Umgang mit Gehörschutz bei Menschen mit Hörminderung. Unternehmen sollten die Empfehlungen konsequent umsetzen, um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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