Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes und spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden. Mit der Einführung der neuen PSA-Verordnung (PSA-V) 2016/4259 im Jahr 2018 sind die Anforderungen an Hersteller, Händler, Importeure und Unternehmen erheblich gestiegen. Diese Verordnung ersetzt die bisherige PSA-Richtlinie 89/686/EWG und bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung sind.
Wichtige Änderungen in der PSA-Verordnung
Die neue PSA-Verordnung hat den Anwendungsbereich persönlicher Schutzausrüstungen erweitert und zahlreiche Produkte in höhere Sicherheitskategorien eingestuft. So zählen beispielsweise Gehörschutz und Rettungswesten nun zur Kategorie III, die Schutzausrüstungen gegen tödliche Risiken oder irreversible Gesundheitsschäden umfasst. Diese Hochgruppierung bedeutet für Arbeitgeber, dass sie ihre Mitarbeitenden nicht nur ausrüsten, sondern auch persönlich in der Anwendung der Schutzausrüstungen unterweisen und dies dokumentieren müssen.
Fertigungskontrollen für Hersteller
Für Hersteller, die PSA der Kategorie III produzieren, sind zusätzliche Fertigungskontrollen erforderlich. Diese müssen in Zusammenarbeit mit einer notifizierten Stelle erfolgen, die sicherstellt, dass die Schutzausrüstungen den strengen Anforderungen der Verordnung entsprechen. Neue PSA-Produkte der Kategorie III dürfen nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn die entsprechenden Qualitäts- und Prüftechniken im Unternehmen vorhanden sind oder neu eingeführt werden.
EU-Konformitätserklärung und zusätzliche Pflichten
Ein weiteres zentrales Element der neuen PSA-Verordnung ist die verpflichtende EU-Konformitätserklärung, die jeder Schutzausrüstung beigelegt werden muss. Alternativ kann auch die Internetadresse angegeben werden, unter der die Erklärung abgerufen werden kann. Diese Erklärung bestätigt, dass das PSA-Produkt den geltenden europäischen Normen entspricht und sicher verwendet werden kann.
Händler und Importeure sind ebenfalls stärker in die Pflicht genommen worden. Sie müssen sicherstellen, dass alle PSA-Produkte, bevor sie in den Handel gelangen, korrekt gekennzeichnet sind und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und richtig vorliegen. Wenn Mängel festgestellt werden, sind sie verpflichtet, diese zu beheben, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.
Neue PSA-Produkte und Ausnahmen
Ein interessanter Aspekt der neuen Verordnung ist die Aufnahme von PSA-Produkten, die bislang nicht unter diese Kategorie fielen. So zählen beispielsweise Ofen- und Backhandschuhe, die als Schutz gegen Hitze dienen, nun offiziell zu den persönlichen Schutzausrüstungen. Dies zeigt, dass die Verordnung nicht nur den beruflichen, sondern auch den privaten Bereich beeinflusst.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. PSA-Produkte, die nach der alten Richtlinie auf den Markt gebracht wurden und den damaligen Anforderungen entsprachen, können weiterhin verwendet werden, sofern keine sicherheitsrelevanten Änderungen vorgenommen wurden und keine Rückrufaktionen stattfanden.
Die Bedeutung persönlicher Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstungen sind unverzichtbar für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Unternehmen verpflichtet, Gefährdungen für Leben und Gesundheit zu vermeiden und verbleibende Risiken so gering wie möglich zu halten. Persönliche Schutzausrüstung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, ersetzt jedoch nicht die grundlegenden Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen. Sie ergänzt diese vielmehr und bietet zusätzlichen Schutz für die Mitarbeitenden.
Neuigkeiten und Änderungen ab 2025
Selbstbedienungsverbot für Biozidprodukte: Ab dem 1. Januar 2025 tritt ein neues Verbot in Kraft, das die Selbstbedienung für bestimmte Biozidprodukte untersagt. Produkte wie Rodentizide (Nagetierebekämpfung) oder Insektizide dürfen nur noch hinter dem Tresen oder mit Verkäuferinteraktion angeboten werden. Diese Regelung soll verhindern, dass gefährliche Produkte unkontrolliert an die Öffentlichkeit gelangen.
Erweiterte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Die neue EU-Verpackungsverordnung fordert ab 2025, dass alle verwendeten Verpackungen mindestens zu 70 % recycelbar sein müssen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Verpackungen zu kennzeichnen und nachhaltigere Materialien zu verwenden. Besonders in der PSA-Branche, in der oft spezialisierte Verpackungen genutzt werden, bedeutet dies eine erhebliche Umstellung auf umweltfreundlichere Alternativen.
Melde- und Registrierungspflichten für Verpackungen: Unternehmen müssen ihre verwendeten Verpackungen nun offiziell registrieren und regelmäßig Berichte über die Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung an nationale Behörden übermitteln. Bis Ende 2025 müssen Unternehmen hierfür ein digitales Verpackungsmanagement einrichten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Relevanz persönlicher Schutzausrüstung
Eine Untersuchung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt, dass durch den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung jährlich über 70.000 Arbeitsunfälle verhindert werden können. Dies verdeutlicht die immense Bedeutung von PSA und den damit verbundenen Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Die Rolle der PSA-Verordnung
„Die neue PSA-Verordnung stellt sicher, dass Schutzausrüstungen den höchsten Standards entsprechen und so das Risiko von Arbeitsunfällen erheblich reduziert wird. Unternehmen müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden bestens geschützt sind.“ – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Umsetzung der PSA-Verordnung in Ihrem Unternehmen
Die Umsetzung der neuen PSA-Verordnung erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis der rechtlichen Anforderungen, sondern auch eine effektive Integration in die betrieblichen Abläufe. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die PSA verwenden, regelmäßig geschult und die Verwendung der Ausrüstung dokumentiert wird. Darüber hinaus sollten PSA-Produkte regelmäßig auf ihre Funktionalität und Konformität mit den geltenden Normen überprüft werden.
Unterstützung durch externe Sicherheitsfachkräfte
Die Anpassung an die neue PSA-Verordnung und die bevorstehenden Änderungen für 2025 können für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Externe Sicherheitsfachkräfte bieten hier wertvolle Unterstützung. Sie helfen nicht nur bei der Auswahl und Implementierung der richtigen Schutzausrüstung, sondern sorgen auch dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und regelmäßige Schulungen durchgeführt werden.
Unsere externen Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie dabei, die PSA-Verordnung in Ihrem Unternehmen effektiv umzusetzen und Ihre Mitarbeitenden optimal zu schützen. Von der Auswahl der richtigen Ausrüstung über die Durchführung von Schulungen bis hin zur regelmäßigen Überprüfung der PSA-Produkte – wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen zur PSA-Verordnung
Was sind die wesentlichen Änderungen in der PSA-Verordnung und warum sind sie wichtig?
Die PSA-Verordnung zielt darauf ab, den Schutz für Mitarbeitende in gefährlichen Arbeitsumgebungen auf ein neues Niveau zu heben und stellt daher höhere Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und deren Einsatz. Seit ihrer Einführung hat die Verordnung den Sicherheitsstandard in der EU deutlich angehoben. Wesentliche Änderungen betreffen vor allem die Klassifizierung und Kontrolle von PSA-Produkten:
Hochstufung in höhere Sicherheitskategorien: Produkte wie Gehörschutz und Rettungswesten wurden in die Kategorie III hochgestuft, die Schutzausrüstungen für lebensbedrohliche Risiken umfasst. Diese Hochstufung bedeutet, dass der Einsatz dieser PSA nur mit regelmäßigen Schulungen zulässig ist und dass Mitarbeitende ihre Anwendung sicher beherrschen müssen.
Erweiterte Schulungsanforderungen: Unternehmen sind jetzt verpflichtet, alle Anwender dieser PSA zu schulen und die Schulungen zu dokumentieren. Diese Schulungen umfassen den sachgerechten Einsatz, die Wartung und die Notfallanwendung.
Verstärkte Dokumentationspflichten: Arbeitgeber müssen den sachgemäßen Einsatz der PSA nachweisen können, was regelmäßige Überprüfungen und eine lückenlose Dokumentation erforderlich macht. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass PSA-Produkte effektiv vor tödlichen und irreversiblen Gesundheitsschäden schützen.
Die Änderungen sind besonders wichtig, da sie den Schutz von Mitarbeitenden in risikoreichen Umgebungen verbessern und Unternehmen gleichzeitig dazu verpflichten, ein hohes Sicherheitsniveau beizubehalten. Die Verordnung setzt neue Maßstäbe für die Qualität und Zuverlässigkeit von PSA und stärkt so das Vertrauen in die Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz.
Welche neuen Pflichten haben Hersteller und Importeure laut PSA-Verordnung?
Die PSA-Verordnung legt verstärkte Verantwortlichkeiten für Hersteller und Importeure fest, die sicherstellen müssen, dass alle PSA-Produkte den höchsten Standards entsprechen:
EU-Konformitätserklärung: Hersteller müssen für jedes PSA-Produkt eine Konformitätserklärung bereitstellen, die bescheinigt, dass das Produkt den geltenden europäischen Normen entspricht. Diese Erklärung muss jedem Produkt beiliegen oder digital abrufbar sein. Dies schützt Anwender, da sie die Sicherheit und Regelkonformität der PSA garantiert.
Notwendige Kontrollen für Kategorie III-PSA: Hersteller von PSA-Produkten der Kategorie III müssen zusätzliche Kontrollen durch eine notifizierte Stelle durchführen lassen. Diese unabhängige Prüfung stellt sicher, dass die PSA-Produkte den Anforderungen entsprechen und sich im Ernstfall bewähren.
Erweiterte Produktkennzeichnung und technische Dokumentation: Jedes PSA-Produkt muss ordnungsgemäß gekennzeichnet sein und eine technische Dokumentation mit detaillierten Anweisungen und Informationen zur sicheren Verwendung enthalten. Dies erleichtert die Rückverfolgbarkeit und schafft Transparenz, falls Mängel oder Sicherheitsrisiken auftreten.
Durch diese Anforderungen sorgt die Verordnung dafür, dass Hersteller und Importeure Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte übernehmen und eine gleichbleibende Qualität gewährleisten.
Was ändert sich 2025 hinsichtlich Biozidprodukten und wie wirkt sich das auf Unternehmen aus?
Antwort: Die neue Verordnung zu Biozidprodukten tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und führt ein Selbstbedienungsverbot für bestimmte gefährliche Biozidprodukte ein. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf den Handel und die Logistik solcher Produkte:
Selbstbedienungsverbot für potenziell gefährliche Produkte: Produkte wie Rodentizide (gegen Nagetiere) und Insektizide dürfen künftig nur noch hinter dem Tresen oder durch geschultes Personal verkauft werden. Dies soll sicherstellen, dass nur autorisierte oder geschulte Käufer Zugang zu diesen Produkten haben.
Anpassung der Verkaufsstrategien: Unternehmen müssen ihre Verkaufsstrategien für diese Produkte überdenken und sicherstellen, dass der Verkauf nur durch qualifiziertes Personal erfolgt. Dies bedeutet gegebenenfalls eine Umstellung auf Verkauf mit Beratung, um die Kontrolle über die Abgabe zu gewährleisten.
Erhöhte Verantwortung für Einzelhandel und Personal: Mitarbeitende im Einzelhandel müssen in den sachgemäßen Umgang mit Biozidprodukten geschult werden, um eine sichere Abgabe und Handhabung zu gewährleisten. Unternehmen sollten rechtzeitig Schulungen und Informationsmaterial bereitstellen, damit die Vorschriften korrekt umgesetzt werden können.
Diese Änderungen sollen die Gefahr einer unsachgemäßen Verwendung der Produkte reduzieren und die Sicherheit für die Endverbraucher erhöhen, insbesondere durch geschultes Personal, das den korrekten Einsatz erklären kann.
Welche neuen Anforderungen gibt es ab 2025 für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen?
Die ab 2025 geltende EU-Verpackungsverordnung legt fest, dass Verpackungen zu mindestens 70 % recycelbar sein müssen. Diese Anforderungen betreffen alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, und zielen darauf ab, Abfälle zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern:
Umstellung auf nachhaltige Materialien: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Verpackungen aus recycelbaren Materialien bestehen. Nicht recycelbare Materialien müssen durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden.
Strikte Kennzeichnungspflichten: Jede Verpackung muss so gekennzeichnet sein, dass ihre Recyclingfähigkeit sofort erkennbar ist. Dies erleichtert die Entsorgung und das Recycling und sorgt dafür, dass die Materialien korrekt in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.
Zusammenarbeit mit Lieferanten und Recycling-Dienstleistern: Unternehmen sollten ihre Lieferanten und Recycling-Dienstleister frühzeitig einbinden, um sicherzustellen, dass alle verwendeten Verpackungsmaterialien die Anforderungen erfüllen und die vorgeschriebene Recyclingquote erreicht wird.
Diese Regelungen fördern nicht nur den Umweltschutz, sondern helfen Unternehmen auch, nachhaltiger zu wirtschaften und ihr Markenimage im Sinne der ökologischen Verantwortung zu verbessern.
Welche Melde- und Registrierungspflichten gibt es ab 2025 für Verpackungen und wie können Unternehmen diese umsetzen?
Ab 2025 werden Unternehmen verpflichtet, ihre Verpackungen zu registrieren und regelmäßig Berichte über deren Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung an die zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln. Hier einige wichtige Aspekte zur Umsetzung:
Registrierung und Nachverfolgbarkeit der Verpackungen: Unternehmen müssen sämtliche Verpackungen, die sie in Verkehr bringen, registrieren. Diese Registrierung schafft eine transparente Grundlage zur Überwachung der Umweltverträglichkeit und Einhaltung der Recyclingquoten.
Digitale Verpackungsmanagement-Systeme: Die Einführung eines digitalen Verpackungsmanagement-Systems ist empfehlenswert, um die erforderlichen Daten effizient zu erfassen, zu verwalten und an die Behörden zu melden. Dies erleichtert nicht nur die Erfüllung der Berichtspflichten, sondern ermöglicht es Unternehmen auch, die Recyclingfähigkeit systematisch zu überwachen und nachzuverfolgen.
Langfristige Planung und Optimierung: Unternehmen sollten langfristige Strategien entwickeln, um ihre Verpackungen an die neuen Anforderungen anzupassen. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Partnern, um kontinuierlich nachhaltigere Verpackungslösungen zu finden und zu implementieren.
Durch diese Maßnahmen wird die Transparenz bei der Verwendung von Verpackungen erhöht und Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen, die Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien zu minimieren.
Wie wirken sich die Änderungen der PSA-Verordnung auf die Schulungsanforderungen aus?
Die PSA-Verordnung legt großen Wert auf die Schulung von Mitarbeitenden, die PSA der Kategorie III verwenden. Diese Schulungen sind aus mehreren Gründen entscheidend:
Verpflichtung zur Schulung und Dokumentation: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende im sachgerechten Einsatz der PSA geschult werden und die Schulungen dokumentieren. Dies umfasst die Anwendung, Wartung und richtige Lagerung der PSA sowie Verhaltensregeln im Notfall.
Sicherheitsbewusstsein und Handlungskompetenz: Durch die Schulungen werden Mitarbeitende befähigt, ihre PSA korrekt anzuwenden und in Gefahrensituationen sicher zu handeln. Ein solides Sicherheitsbewusstsein trägt dazu bei, das Risiko von Arbeitsunfällen zu verringern und die Sicherheitskultur im Unternehmen zu stärken.
Regelmäßige Auffrischung und Anpassung: Die Schulungen sollten regelmäßig wiederholt und an neue PSA-Typen oder veränderte Arbeitsbedingungen angepasst werden, um sicherzustellen, dass alle Anwender stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und Vorschriften sind.
Die konsequente Umsetzung der Schulungsanforderungen ist somit ein zentraler Aspekt zur Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus und zur Minimierung von Risiken.
Was ist die EU-Konformitätserklärung und warum ist sie für PSA-Produkte wichtig?
Die EU-Konformitätserklärung ist ein verpflichtendes Dokument, das bescheinigt, dass ein PSA-Produkt den geltenden europäischen Sicherheitsnormen entspricht. Sie ist für Hersteller und Importeure von entscheidender Bedeutung:
Sicherheitsnachweis für PSA-Produkte: Die EU-Konformitätserklärung dient als Nachweis dafür, dass das Produkt den umfangreichen Tests und Anforderungen entspricht, die von der PSA-Verordnung festgelegt wurden. Dies gewährleistet, dass das Produkt sicher verwendet werden kann und den Schutzanforderungen entspricht.
Verantwortung und Transparenz: Die Konformitätserklärung schützt Anwender und gibt Unternehmen die Sicherheit, dass die von ihnen eingesetzten PSA den Vorschriften entsprechen. Im Schadensfall stellt die Erklärung eine Absicherung dar, da sie die Einhaltung der europäischen Normen belegt.
Einfacher Zugang für Anwender: Durch die Verpflichtung, die Erklärung dem Produkt beizulegen oder digital bereitzustellen, haben Anwender jederzeit die Möglichkeit, die Konformität und Sicherheit der PSA nachzuvollziehen. Dies schafft Vertrauen und fördert eine sachgerechte Anwendung der Ausrüstung.
Insgesamt ist die EU-Konformitätserklärung ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Produktsicherheit und des Anwenderschutzes und stärkt das Vertrauen in die Qualität und Zuverlässigkeit von PSA.