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Rechtliche Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz: Was 2025 zählt

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Ein kleiner Fehler, eine übersehene Vorschrift – und plötzlich steht die Führungskraft im Fokus von Ermittlungen. Mit den gesetzlichen Neuerungen im Jahr 2025 wird die Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz noch klarer definiert. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Die neue Verantwortung

Führungskräfte stehen im Zentrum des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mit den gesetzlichen Anpassungen im Jahr 2025 wird ihre Rolle noch bedeutender. Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden liegt nicht mehr nur beim Unternehmen, sondern explizit bei den Führungskräften.​

Pflichtenübertragung und persönliche Haftung

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 13 ArbSchG) ermöglicht die Übertragung von Pflichten auf Führungskräfte. Wichtig ist dabei:​

Schriftliche Dokumentation: Die Übertragung muss klar und schriftlich erfolgen.
Eindeutige Aufgabenbeschreibung: Die übertragenen Pflichten müssen konkret benannt werden.
Persönliche Haftung: Trotz Übertragung bleibt die Führungskraft persönlich haftbar, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommt.​

Diese Regelungen betonen die Notwendigkeit, Verantwortung nicht nur formal zu übertragen, sondern auch aktiv wahrzunehmen.​

Aktuelle Gesetzesänderungen 2025

Das Jahr 2025 bringt mehrere relevante Änderungen im Arbeitsschutz mit sich:​

Gefährdungsbeurteilung und Mutterschutz: In bestimmten Bereichen entfällt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und Stillende, wenn Tätigkeiten als grundsätzlich unzulässig eingestuft wurden. In allen anderen Fällen bleibt die Pflicht bestehen.​
Elektronische Dokumentation: Arbeitsverträge, Zeugnisse und weitere arbeitsrechtliche Dokumente können nun in Textform (§ 126b BGB) ausgestellt werden.​
Arbeitszeiterfassung: Die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten wird verpflichtend. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen systematisch erfasst werden.​
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Ab 2025 muss PSA mit einer eindeutigen CE-Kennzeichnung versehen sein. Zudem sind regelmäßige Schulungen zur Nutzung der PSA verpflichtend.​
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR A2.3 wurde überarbeitet. Neu sind Anforderungen an dynamische optische Sicherheitsleitsysteme zur Erleichterung der Evakuierung im Notfall.​
Gefahrstoffverordnung: Einführung eines risikobasierten Ampel-Modells für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sowie neue Kennzeichnungspflichten.​

Praktische Umsetzung im Unternehmen

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:​

Regelmäßige Schulungen: Führungskräfte und Mitarbeitende sollten kontinuierlich über gesetzliche Änderungen informiert und geschult werden.​
Digitale Tools nutzen: Die Digitalisierung von Dokumentation und Arbeitszeiterfassung erhöht die Effizienz und Nachvollziehbarkeit.​
Sicherheitskultur fördern: Führungskräfte sollten als Vorbilder agieren und eine offene Kommunikation über Sicherheitsrisiken etablieren.​
Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren: Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Gefährdungsbeurteilungen sind essenziell.​
PSA-Schulungen durchführen: Mitarbeitende müssen im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung geschult werden.​
Arbeitszeiterfassung implementieren: Einführung eines elektronischen Systems zur Erfassung der Arbeitszeiten.​
Dokumentation sicherstellen: Alle Maßnahmen und Schulungen sollten dokumentiert werden, um im Falle von Kontrollen oder Unfällen nachweisbar zu sein.​

Wenn Verantwortung ernst genommen wird

Ein mittelständisches Unternehmen in der Metallverarbeitung erkannte frühzeitig die Bedeutung der neuen Arbeitsschutzregelungen. Durch die Implementierung eines digitalen Arbeitszeiterfassungssystems und regelmäßige Schulungen zur PSA konnte das Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Unfallzahlen signifikant reduzieren.​

Prävention zahlt sich aus

Ein Bauunternehmen investierte in die Schulung seiner Führungskräfte hinsichtlich der neuen Gefährdungsbeurteilungen im Mutterschutz. Als eine Mitarbeiterin schwanger wurde, konnte das Unternehmen schnell und angemessen reagieren, was nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiterin schützte, sondern auch das Vertrauen im Team stärkte.​

Fazit: Verantwortung bewusst leben

Die rechtliche Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz ist 2025 klarer denn je definiert. Es liegt in der Hand jeder einzelnen Führungskraft, diese Verantwortung nicht nur zu kennen, sondern aktiv zu gestalten. Denn wer vorsorgt, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch sich selbst – vor Bußgeldern, Haftung und Imageschäden.

Die gesetzlichen Anforderungen sind kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Unternehmen, die frühzeitig reagieren und präventiv handeln, positionieren sich als verantwortungsbewusste und zukunftsfähige Arbeitgeber.

Weiterführende Informationen und spannende Einblicke von vertrauenswürdigen Quellen:

Neue PSA-Vorgaben – Was Arbeitgeber beachten müssen (Handwerksblatt)
Gefahrstoffverordnung: Die Ampel kommt – Hintergrundartikel (BG RCI)

Ein abschließender Gedanke:

Verantwortung beginnt nicht mit dem ersten Unfall, sondern mit dem ersten Schritt zur Prävention. Wer rechtzeitig handelt, sorgt nicht nur für mehr Sicherheit im Betrieb, sondern stärkt auch das Vertrauen der Belegschaft – und genau dabei unterstützt SiFa-flex: mit Beratung, Schulung und einem klaren Fokus auf Lösungen, die wirken.

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