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Tragen von Atemschutzgeräten: Muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen?

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In vielen Berufsfeldern, von der Industrie über das Baugewerbe bis hin zu medizinischen Einrichtungen, ist das Tragen von Atemschutzgeräten unerlässlich, um Mitarbeiter vor gesundheitsschädlichen Stoffen in der Luft zu schützen. Doch mit der Bereitstellung von Atemschutzgeräten allein ist es nicht getan. Die EU-Verordnung 89/656/EWG und die DGUV Regel 112-190 schreiben vor, dass Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge für Mitarbeiter veranlassen müssen, die Atemschutzgeräte tragen. Dieser Blogpost beleuchtet, warum diese Vorsorge so wichtig ist und was Arbeitgeber beachten müssen.

Warum ist arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig?

Das Tragen von Atemschutzgeräten kann eine zusätzliche Belastung für den Körper darstellen. Es erfordert eine gewisse körperliche Fitness, da das Atmen durch Filter oder in einem geschlossenen System anstrengender sein kann als die normale Atmung. Zudem können vorbestehende Gesundheitsprobleme, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Atemwegserkrankungen, durch das Tragen von Atemschutzgeräten verschärft werden. Eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung stellt sicher, dass Mitarbeiter gesundheitlich in der Lage sind, die Geräte ohne Risiko für ihre Gesundheit zu tragen.

Was beinhaltet die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst eine umfassende gesundheitliche Untersuchung, die sich nicht nur auf die aktuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters konzentriert, sondern auch mögliche Risiken und Vorerkrankungen berücksichtigt. Dazu gehören:

1. Gründliche Anamnese: Dieser erste Schritt dient dazu, ein umfassendes Verständnis für den gesundheitlichen Hintergrund des Mitarbeiters zu entwickeln. Dabei werden nicht nur aktuelle Gesundheitszustände erfasst, sondern es wird auch ein Augenmerk auf frühere Beschäftigungen gelegt. Besonders relevant sind hier mögliche Expositionen gegenüber gesundheitsschädlichen Stoffen in der Vergangenheit, die langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnten. Diese Informationen helfen dabei, individuelle Risiken zu identifizieren und gezielte Vorsorgemaßnahmen zu planen.

2. Körperliche Untersuchung: Diese Untersuchung ist speziell auf die Anforderungen und Herausforderungen ausgerichtet, die das Tragen von Atemschutzgeräten mit sich bringt. Dazu gehört die Überprüfung der allgemeinen körperlichen Verfassung, wie Herz-Kreislauf-System, Atemwege und Muskulatur. Der Fokus liegt darauf, sicherzustellen, dass der Mitarbeiter die physische Belastung, die durch das Tragen von Atemschutzgeräten entsteht, ohne Gesundheitsrisiken bewältigen kann.

3. Lungenfunktionstests: Diese Tests sind ein zentraler Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung, da eine eingeschränkte Lungenfunktion das Risiko beim Tragen von Atemschutzgeräten deutlich erhöhen kann. Durch die Überprüfung der Lungenkapazität und der Atemleistung wird sichergestellt, dass der Mitarbeiter ausreichend Sauerstoff aufnehmen kann und keine vorbestehenden Einschränkungen vorliegen, die durch das Tragen der Geräte verschlimmert werden könnten.

4. Spezifische Untersuchungen: Je nach Art der Tätigkeit und der spezifischen Exposition gegenüber Gefahrstoffen können zusätzliche, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Untersuchungen erforderlich sein. Dazu können Tests auf allergische Reaktionen, Überprüfungen der Hautverträglichkeit bestimmter Schutzmaterialien oder weitere spezialisierte Untersuchungen gehören. Diese dienen dazu, ein vollständiges Bild der Eignung des Mitarbeiters für das Tragen von Atemschutzgeräten zu erstellen und etwaige gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.

 Mann mit Schutzkleidung und Atemschutzgerät sprüht Flüssigkeit im Garten

Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die arbeitsmedizinische Vorsorge für Mitarbeiter, die Atemschutzgeräte tragen, zu organisieren und zu finanzieren. Dazu gehört nicht nur die Erstuntersuchung vor dem ersten Einsatz des Atemschutzes, sondern auch regelmäßige Folgeuntersuchungen. Die Häufigkeit dieser Untersuchungen richtet sich nach der Art der Tätigkeit, dem Umfang der Exposition und den individuellen Gesundheitsrisiken der Mitarbeiter.

Zusätzlich zur arbeitsmedizinischen Vorsorge muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Atemschutzgeräte ordnungsgemäß gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter im richtigen Umgang mit den Atemschutzgeräten ist ebenfalls unerlässlich.

Atemschutzgeräte als zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei der Verwendung von Atemschutzgeräten ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern trägt auch dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Arbeitgeber sind gut beraten, diesen Aspekt des Arbeitsschutzes ernst zu nehmen und in enger Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit umzusetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Gesundheit der Mitarbeiter beim Tragen von Atemschutzgeräten nicht gefährdet wird und das Risiko arbeitsbedingter Erkrankungen minimiert wird.

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