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UVV-Prüfung für Firmenwagen: Was Arbeitgeber wissen müssen

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Firmenwagen gehören in vielen Unternehmen zum täglichen Arbeitsbild. Sie ermöglichen Mobilität, verkürzen Wege und unterstützen zahlreiche Tätigkeiten im Außendienst, in der Logistik oder bei Kundenbesuchen. Doch mit der Bereitstellung betrieblicher Fahrzeuge gehen auch klare Verpflichtungen einher – insbesondere im Bereich Sicherheit. Die sogenannte UVV-Prüfung ist hierbei ein zentrales Element. Sie soll verhindern, dass durch technische Mängel oder organisatorische Versäumnisse Unfälle im Straßenverkehr entstehen. Anders als die TÜV-Prüfung bezieht sie sich nicht nur auf die Verkehrstauglichkeit, sondern auch auf arbeitsrechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen. Wer als Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen will, muss sich mit dieser Thematik gezielt auseinandersetzen. Denn bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen, finanzielle Belastungen und im Ernstfall auch persönliche Haftung.

Rechtlicher Rahmen: DGUV Vorschrift 70

Grundlage für die Prüfung ist die DGUV Vorschrift 70, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht wurde. Sie schreibt verbindlich vor, wie Fahrzeuge zu prüfen sind, die im Betrieb genutzt werden. Sobald ein Unternehmen ein Fahrzeug seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt – sei es dauerhaft oder sporadisch – gilt die Vorschrift. Fahrzeuge gelten hierbei als Arbeitsmittel und müssen daher in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Dies betrifft sowohl technische Merkmale als auch organisatorische Anforderungen, etwa die Dokumentation von Prüfungen oder den Zustand der Sicherheitsausstattung.

Fakt 1: UVV-Prüfung ist Pflicht – unabhängig vom TÜV

Die UVV-Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig von der TÜV-Hauptuntersuchung.
Während der TÜV alle zwei Jahre prüft, muss die UVV-Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person durchgeführt werden – auch bei nagelneuen Dienstwagen.

Abgrenzung zur Hauptuntersuchung

Die UVV-Prüfung wird oft fälschlich mit der Hauptuntersuchung gleichgesetzt. Doch sie ist weit mehr als nur ein TÜV-Termin. Während die Hauptuntersuchung vor allem die Verkehrstauglichkeit im Blick hat, geht es bei der UVV-Prüfung um arbeitsrechtliche Sicherheit. Es werden unter anderem Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, aber auch die Erreichbarkeit von Bedienelementen und der allgemeine Fahrzeugzustand betrachtet. Besonders relevant: Die UVV-Prüfung ist jährlich fällig, unabhängig von der HU. Selbst neue Fahrzeuge oder Leasingwagen unterliegen dieser Vorgabe, wenn sie im betrieblichen Kontext genutzt werden.

UVV-Prüfung

Verantwortung und Pflicht der Unternehmensleitung

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Unternehmen. In der Praxis bedeutet das: Der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person, etwa ein Fuhrparkverwalter, muss sicherstellen, dass jedes Dienstfahrzeug rechtzeitig geprüft wird. Die Durchführung darf nur durch Personen erfolgen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Viele Unternehmen setzen auf externe Prüfstellen wie DEKRA, GTÜ oder TÜV, doch auch interne Fachkräfte können diese Aufgabe übernehmen – sofern sie neutral und qualifiziert sind. Die Ergebnisse müssen protokolliert und archiviert werden. Nur so lässt sich im Fall einer Kontrolle oder eines Unfalls belegen, dass die Verantwortung wahrgenommen wurde.

Ordnungsgemäße Dokumentation

Eine durchgeführte UVV-Prüfung allein reicht nicht aus. Ohne schriftliche Nachweise gilt sie als nicht erfolgt. Das Prüfprotokoll muss unter anderem den Namen des Prüfers, das Datum der Prüfung, den Umfang sowie erkannte Mängel und durchgeführte Maßnahmen enthalten. Die Unterlagen sollten gut auffindbar und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Sie dienen nicht nur der eigenen Kontrolle, sondern auch als Beleg im Falle eines Rechtsstreits oder bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder Berufsgenossenschaften.

Fakt 2: Fehlende UVV-Prüfung kann Versicherungsschutz gefährden

Kommt es zu einem Unfall mit einem nicht UVV-geprüften Dienstwagen, kann die Berufsgenossenschaft Regress fordern.
Im schlimmsten Fall haftet der Arbeitgeber persönlich für Schäden oder Folgekosten – sogar bei Fremdverschulden.

Folgen mangelhafter Prüfungen

Wird ein Dienstfahrzeug nicht geprüft oder fehlt die entsprechende Dokumentation, kann das gravierende Folgen haben. Kommt es zu einem Unfall, bei dem Sicherheitsmängel eine Rolle spielen, sind Rückforderungen der Berufsgenossenschaft möglich. Auch der Versicherungsschutz kann eingeschränkt oder verweigert werden. In bestimmten Fällen drohen darüber hinaus Sanktionen durch Aufsichtsbehörden oder sogar strafrechtliche Ermittlungen. Die Risiken sind hoch, zumal sich viele dieser Probleme mit geringem organisatorischem Aufwand vermeiden ließen.

UVV-Prüfung im Unternehmensalltag

Um die Einhaltung der Prüfvorgaben sicherzustellen, setzen viele Betriebe auf strukturierte Abläufe und digitale Hilfsmittel. Prüfzyklen werden systematisch geplant, Zuständigkeiten klar geregelt und Erinnerungen automatisiert verschickt. Besonders bei größeren Fahrzeugflotten ist ein solches Vorgehen hilfreich, um den Überblick zu behalten. Aber auch kleinere Betriebe profitieren von klaren Strukturen: Einmal eingeführt, lässt sich die Prüfung reibungslos in bestehende Abläufe einfügen. Der Prüfprozess wird planbarer, nachvollziehbarer und verbindlicher.

Fakt 3: Keine Prüfung ohne Dokumentation – sonst zählt sie nicht

Ohne schriftliches Prüfprotokoll gilt die UVV-Prüfung rechtlich als „nicht durchgeführt“.
Arbeitgeber müssen nachweisbar dokumentieren, wer wann was geprüft hat – sonst drohen Bußgelder und Probleme im Schadensfall.

Fazit

Die UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge ist ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie schützt Mitarbeitende, vermeidet Schäden und reduziert das Risiko rechtlicher Konsequenzen. Obwohl sie oft als bürokratische Zusatzlast wahrgenommen wird, ist sie in Wahrheit eine Sicherheitsmaßnahme mit hoher praktischer Relevanz. Wer als Arbeitgeber Dienstfahrzeuge einsetzt, muss sich dieser Verantwortung stellen. Eine rechtzeitig durchgeführte und sauber dokumentierte Prüfung kann im Ernstfall entscheidend sein – für die Unversehrtheit von Personen ebenso wie für die rechtliche Absicherung des Unternehmens. Es lohnt sich, das Thema frühzeitig und vorausschauend in die betrieblichen Abläufe einzubinden.

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