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Hoch hinaus, aber sicher! Warum die Prüfung von Leitern und Tritten Pflicht ist

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Ob auf Baustellen, in Werkstätten, bei Handwerksdiensten oder im Lager – Leitern und Tritte gehören vielerorts zur Grundausstattung. Sie ermöglichen schnelles Arbeiten in der Höhe, lassen sich flexibel einsetzen und sind in ihrer Handhabung unkompliziert. Doch gerade weil sie so selbstverständlich erscheinen, geraten sicherheitsrelevante Aspekte oft aus dem Blick. Unfälle durch defekte Leitern passieren nicht selten – mit teils schwerwiegenden Folgen für Gesundheit und Unternehmen.

Um genau solchen Vorfällen vorzubeugen, ist die regelmäßige Kontrolle dieser Arbeitsmittel vorgeschrieben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind eindeutig. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, dass verwendete Leitern und Tritte regelmäßig untersucht und dokumentiert werden. Dabei geht es nicht um reine Formalitäten, sondern um den Schutz von Menschenleben und den störungsfreien Ablauf im Betrieb. Wer sich mit den Regeln und Anforderungen auskennt, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern bewahrt sich auch vor unerwarteten rechtlichen Folgen. Der folgende Beitrag beleuchtet alle relevanten Aspekte rund um die vorgeschriebene Kontrolle dieser täglichen Helfer.

Gewährleistung der Sicherheit durch Prüfung von Leitern und Tritten

Rechtlicher Rahmen: Was verlangt das Gesetz?

Die Pflicht zur Überprüfung ist fest in verschiedenen Regelwerken verankert. Neben der Betriebssicherheitsverordnung zählen auch das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Information 208-016 dazu. Diese Normen geben den Rahmen vor, in dem Leitern und Tritte im gewerblichen Alltag eingesetzt werden dürfen – und unter welchen Voraussetzungen sie regelmäßig kontrolliert werden müssen.

So schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig begutachtet werden müssen, basierend auf einer Gefährdungsabschätzung. Die DGUV ergänzt diese Vorgaben durch praktische Hinweise und legt nahe, mindestens einmal im Jahr eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen. Kommt es zu einem Unfall, bei dem eine unzureichend geprüfte Leiter eine Rolle spielt, kann das ernste rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Betrieb nach sich ziehen.

Welche Arbeitsmittel unterliegen der Kontrollpflicht?

Grundsätzlich gilt: Alle beweglichen Steighilfen, die im Unternehmen verwendet werden, müssen geprüft werden. Dazu gehören Anlegeleitern, Stehleitern, fahrbare Modelle, Tritte und klappbare Podeste. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät neu oder alt ist, groß oder klein – allein die Nutzung im Arbeitskontext ist entscheidend.

Auch wenn Leitern aus dem Privatgebrauch in den beruflichen Alltag übernommen werden, fallen sie unter diese Pflicht. Selbst scheinbar intakte Modelle können verdeckte Schwachstellen aufweisen, etwa durch Materialermüdung oder Witterungseinflüsse. Deshalb sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich, um den sicheren Einsatz zu gewährleisten.

Wer darf prüfen?

Nur speziell geschulte Personen dürfen diese Art von Prüfung durchführen. Die sogenannte befähigte Person verfügt über eine Ausbildung, praktische Erfahrung und spezifisches Wissen über den Aufbau und die Schwachstellen von Leitern und Tritten. Zudem muss sie in der Lage sein, Gefährdungen zu erkennen und zu beurteilen.

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Viele Unternehmen entscheiden sich für externe Prüfstellen, andere bilden Mitarbeitende intern aus. In beiden Fällen gilt: Die Qualifikation muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Ein kurzer Einblick reicht nicht – es bedarf fundierter Kenntnisse und eines geschulten Blicks.

Wie oft sollten Prüfungen erfolgen?

Die zeitlichen Abstände für Überprüfungen hängen vom Einsatzort und der Häufigkeit der Nutzung ab. Im Allgemeinen wird ein Abstand von zwölf Monaten empfohlen. Je nach Branche, Nutzungshäufigkeit und Umgebungsbedingungen können auch kürzere Intervalle sinnvoll sein.

Zusätzlich zur jährlich vorgeschriebenen Kontrolle sollten Mitarbeitende Leitern auch vor jeder Nutzung kurz begutachten. Ein loses Gelenk, eine fehlende Gummierung oder ein verbogener Holm können sonst schnell zu einer ernsten Gefahr werden. Auch nach Unfällen oder Reparaturen ist eine sofortige Kontrolle erforderlich.

Typische Schwachstellen bei Leitern

In der Praxis zeigt sich: Es sind oft die kleinen Schäden, die große Wirkung haben. Verbogene Sprossen, wackelige Stufen, fehlende Endkappen oder defekte Spreizsicherungen zählen zu den häufigsten Mängeln. Auch Rost oder Risse im Material werden häufig übersehen.

Nicht nur die Stabilität ist betroffen – schon ein schief stehendes Modell kann das Risiko eines Sturzes deutlich erhöhen. Solche Schäden zu erkennen und zu beheben, bevor es zum Ernstfall kommt, ist Ziel der regelmäßigen Kontrolle.

Dokumentation der Prüfung von Leitern und Tritten

Ein zentrales Element jeder Kontrolle ist die lückenlose Dokumentation. Jeder Prüfvorgang muss schriftlich festgehalten werden – inklusive Datum*, Art der Kontrolle, festgestellter Mängel und durchgeführter Maßnahmen. Die unterzeichnende Person muss klar erkennbar sein.

Viele Betriebe nutzen heute digitale Systeme, um ihre Prüfungen zu dokumentieren. Das erleichtert den Überblick, spart Papier und ermöglicht eine bessere Nachverfolgbarkeit. Wichtig ist, dass die Dokumentation jederzeit abrufbar und nachvollziehbar ist – insbesondere im Falle einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden.

Schlussbemerkung: Kontrolle schafft Sicherheit

Die regelmäßige Überprüfung von Leitern und Tritten ist ein wesentlicher Bestandteil einer vorausschauenden Sicherheitskultur. Sie hilft, Unfälle zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf im Betrieb zu sichern. Wer auf sichere Ausrüstung achtet, zeigt Verantwortungsbewusstsein – gegenüber seinen Mitarbeitenden wie auch im rechtlichen Sinne.

Dabei geht es nicht nur darum, Vorschriften zu erfüllen. Es geht um den Schutz von Leben, um den Erhalt von Gesundheit und um das Vertrauen in den Arbeitsplatz. Die Kontrolle von Steighilfen ist kein Nebenschauplatz, sondern ein aktiver Beitrag zur täglichen Sicherheit. Je gewissenhafter geprüft wird, desto stabiler steht der Betrieb – auf allen Ebenen.

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