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Gründung einer GmbH und Sicherheitsfachkräfte: Was Sie 2024 wissen müssen

Inhalt

Die Gründung eines Unternehmens, insbesondere einer GmbH, bringt viele Fragen und Unsicherheiten mit sich. Eine häufige Frage, die uns bei SiFa-flex oft gestellt wird, ist, ob man sich nach der Gründung einer GmbH oder eines anderen Unternehmens selbst um die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) kümmern muss. Ebenso interessiert viele Gründer, ab wann ein Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) benötigt. In diesem Blogpost werden wir diese Fragen ausführlich beantworten und Ihnen einen klaren Überblick über die notwendigen Schritte und gesetzlichen Anforderungen geben. Am Ende möchten wir Ihnen auch die Vorteile unserer externen Sicherheitsfachkräfte in Bayern und Österreich vorstellen.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG)

Zunächst die gute Nachricht: Als Unternehmer müssen Sie sich nicht aktiv bei der BG melden. Die Berufsgenossenschaft wird sich früh genug bei Ihnen melden, auch wenn dies bis zu einem halben Jahr dauern kann. Dies ist völlig in Ordnung und kein Grund zur Sorge. Sobald Sie Post von der BG erhalten, sind Sie selbst bei der BG versichert und müssen die entsprechenden Beiträge zahlen. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie als Gründer noch keine weiteren Anforderungen zu erfüllen.

Ab wann wird eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) benötigt?

Die Notwendigkeit einer Sicherheitsfachkraft hängt von der Anzahl der Mitarbeiter und der Art des Unternehmens ab. Grundsätzlich gilt, dass Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen mit dem ersten Mitarbeiter relevant werden. Dies umfasst auch die Bestellung eines Betriebsarztes. Allerdings gibt es hierbei Unterschiede je nach Branche und Berufsgenossenschaft.

Sicherheitsfachkräfte in Bürobetrieben

In Bürobetrieben zum Beispiel besteht die Anforderung, eine SiFa zu bestellen, erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl. Bei einigen Berufsgenossenschaften kann diese Grenze bei bis zu 50 Mitarbeitern liegen. Das bedeutet, dass Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern zwar alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen müssen, jedoch keine Sicherheitsfachkraft bestellen müssen. Dennoch ist es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu ergreifen, um Risiken zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Sicherheitsfachkräfte in anderen Branchen

In anderen Branchen, insbesondere in solchen mit höherem Gefährdungspotential wie Baugewerbe oder Industrie, gelten strengere Anforderungen. Hier kann es notwendig sein, bereits ab dem ersten Mitarbeiter eine SiFa zu bestellen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Rolle der Sicherheitsfachkraft (SiFa)

Eine Sicherheitsfachkraft unterstützt das Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz umzusetzen. Sie übernimmt vielfältige Aufgaben, darunter die Beratung des Unternehmers in allen Fragen der Arbeitssicherheit, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter sowie die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel auf Sicherheitsmängel.

Vorteile externer Sicherheitsfachkräfte in einer GmbH

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann es sinnvoll sein, auf externe Sicherheitsfachkräfte zurückzugreifen. Diese bringen umfangreiches Fachwissen und Erfahrung mit und können flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Dies spart nicht nur Kosten, sondern sorgt auch dafür, dass das Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen bleibt.

Vorteile externer SiFas von SiFa-flex

Bei SiFa-flex bieten wir Ihnen kompetente und erfahrene externe Sicherheitsfachkräfte in Bayern und Österreich an. Unsere Leistungen umfassen:

  1. Individuelle Beratung und Betreuung: Wir passen unsere Dienstleistungen an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens an.
  2. Hohe Fachkompetenz: Unsere SiFas sind bestens ausgebildet und verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung.
  3. Flexibilität und Kosteneffizienz: Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie tatsächlich benötigen.
  4. Aktualität und Rechtssicherheit: Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Fazit

Die Gründung einer GmbH oder eines anderen Unternehmens bringt viele Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Während sich die Berufsgenossenschaft in der Regel selbst bei Ihnen meldet, sobald Ihr Unternehmen registriert ist, sollten Sie sich frühzeitig über die Anforderungen an Sicherheitsfachkräfte informieren. Abhängig von der Branche und der Mitarbeiterzahl kann es notwendig sein, eine SiFa zu bestellen. Externe Sicherheitsfachkräfte, wie die von SiFa-flex, bieten Ihnen eine flexible und kosteneffiziente Lösung, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Setzen Sie auf die Expertise von SiFa-flex und sichern Sie sich professionelle Unterstützung in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen optimal unterstützen können.

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