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Kompetenz im Arbeitsschutz: Mehr als nur ein Fachbegriff, eine Sicherheitsgarantie

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Für die meisten Menschen ist “inkompetent” eine ziemliche Beleidigung. Inkompetenz impliziert Unbrauchbarkeit bei notwendigen Tätigkeiten, möglicherweise sogar eine Gefahr durch Unwissen, und die meisten von uns würden – zu Recht – beleidigt sein.

Im Arbeitsschutz ist Kompetenz jedoch ein notwendiger Fachbegriff. Jemanden als kompetent im Sinne der Arbeitssicherheit zu bezeichnen bedeutet, dass er/sie die richtige Ausbildung, die richtigen Fähigkeiten, die richtige Erfahrung und das richtige Wissen hat, um eine bestimmte (gefährliche) Tätigkeit, sicher auszuführen. Jemand, der nicht über die erforderlichen Eigenschaften verfügt oder dem die körperlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Aufgabe fehlen, gilt nicht als kompetent für die Ausführung dieser Tätigkeit. Dies ist keine Beleidigung.

Kompetenz im Arbeitsschutz und das Risikomanagement sind von entscheidender Bedeutung, insbesondere auf Baustellen oder in potenziell gefährlichen industriellen Umgebungen. Arbeitgeber und verantwortliche Personen müssen sicherstellen, dass alle Personen, die mit der Ausführung von Aufgaben betraut werden – einschließlich Auftragnehmern – kompetent sind.

In diesem Blogbeitrag werden wir über Kompetenz sprechen und darüber, was Sie als Arbeitgeber oder Arbeitsschutzmanager tun können, um sicherzustellen, dass die für Sie arbeitenden Personen kompetent sind. Damit Ihre Mitarbeiter sicher sind und Ihrem Unternehmen im Falle eines Fehlverhaltens keine rechtlichen Konsequenzen drohen.

Sicherstellung der Befähigung

Grundlage des Arbeitsschutzes ist es, dass Arbeitgeber die Kompetenz der Arbeitnehmer sicherzustellen haben, bevor sie die Arbeit aufnehmen dürfen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Kompetenz nachzuweisen:

Sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter kompetent sind

Nach Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (§7) muss das Kompetenzniveau einer Person im Verhältnis zu ihrer Tätigkeit und ihrem Arbeitsort stehen. Im Wesentlichen muss die ausführende Person nachweisen, dass sie mit allem notwendigen ausgestattet ist, um diese Arbeit sicher auszuführen. Jemand, der sein Leben lang in einem Büro gearbeitet hat, wird (wahrscheinlich) kompetent in seinem eigenen Job sein, aber nicht die geringste Ahnung haben, wie Dacharbeiten durchzuführen sind. Umgekehrt gilt das Gleiche.

Es ist zu hoffen, dass bei Einstellung der Mitarbeiter bereits festgestellt werden konnte, dass sie über das richtige Maß an körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügen, um eine sichere Leistung zu erbringen.

Natürlich können Sie nicht von allen Bewerbern – besonders von den Jüngeren – keine langjährige Berufserfahrung oder Qualifikationen mit diesen Tätigkeiten erwarten. Priorität sollte also die Ausbildung am Arbeitsplatz haben. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter selbst schulen oder einen vertrauenswürdigen Trainer beauftragen, können Sie sicher sein, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen erworben haben.

Regelmäßige Risikobewertungen sind der Schlüssel, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter ohne die richtigen Fähigkeiten oder Erfahrungen nicht überfordert sind. So können Sie feststellen, welche Schulungen Sie anbieten oder welche Verbesserungen Sie vornehmen müssen.

Die Sicherstellung der Kompetenz der Mitarbeiter ist keine Frage des Abhakens einer Checkliste. Es ist eine ständige gemeinsame Aufgabe zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter, bei der Sie ihm die erforderlichen Schulungen und den Zugang zu den erforderlichen Kenntnissen ermöglichen und er das Gelernte sicher und vernünftig umsetzt.

Sicherstellung der Kompetenz von Auftragnehmern

Bei Auftragnehmern ist die Sicherstellung der Kompetenz etwas anders.

Obwohl der Auftragnehmer nicht Ihr Angestellter ist, sind Sie für seine Sicherheit verantwortlich, wenn Sie ihn auf die Baustelle oder in Ihren Betrieb holen. Damit sind Sie potenziell auch für Unfälle haftbar, die durch schlechtes Verhalten oder mangelnde Fähigkeiten dieser Personen verursacht werden.

Glücklicherweise ist es ein wenig einfacher, die Kompetenz von Auftragnehmern zu ermitteln. Hier gibt es eine Checkliste, die Sie befolgen können. Sie sollten jedem potenziellen Auftragnehmer die folgenden Fragen stellen, um sicherzustellen, dass er kompetent genug ist, um die Arbeiten in Ihrem Betrieb auszuführen.

  • Wie werden die Arbeiten geleitet? Wer ist für die einzelnen Aufgaben verantwortlich, wer beaufsichtigt sie, und welche Kontrollen werden an Ausrüstung und Material durchgeführt?
  • Werden Unterauftragnehmer eingesetzt? Wie wird der Auftragnehmer überprüfen, ob diese kompetent sind? Dies hängt vom Risiko und der Komplexität der Arbeiten ab.
  • Kann der Auftragnehmer seine Leistungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz in letzter Zeit nachweisen? Z. B. eine Reihe von Unfällen, Krankheitsfällen, Schutzmaßnahmen usw.
  • Verfügt er über eine schriftliche Arbeitsschutzstrategie? Dies ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
  • Verfügt der Auftragnehmer über eine unabhängige Bewertung seiner Kompetenz oder ist er Mitglied in einem Berufsverband oder einer Berufsorganisation? Beides sind gute Möglichkeiten, seine Kompetenz nachzuweisen.
  • Verfügt er über Beispiele für bestehende Gefährdungsbeurteilungen?
  • Verfügt er über Betriebsanweisungen/Arbeitsanweisungen?
  • Kann er einschlägige Qualifikationen oder Nachweise über Fähigkeiten und Erfahrungen vorweisen?
  • Verfügt das Unternehmen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung?
  • Ganz wichtig: Welche Informationen und Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bietet er seinen Mitarbeitern an, und kann er Aufzeichnungen über diese Schulungen vorlegen?

Jeder Auftragnehmer, der sein Geld wert ist, wird gerne alle oben genannten Informationen zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer möchte für Sie arbeiten und weiß, dass es wichtig ist, alle Bedenken aus dem Weg zu räumen.

Wenn Sie bei der Zusammenarbeit mit Auftragnehmern die oben genannte Checkliste befolgen können Sie das Risiko inkompetenter Arbeitnehmer minimieren.

Das Erfahrungsparadoxon

Nehmen wir an, Sie müssen eine bestimmte Art von Arbeit in der Höhe ausführen. Sie haben eine Reihe hochqualifizierter und sehr kompetenter Mitarbeiter, aber keiner von ihnen hat Erfahrung mit dieser Art von Arbeit. Stattdessen suchen Sie nach Unternehmern, die diese Arbeit für Sie erledigen können.

Sie haben zwei Möglichkeiten. Ein Freund eines Freundes hat Ihnen Firma A empfohlen. Diese Firma hat keine Nachweise über Qualifikationen, Schulungen, Verfahrensanweisungen oder eine Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Die Beurteilung der Situation vor Ort besteht aus einem kurzen Rundgang mit einem Klemmbrett. Sie sind schon seit vierzig Jahren im Geschäft. Sie sind erfahren.

Option B hingegen bietet alles, was Sie brauchen. Ihre Mitarbeiter haben vor kurzem einen Auffrischungskurs für Höhenarbeiten, eine PSA-Schulung, eine Rettungsschulung und eine Schulung für mobile Hubarbeitsbühnen absolviert. Leider sind sie erst seit einem Jahr im Geschäft.

Wenn man sich das so anschaut, ist die richtige Wahl natürlich offensichtlich.

Option B ist trotz ihres Mangels an Erfahrung im Vergleich zu A kompetenter. Doch allzu oft legen die Verantwortlichen bei der Einstellung von Subunternehmern großen Wert auf die Erfahrung allein und nicht auf alle weiteren Faktoren. Natürlich ist Erfahrung wichtig, aber viel wichtiger ist es, diese Fähigkeit mit externen, relevanten und unabhängigen Nachweisen belegen zu können.

Das letzte Wort zur Kompetenz im Arbeitsschutz

Die Kompetenz ist entscheidend, aber sie wird oft vernachlässigt. Es ist wichtig, bei der Bestimmung der Kompetenz alle Faktoren zu berücksichtigen und daran zu denken, dass jemand, der in einem bestimmten Bereich vernünftig und sehr erfahren ist, nicht unbedingt auch in einem anderen Bereich kompetent ist.

Es ist Ihre Aufgabe als Arbeitgeber oder Arbeitsschutzmanager, die Befähigung stets zu prüfen und zu überwachen, da sie eines der wichtigsten Instrumente ist, um die Sicherheit der Mitarbeiter vor Ort zu gewährleisten und Ihre eigene Haftung zu minimieren.

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