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Betriebssicherheitsverordnung als verbindlicher Rahmen für rechtskonforme und sichere Arbeitsmittel
Die Betriebssicherheitsverordnung bildet den zentralen Rechtsrahmen für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln und Anlagen. Sie verbindet risikobasierte Gefährdungsbeurteilungen, Prüfpflichten und Dokumentation zu einem rechtssicheren und präventiven Arbeitsschutzkonzept.
Arbeitsunfälle im Unternehmen rechtssicher managen – zentrale Pflichten, Prozesse und Präventionsansätze
Arbeitsunfälle rechtssicher managen: Meldepflichten, gesetzliche Vorgaben, Dokumentation und Prävention für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz.
BG Arzt: Schlüsselrolle bei rechtssicherer Versorgung nach Arbeitsunfällen
Der BG Arzt übernimmt nach einem Arbeitsunfall die rechtssichere medizinische Versorgung und steuert das Heilverfahren im System der gesetzlichen Unfallversicherung.
ASR A6 Bildschirmarbeit – verbindliche Anforderungen für sichere Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten
ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und definiert verbindliche Anforderungen an Bildschirmgeräte, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation zum Schutz der Gesundheit.
Angstmanagement nach Beinahe-Unfällen – fundierte Strategien zur psychischen Stabilisierung
Angstmanagement nach Beinahe-Unfällen erklärt psychische Folgen kritischer Ereignisse, neurobiologische Hintergründe sowie präventive Strategien zur langfristigen Stabilisierung.
ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume – Verbindliche Anforderungen für eine belastbare Arbeitsumgebung
Die Arbeitsstättenregel ASR A4.2 definiert verbindliche Anforderungen an Pausen- und Bereitschaftsräume und konkretisiert damit zentrale Vorgaben des Arbeitsschutzrechts. Der Beitrag erläutert rechtliche Grundlagen, räumliche und organisatorische Anforderungen sowie die Bedeutung
ASR A2.3 – Verbindliche Anforderungen für sichere Fluchtwege und Notausgänge
ASR A2.3 definiert verbindliche Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtung sowie Flucht- und Rettungspläne in Arbeitsstätten und konkretisiert damit die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung für eine sichere Selbstrettung im Gefahrenfall.
ASR A2.2 – Verbindliche Grundlagen für einen rechtssicheren Brand- und Evakuierungsschutz
Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an den betrieblichen Brandschutz und die Evakuierung. Als anerkannte Regel der Technik definiert sie verbindliche Maßstäbe für Brandschutzeinrichtungen, organisatorische Maßnahmen und den
G42-Untersuchung – Verbindliche Vorsorge bei Infektionsgefährdung mit hoher Relevanz
Die G42-Untersuchung, offiziell als arbeitsmedizinische Vorsorge bei Infektionsgefährdung bezeichnet, ist eine verpflichtende Maßnahme zum Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und dient der präventiven Erkennung gesundheitlicher Risiken sowie
Konzentration am Arbeitsplatz als zentrale Grundlage nachhaltiger Leistungsfähigkeit
Konzentration am Arbeitsplatz ist eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige Leistungsfähigkeit, Arbeitsqualität und psychische Gesundheit.
Sind Sie neugierig geworden?
Dann lassen Sie uns sprechen!

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