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Arbeitsschutz 2025: Wichtige Neuerungen für Unternehmer

Das Jahr 2025 hat’s in sich – vor allem, wenn du als Unternehmer Verantwortung trägst. Der Arbeitsschutz 2025 bringt eine Welle an neuen Regelungen mit sich, die dein Unternehmen direkt betreffen: von digitalen Arbeitsverträgen über die digitale Aushangpflicht bis hin zur verpflichtenden E-Rechnung. Diese Neuerungen machen deinen Arbeitsalltag effizienter – aber nur, wenn du sie richtig umsetzt.

Die Herausforderung: Gesetzeskonform und zukunftsfähig bleiben

Du stehst vor der Aufgabe, deine betrieblichen Abläufe an die neuen Anforderungen im Arbeitsschutz 2025 anzupassen. Klingt nach viel Bürokratie? Nicht, wenn du es smart angehst. Denn wer jetzt richtig handelt, spart nicht nur Zeit und Geld, sondern stärkt auch die Sicherheit und Zufriedenheit im Team.

Digitale Arbeitsverträge im Arbeitsschutz 2025: Was jetzt gilt

Seit dem 1. Januar 2025 kannst du laut § 126b BGB Arbeitsverträge in Textform erstellen – also ganz ohne handschriftliche Unterschrift. Statt der klassischen Vertragsmappe genügt nun eine digitale Datei, zum Beispiel als PDF per E-Mail. Klingt einfach, oder?

Deine Vorteile auf einen Blick:

Schnellere Prozesse: Kein Warten auf Rücksendungen oder persönliche Treffen
Kosteneffizienz: Weniger Papier, weniger Verwaltungsaufwand
Mehr Flexibilität: Verträge jederzeit abrufbar – auch im Homeoffice oder unterwegs
Aber Achtung: Manche Vertragsarten – etwa solche mit Befristungen, Wettbewerbsverboten oder Verschwiegenheitsklauseln – müssen weiterhin in Schriftform abgeschlossen werden. Und: Ein Link zu einem Cloud-Dokument reicht nicht aus. Der Vertrag muss direkt bei deinem Mitarbeitenden landen.

Praxistipp: Nutze eindeutige Absenderadressen, speichere Dokumente revisionssicher und achte auf DSGVO-konforme Archivierung.

Digitale Aushangpflicht – Schluss mit dem Papierchaos

Im Arbeitsschutz 2025 fällt auch das klassische „Schwarze Brett“ weg. Ab sofort darfst du alle gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge digital bereitstellen – z. B. über ein Mitarbeiterportal oder Intranet. Das spart Platz und macht Informationen für dein Team leichter zugänglich.
Technische Mindestanforderungen:
Ein sicheres System (Intranet, DMS oder SharePoint)
Revisionssichere Ablage der Dokumente
Jederzeitiger, barrierefreier Zugriff für alle Beschäftigten

Dein Vorteil: Du kannst Inhalte zentral verwalten, tagesaktuell pflegen und deine Belegschaft ohne großen Aufwand auf dem Laufenden halten. Ein echter Pluspunkt für deinen internen Arbeitsschutzprozess.

E-Rechnungspflicht: Der nächste Digitalisierungsschub

Mit dem Arbeitsschutz 2025 zieht auch die E-Rechnungspflicht in deinen Arbeitsalltag ein. Ab 2025 musst du als Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten – PDF-Anhänge genügen nicht mehr.

Das musst du beachten:
Deine IT muss Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD lesen und speichern können.
Auch deine Zusammenarbeit mit Steuerberatung und Buchhaltung muss neu abgestimmt werden.
Ab 2027 musst du (wenn dein Umsatz über 800.000 € liegt) selbst E-Rechnungen ausstellen – 2028 trifft diese Pflicht dann alle Unternehmen.

Empfehlung: Nutze diese Entwicklung als Chance, dein digitales Dokumentenmanagement komplett neu zu denken. Moderne Systeme sparen dir langfristig viel Aufwand.

Technologie & Trends: So geht smarter Arbeitsschutz 2025

Die Digitalisierung im Arbeitsschutz 2025 ist mehr als ein gesetzliches Muss – sie ist dein Werkzeug für bessere, schnellere und sichere Prozesse. Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Services und automatisierte Archivierung helfen dir dabei, Ordnung ins System zu bringen.

Was gerade angesagt ist:

KI-gestützte Dokumentenanalyse: Automatisches Erkennen, Sortieren und Archivieren deiner Sicherheitsunterweisungen, Verträge oder GBU-Dokumente.
Cloudbasiertes DMS: Zugriff von überall, ideal für flexible Arbeitsmodelle oder dezentrale Teams.
Revisionssicherheit & GoBD-Konformität: Damit bist du auf der sicheren Seite – bei Steuerprüfungen und bei der internen Nachvollziehbarkeit.

Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz: Das bringt der Arbeitsschutz 2025 für dich

Schwangere Frau am Arbeitsplatz – Symbolbild für Mutterschutz im Arbeitsschutz 2025

Der Arbeitsschutz 2025 bringt nicht nur mehr Digitalisierung, sondern auch konkrete gesetzliche Vereinfachungen – unter anderem im Mutterschutz. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es neue Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, die dir als Arbeitgeber Erleichterung verschaffen – vorausgesetzt, du setzt sie richtig um.
Was hat sich geändert?
Bisher musstest du bei jeder werdenden oder stillenden Mutter eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchführen – unabhängig davon, welche Tätigkeit sie ausübt. Mit dem Arbeitsschutz 2025 entfällt diese Pflicht, wenn bestimmte Tätigkeiten vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) als generell unzulässig eingestuft wurden.
Konkret bedeutet das:
Musst du z. B. eine schwangere Mitarbeiterin nicht mehr individuell beurteilen, wenn sie in einem Bereich mit ionisierender Strahlung arbeitet – denn diese Tätigkeit gilt automatisch als unzulässig. Dasselbe gilt für viele Tätigkeiten mit reprotoxischen Gefahrstoffen.

Was bedeutet das für dich in der Praxis?

Du wirst entlastet…
…denn wenn du dich auf die AfMu-Regelungen berufen kannst, musst du keine aufwendige Einzelprüfung mehr machen. Das spart Zeit und vereinfacht deine Abläufe – ein echter Pluspunkt im neuen Arbeitsschutz 2025.
Aber: Deine Verantwortung bleibt. Du musst nach wie vor sicherstellen, dass keine unzulässige Tätigkeit von Schwangeren oder Stillenden ausgeübt wird. Für alle nicht erfassten Tätigkeiten gilt weiterhin die Pflicht zur individuellen Gefährdungsbeurteilung.
Dokumentation nicht vergessen!
Auch wenn keine Beurteilung nötig ist: Du solltest immer schriftlich festhalten, dass du dich auf eine AfMu-Regel stützt. Das gibt dir im Falle einer Kontrolle durch Aufsichtsbehörden Rechtssicherheit – und zeigt, dass du deine Pflichten im Arbeitsschutz 2025 ernst nimmst.

So setzt du die Änderungen im Arbeitsschutz 2025 richtig um

5 Dinge, die du jetzt tun solltest:
Arbeitsplätze prüfen: Welche Tätigkeiten in deinem Unternehmen sind von AfMu-Regeln betroffen?
Regelwerke kennen: Lade dir regelmäßig die aktuellen Empfehlungen des Ausschusses für Mutterschutz herunter.
Doku vorbereiten: Entwickle eine einfache Vorlage, mit der du dokumentieren kannst, wenn du auf AfMu-Regeln zurückgreifst.
Führungskräfte schulen: Gerade Teamleiter sollten wissen, wann eine Beurteilung entfällt – und wann nicht.
Schnittstellen abstimmen: Sorge für eine enge Zusammenarbeit zwischen Personalabteilung, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt.

Herausforderungen: Wo du genau hinschauen musst

Nicht alles läuft glatt mit den neuen Regelungen im Arbeitsschutz 2025. Es gibt auch kritische Punkte, auf die du achten solltest:
Unklare Abgrenzung: In der Praxis ist oft schwer zu erkennen, ob eine Tätigkeit wirklich „vollständig“ von den AfMu-Regeln abgedeckt ist.
Begrenzte Entlastung: Viele Tätigkeiten in Industrie, Labor oder Pflege bleiben weiterhin individuell zu beurteilen – der Bürokratieabbau ist also nicht allumfassend.
Verantwortung bleibt bei dir: Auch wenn du weniger prüfen musst – die rechtliche Verantwortung liegt weiterhin bei dir als Arbeitgeber.

Persönliche Schutzausrüstung im Arbeitsschutz 2025: Was du jetzt wissen und umsetzen musst

Im Rahmen des Arbeitsschutzes 2025 wurde auch die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) überarbeitet – und das mit spürbaren Konsequenzen für dich als Arbeitgeber. Ziel ist klar: Der Schutz deiner Mitarbeitenden soll besser, einheitlicher und hygienischer werden. Die Anpassung an die EU-Verordnung (EU) 2016/425 bringt neue Pflichten, aber auch mehr Sicherheit und Klarheit im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung.

Das ist neu: EU-Standards werden zur Pflicht

Ab sofort gilt: Du darfst nur noch PSA einsetzen und bereitstellen, die den Anforderungen der EU-Verordnung entspricht. Das betrifft nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Verwendung und Pflege der Ausrüstung.

Konkret bedeutet das für dich:

PSA muss ergonomisch zu den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden passen – also Körpergröße, Einsatzort, Arbeitsbedingungen und Risiko.
Wenn mehrere Personen dieselbe Ausrüstung nutzen, bist du verantwortlich für eine hygienisch einwandfreie Aufbereitung.
Produkte wie Gehörschutz oder Rettungswesten wurden in höhere Sicherheitskategorien (z. B. Kategorie III) eingestuft – mit erhöhtem Schulungsaufwand.

Deine Verantwortung im Arbeitsschutz 2025: Schutz, Schulung, System

Mit der neuen PSA-Verordnung steigen auch die Anforderungen an deine Organisation. PSA ist kein „Einmal-zur-Verfügung-stellen“ mehr – sie muss in deine betrieblichen Abläufe fest integriert sein.
5 Pflichten, die du jetzt erfüllen musst:
Nur normgerechte PSA verwenden: Alles, was du einkaufst oder weitergibst, muss den EU-Vorgaben entsprechen.
Hygiene sicherstellen: Bei Mehrfachnutzung brauchst du klare, dokumentierte Reinigungs- und Wartungsprozesse.
Mitarbeitende schulen: Gerade bei PSA der Kategorie III musst du den korrekten Einsatz regelmäßig unterweisen.
Dokumentation führen: Vom Wartungsprotokoll bis zur Unterweisungsnachweis – alles muss nachvollziehbar sein.
Abläufe anpassen: Sicherheitskonzepte müssen die neuen Anforderungen integrieren – von der Auswahl über Schulung bis zur Lagerung.

Herausforderungen: Worauf du besonders achten musst

Der Arbeitsschutz 2025 bringt viele Vorteile – aber eben auch einige Stolperfallen:

Kosten steigen: Hochwertige PSA und regelmäßige Schulungen sind Investitionen, die du einplanen musst.
Technik braucht Struktur: Digitale Systeme zur Wartung und Verwaltung von PSA sind sinnvoll – aber du brauchst Kapazitäten und Know-how.
Haftung bleibt bei dir: Auch wenn Hersteller oder Händler falsch liefern – du bist verantwortlich, dass nur konforme PSA im Einsatz ist.

Tipps für die Umsetzung in deinem Betrieb

Wenn du das Thema PSA im Sinne des Arbeitsschutzes 2025 richtig angehen willst, dann brauchst du mehr als eine Einkaufsliste. Du brauchst ein System.
Unsere Empfehlungen:
Mach eine Bestandsaufnahme: Welche PSA nutzt du bereits? Was entspricht den neuen Vorgaben, was nicht?
Arbeite mit Herstellern zusammen: Gute Anbieter liefern dir nicht nur Produkte, sondern auch Nachweise zur EU-Konformität.
Erstelle ein PSA-Konzept: Welche Ausrüstung ist für welche Tätigkeit notwendig? Wer ist verantwortlich für Pflege und Lagerung?
Führe eine zentrale PSA-Datenbank ein: Damit du immer weißt, wer was nutzt, was gewartet werden muss und wann die nächste Schulung ansteht.
Nutze Tools zur Nachverfolgung: Es gibt Softwarelösungen, die dich bei Wartungszyklen, Schulungen und Dokumentationen unterstützen.

Arbeitsschutz 2025: Neue Regeln für Fluchtwege und Notausgänge – das musst du jetzt umsetzen

Mit dem Arbeitsschutz 2025 ändern sich auch die Anforderungen an den Brandschutz – insbesondere bei Fluchtwegen und Notausgängen. Die überarbeitete Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 bringt neue Standards, die du als Arbeitgeber kennen und in deine Sicherheitskonzepte integrieren musst. Besonders im Fokus: dynamische optische Sicherheitsleitsysteme, neue Mindestbreiten für Fluchtwege und moderne Beleuchtungssysteme.

Dynamische Leitsysteme: Orientierung im Notfall neu gedacht

Die wichtigste Neuerung der ASR A2.3 sind dynamische optische Sicherheitsleitsysteme. Diese Systeme leiten deine Mitarbeitenden im Ernstfall mit LED-Pfeilen oder blinkenden Lichtsignalen aktiv durch das Gebäude – und zwar abhängig von der Gefahrensituation, wie z. B. bei Rauchentwicklung oder einem Feuer.

Was heißt das für dich konkret?

Die Anzeige reagiert auf die aktuelle Gefahr und passt sich einmalig an – bis zur manuellen Rückstellung.
Du reduzierst Panik und beschleunigst Evakuierungen – besonders in größeren Gebäuden oder bei komplexer Wegführung.
Für dich bedeutet das: Mehr Sicherheit und weniger Chaos, wenn es wirklich drauf ankommt.

Neue Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung

Auch bei der Sicherheitsbeleuchtung gibt’s 2025 klare Vorgaben:

Fluchtwege und Gefahrenstellen müssen klar erkennbar sein – entweder durch elektrische, lang nachleuchtende oder kombinierte Systeme.
Medizinische Einrichtungen dürfen ausnahmsweise auf netzersatzfähige Anlagen mit Verbrennungsmotor zurückgreifen.

Das Ziel: Jede Person im Gebäude muss sich im Ernstfall sicher orientieren können – auch bei Stromausfall.

Neue Mindestbreiten: Wer raus will, braucht Platz
Die Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen wurden neu definiert – abhängig davon, wie viele Personen im Notfall gleichzeitig flüchten müssen.

Kleine Verengungen, wie Türrahmen oder an der Wand montierte Feuerlöscher, sind erlaubt, solange sie die Gesamtfluchtzeit nicht deutlich verlängern.

Was bedeutet das für dich?

Du musst genau prüfen, ob deine Fluchtwege breit genug sind – besonders in stark frequentierten Bereichen.
Simulationen von Personenströmen können dir helfen, realistische Szenarien zu planen.

Übergangsregelung – was du weiterhin nutzen darfst

Bestehende Sicherheitsbeleuchtungen musst du nicht sofort austauschen, wenn der Bauantrag vor dem 30. April 2025 gestellt wurde oder der Bau zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen ist. Für Neubauten oder wesentliche Umbauten gelten jedoch sofort die neuen Regeln.

Was du jetzt tun solltest – unsere Empfehlungen für dich

Fluchtwege überprüfen: Passt die Breite? Sind alle Wege frei? Ist die Beschilderung noch zeitgemäß?
LED-Systeme einplanen: Vor allem in Gebäuden mit hohem Personenaufkommen solltest du über dynamische Leitsysteme nachdenken.
Mitarbeitende schulen: Deine Teams müssen wissen, wie sich Leitsysteme im Notfall verhalten – sonst nützt die beste Technik nichts.
Evakuierungspläne aktualisieren: Neue Technik = neue Abläufe. Bring deine Pläne auf den Stand 2025.
Bauprojekte anpassen: Wenn du gerade planst oder sanierst – berücksichtige die neuen Vorgaben von Anfang an.

Arbeitsschutz 2025: So bereitest du deine Erste-Hilfe-Räume auf die neuen Vorgaben vor

Wenn es um Notfälle geht, zählt jede Sekunde – und jeder Quadratmeter. Mit dem Arbeitsschutz 2025 tritt die aktualisierte Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 in Kraft. Sie definiert, wie Erste-Hilfe-Räume künftig gestaltet, ausgestattet und zugänglich sein müssen. Ziel: eine bessere Versorgungssicherheit, mehr Barrierefreiheit und weniger Unsicherheiten im Ernstfall.
Was du jetzt wissen musst: Die Zeiten von „Irgendwo steht ein Verbandskasten“ sind endgültig vorbei. Ab sofort gelten klare Vorgaben – und du bist verantwortlich für die Umsetzung.

Bauliche Anforderungen: Platz schaffen für Sicherheit

Die neuen Regelungen geben erstmals konkrete Maße vor:
20 m² Mindestfläche für Erste-Hilfe-Räume in Betrieben
12,5 m² für mobile Containerlösungen auf Baustellen
Räume müssen ebenerdig, nahe an Rettungszufahrten und fernab von Lärm, Hitze und Staub liegen
Keine Stufen erlaubt: Höhenunterschiede sind über Rampen auszugleichen
Türen müssen krankentragentauglich sein – mit Breite gemäß ASR A2.3

Was bedeutet das für dich?

Du musst prüfen, ob dein bestehender Erste-Hilfe-Raum diese Anforderungen erfüllt. Falls nicht, brauchst du Umbauten – oder sogar eine komplette Neuplanung.

Ausstattung: Erste Hilfe auf dem Stand 2025

Die Zeiten, in denen ein Pflasterkasten genügt hat, sind vorbei. Der Arbeitsschutz 2025 fordert mehr – und das ist auch gut so:
Ergonomische Liegen für eine schonende Lagerung Verletzter
Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) als Pflichtausstattung
Notrufsysteme wie Telefon oder Funkgerät
Einweg-Handschuhe, Desinfektionsmittel, Infusionsständer – alles griffbereit
Praxis-Tipp: Die Materialien müssen regelmäßig geprüft und auf dem aktuellen Stand sein – inklusive Ablaufdaten.

Hygiene, Licht und Luft: Keine Kompromisse mehr

Auch bei Reinigung und Atmosphäre wird’s konkret:
Wände und Böden müssen leicht zu reinigen und desinfizieren sein
Lichtstärke von mindestens 500 Lux ist Pflicht
Lüftung nach ASR A3.6 – frische Luft ist kein Bonus, sondern Standard
Das sorgt nicht nur für Hygiene, sondern auch für ein sicheres, professionelles Umfeld in Stresssituationen.

Barrierefreiheit: Inklusion beginnt im Notfallraum

Die ASR A4.3 ist jetzt verknüpft mit der ASR V3a.2 – und das bedeutet: Barrierefreiheit ist nicht mehr optional.
Rollstuhlgerechter Zugang
Ausreichende Bewegungsflächen im Raum
Ausstattung nutzbar auch für Menschen mit Einschränkungen
Das ist nicht nur gesetzlich gefordert – es zeigt auch Verantwortung für alle Mitarbeitenden.

Was du jetzt tun solltest

Checkliste für deine Bestandsprüfung:
Hat dein Erste-Hilfe-Raum mindestens 20 m²?
Gibt es keine Stufen am Zugang? Rampen vorhanden?
Ist ein AED vorhanden und funktionstüchtig?
Sind Liege, Beleuchtung und Lüftung auf dem aktuellen Stand?
Ist der Raum klar ausgeschildert (Rettungszeichen E003) und im Flucht- und Rettungsplan eingezeichnet?
Wenn du eine oder mehrere Fragen mit „Nein“ beantworten musst, solltest du sofort handeln.

Schulung & Sensibilisierung: Technik allein reicht nicht
Neben der Ausstattung brauchst du auch das Wissen:
Jährliche Schulungen zur Nutzung von AED, Desinfektionsmitteln etc.
Sensibilisierung für barrierefreie Erste Hilfe
Integration der Erste-Hilfe-Raum-Nutzung in deine Evakuierungs- und Notfallübungen
Nur wenn dein Team weiß, was im Ernstfall zu tun ist, bringt dir die beste Ausstattung auch wirklich etwas.

Aspekt Bis 2024 Ab 2025
Raumgröße keine Vorgabe 20 m² (bzw. 12,5 m² bei Containern)
Zugang Stufen teilweise erlaubt Rampenpflicht, keine Stufen
Ausstattung Grundausstattung AED, ergonomische Liege, Infusionsständer etc.
Barrierefreiheit freiwillig Pflicht (ASR V3a.2)

Herausforderungen für dich als Unternehmer

Kosten: Umbauten, neue Ausstattung und Schulungen können teuer werden – gerade für kleinere Betriebe
Planungsaufwand: Bei Neubauten muss frühzeitig mitgedacht werden
Dokumentation: Deine Gefährdungsbeurteilung muss die neue Ausstattung und spezielle Risiken berücksichtigen
Aber: Diese Investitionen zahlen sich aus – nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich. Denn im Notfall willst du schnell helfen können – ohne improvisieren zu müssen.

Arbeitsschutz 2025: So müssen Unterkünfte jetzt aussehen – neue Standards nach ASR A4.4

Wenn du als Arbeitgeber Unterkünfte für Beschäftigte bereitstellst – sei es auf Baustellen, bei Großprojekten oder in saisonalen Einsatzbereichen – dann bringt der Arbeitsschutz 2025 für dich eine ganze Reihe neuer Pflichten. Die überarbeitete ASR A4.4 „Unterkünfte“ legt fest, wie sicher, komfortabel und hygienisch temporäre und dauerhafte Unterbringungen künftig gestaltet sein müssen.
Und eines ist klar: Die Zeiten von behelfsmäßigen Containern und „das reicht schon irgendwie“-Lösungen sind endgültig vorbei.

Brandschutz in Unterkünften: Rauchmelder sind jetzt Pflicht

Im neuen Arbeitsschutz 2025 ist der Brandschutz in Unterkünften besonders im Fokus. Das heißt für dich:
Rauchmelder müssen in allen Schlaf- und Aufenthaltsräumen installiert sein – und regelmäßig gewartet werden.
Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht zugänglich angebracht sein – gemäß ASR A2.2.
Fluchtwege und Notausgänge müssen jederzeit frei sein, beleuchtet und mit Fluchtwegkennzeichnung ausgestattet.
Flucht- und Rettungspläne sind in der jeweiligen Landessprache der Bewohner auszuhängen – gut sichtbar!
Fazit: Es geht nicht nur um Vorschrift, sondern um Menschenleben. Und du bist in der Verantwortung.

Sanitäre Standards: Hygiene wird zum Maßstab

Waschgelegenheiten „irgendwo draußen“ oder Gemeinschaftsduschen ohne Privatsphäre? Nicht mehr zulässig.
Laut Arbeitsschutz 2025 gilt jetzt:
Mindestens eine Toilette und eine Dusche pro zehn Personen
Sanitärräume müssen leicht zu reinigen sein und über fließendes warmes Wasser verfügen
Regelmäßige Müllentsorgung ist Pflicht – unhygienische Zustände gehen gar nicht mehr
Achte auch hier auf Barrierefreiheit – denn auch in Unterkünften gilt die ASR V3a.2.

Mindestausstattung: Komfort ist kein Luxus mehr

Auch die Einrichtung deiner Unterkünfte ist jetzt klar geregelt:
Mindestens 8 m² Nutzfläche pro Person (bei max. 6 Personen pro Raum), ab 7 Personen: 8,75 m² pro Person
Maximal vier Betten pro Schlafraum, bei Etagenbetten nur zwei übereinander
Pflichtausstattung je Bewohner: Bett mit Matratze, Kopfkissen, Tischfläche, Sitzgelegenheit und ein verschließbarer Schrank
Aufenthaltsräume mit Tischen und Sitzgelegenheiten bei Nutzung über eine Woche
Praxis-Tipp: Auch kleine Maßnahmen, wie eine Leselampe oder Vorhänge, können das Wohlbefinden deutlich steigern.

Was du jetzt konkret tun solltest

Deine Maßnahmen-Checkliste:
Brandschutz prüfen: Sind Rauchmelder und Feuerlöscher vorhanden, gewartet und richtig angebracht?
Fluchtwege freihalten: Alle Wege sichtbar kennzeichnen, Pläne mehrsprachig aushängen
Sanitärräume checken: Anzahl, Ausstattung und Reinigbarkeit – passt das zu deiner Belegschaft?
Platzbedarf ermitteln: Reicht die Fläche pro Person wirklich aus?
Barrierefreiheit sicherstellen: Zugänge, Türen und Bäder entsprechend gestalten
Bewohner unterweisen: Sicherheitsunterweisungen und Hygieneschulungen regelmäßig durchführen und dokumentieren

Sicherheitsbegehung in Produktionshalle – Symbolbild für moderne Fluchtwegregelungen im Arbeitsschutz 2025

Wenn du externe Anbieter nutzt: Auch hier gilt der Arbeitsschutz 2025

Ob Wohncontainer oder Hotel: Du bleibst verantwortlich. Deshalb musst du auch bei externen Anbietern sicherstellen, dass alle Vorgaben der ASR A4.4 eingehalten werden.
Tipp: Füge entsprechende Anforderungen in deine Verträge und mache regelmäßige Begehungen.

Aspekt Vorteil für Beschäftigte Vorteil für dich als Arbeitgeber
Brandschutz Mehr Sicherheit im Schlafbereich Weniger Risiko bei Evakuierungen
Hygiene Bessere Gesundheit, mehr Wohlbefinden Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Komfort Angenehmere Aufenthalte Höhere Mitarbeitermotivation
Barrierefreiheit Gleichberechtigter Zugang Kein Ärger mit Aufsichtsbehörden

Die Herausforderungen – aber auch die Chancen

Kosten: Gerade bei der Nachrüstung älterer Unterkünfte kann es teuer werden
Planung: Bei Neubauten müssen Architekten die ASR A4.4 von Anfang an berücksichtigen
Dokumentation: Schulungen, Unterweisungen und Ausstattungsnachweise sind Pflicht – und müssen sauber geführt werden
Aber: Wer jetzt investiert, spart später – bei Kontrollen, bei Bußgeldern und bei Mitarbeiterfluktuation.

Arbeitsschutz 2025: Gefahrstoffe im Griff – mit dem neuen Ampel-Modell der Gefahrstoffverordnung

Wenn du in deinem Betrieb mit Gefahrstoffen wie Asbest, Acrylamid oder anderen krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Substanzen arbeitest, dann ist 2025 ein echtes Schlüsseljahr. Die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bringt mit dem Ampel-Modell und neuen Pflichten für CMR-Stoffe grundlegende Änderungen – und für dich bedeutet das: Handlungsbedarf.

Das Ampel-Modell: Endlich klare Risikozonen

Das Herzstück der neuen Verordnung ist das Ampel-Modell, das Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen (Kategorie 1A/1B) in drei Risikostufen einteilt:

Risikobereich Belastung (Fasern/m³) Erforderliche Schutzmaßnahmen
Grün < 10.000 Basisschutz: staubarme Verfahren, FFP2-Maske
Gelb < 100.000 Erweiterter Schutz: Absaugung, Bereichsabgrenzung, FFP3
Rot > 100.000 Höchstschutz: Vollschutzanzug, geschlossene Systeme oder Verbot

Was bedeutet das für dich?

Endlich kannst du deine Schutzmaßnahmen risikobasiert und praxisnah wählen – statt pauschal auf Verbote zurückgreifen zu müssen. Und: Du bekommst Klarheit, wann du Fachfirmen beauftragen musst.

Asbest im Fokus: Funktionale Instandhaltung jetzt erlaubt

Bisher waren viele Tätigkeiten mit Asbest schlicht verboten – selbst wenn sie technisch sicher durchführbar gewesen wären. Das ändert sich jetzt.
Neu ab 2025:
Du darfst z. B. Schlitze in asbesthaltigem Putz fräsen, wenn du:
staubarme Verfahren wie Nassbearbeitung nutzt
mit geschultem Fachpersonal arbeitest (Asbest-Sachkundenachweis)
die Maßnahmen in deiner Gefährdungsbeurteilung dokumentierst
Aber: Arbeiten im roten Bereich bleiben weiterhin verboten oder nur Fachfirmen vorbehalten – z. B. Schleifen von Asbestzementplatten.

Reprotoxische Stoffe: Strengere Pflichten, mehr Nachweisdruck

Wenn du mit reproduktionstoxischen Stoffen wie Blei, Benzol oder bestimmten Lösemitteln arbeitest, musst du ab 2025 ein verbindliches Expositionsverzeichnis führen – inklusive:
Art und Dauer der Exposition
Schutzmaßnahmen
Luftmesswerte
Zudem gilt ein Minimierungsgebot: Wenn es sichere Alternativen gibt, musst du sie nutzen – andernfalls brauchst du einen Maßnahmenplan.

Was du jetzt umsetzen musst

1. Deine Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden
Sie muss ab sofort:
die Ampel-Einstufung enthalten
alle getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen dokumentieren
auf aktuelle Arbeitsplatzgrenzwerte (z. B. Asbest: 0,01 F/cm³) eingehen
2. Schulung und Qualifikation sind Pflicht
Alle Mitarbeitenden im Kontakt mit CMR-Stoffen müssen mindestens einmal jährlich geschult werden
Nachweise musst du fünf Jahre aufbewahren
3. Substitution statt Gewohnheit
Prüfe, ob du ungefährlichere Alternativen verwenden kannst
Wenn nicht: dokumentiere, warum und welche Maßnahmen du stattdessen ergreifst
4. Technik nutzen – aber richtig
Digitale Tools können dir helfen, Luftmesswerte zu überwachen
Auch Verfallsdaten von PSA oder Wartungszyklen lassen sich automatisiert dokumentieren

Offizielle Ressourcen, die du nutzen solltest

GESTIS-Stoffdatenbank: stoffspezifische Infos zu CMR-Stoffen
Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV: zur Nachverfolgung von Expositionen
Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ (BG BAU): sehr praxisnah
TRGS-Schulungen: z. B. TRGS 519 (Asbest), TRGS 910 (Ampel-Modell)

Vergleich: Was sich konkret ändert

Aspekt Bis 2024 Ab 2025
Asbest-Instandhaltung Grundsätzlich verboten Zulässig bei Einhaltung des Ampel-Modells
Schutzmaßnahmen Pauschal geregelt Risikobasiert (Ampel-System)
Dokumentation Einfacher Nachweis Verbindliches Expositionsverzeichnis

Was passiert, wenn du’s nicht umsetzt?

Bußgelder bis zu 50.000 € bei fehlender Doku oder Schutzmaßnahmen
Betriebsstilllegung bei unzulässiger Bearbeitung im roten Bereich
Haftungsrisiken bei Erkrankungen durch falsche Schutzmaßnahmen

Arbeitsschutz 2025 & CO₂-Abgabe: Wie du jetzt richtig reagierst und profitierst

Der Arbeitsschutz 2025 betrifft nicht nur klassische Sicherheitsthemen – auch der betriebliche Umweltschutz rückt stärker in den Fokus. Mit der Erhöhung der CO₂-Abgabe auf 55 € pro Tonne ab Januar 2025 setzt Deutschland ein klares Signal: Klimaschutz wird ernst – und teuer, wenn du nicht rechtzeitig umsteuerst.
Was das für dich bedeutet? Du wirst nicht nur zur Kasse gebeten – du bekommst auch die Chance, deine Prozesse smarter, effizienter und nachhaltiger aufzustellen. Und dabei sogar Geld zu sparen.

Hintergrund: Warum die CO₂-Abgabe steigt – und was dahintersteckt

Seit 2021 gibt es in Deutschland die CO₂-Bepreisung auf fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Ziel: Die Energiewende vorantreiben und den Ausstoß von Treibhausgasen verringern. Der Preis steigt stufenweise – und liegt ab 2025 bei 55 € pro Tonne CO₂.
Konkret bedeutet das für dich:
Ein Liter Diesel oder Benzin wird etwa 3 Cent teurer
Der Preis für eine Kilowattstunde Erdgas steigt um ca. 2 Cent
Deine Betriebskosten steigen – vor allem, wenn du noch stark auf fossile Energiequellen setzt

Auswirkungen auf deinen Betrieb: Von Mehrkosten zu Mehrwert

1. Energie wird teurer – Effizienz wird Pflicht Mit steigenden Preisen für fossile Energie musst du deine Prozesse analysieren. Wo verlierst du Energie? Wo kannst du sie besser nutzen? Technologien wie Wärmerückgewinnung oder moderne Steuerungssysteme bringen hier echte Vorteile.
2. Investitionen in grüne Energie werden wirtschaftlich attraktiv
Ob Photovoltaik auf dem Hallendach, Wärmepumpe in der Werkstatt oder Elektromobilität in der Fahrzeugflotte – was früher teuer wirkte, rechnet sich jetzt oft schnell.
3. Du stärkst dein Image – und deine Zukunftsfähigkeit
Ein „grünes Profil“ ist nicht nur gut fürs Klima, sondern auch für deine Kunden, deine Mitarbeitenden und deine Marktposition. Der Arbeitsschutz 2025 geht also Hand in Hand mit einem modernen Umweltbewusstsein.

Relevanz für deinen betrieblichen Umweltschutz

Die CO₂-Abgabe macht deutlich: Umweltmanagement ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein Muss.
Was du jetzt brauchst:
Eine klare Nachhaltigkeitsstrategie
Ein Verständnis deiner CO₂-Bilanz
Die Bereitschaft, in Innovationen zu investieren
So stellst du sicher, dass dein Betrieb gesetzeskonform, kostenbewusst und zukunftsfähig bleibt.

Deine nächsten Schritte: So setzt du die CO₂-Abgabe in Vorteile um

1. Förderprogramme nutzen
Prüfe die zahlreichen BAFA-Programme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Es gibt Förderungen für Beratung, Investitionen und sogar Schulungen.
2. Energieaudit durchführen
Ein Audit nach DIN EN 16247-1 oder ISO 50001 zeigt dir, wo du zu viel Energie verbrauchst – und wo du einsparen kannst. Oft ist der Return on Investment schneller erreicht, als du denkst.
3. Investitionen gezielt planen
Setz auf Technologien wie:
Wärmepumpen
Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher
Intelligente Heizungs- und Lüftungssteuerung
E-Fahrzeuge oder Hybridlösungen
4. Mitarbeitende einbinden
Kleine Verhaltensänderungen machen viel aus: Licht ausschalten, Geräte richtig nutzen, Heizung optimieren – wenn dein Team mitzieht, senkst du nicht nur Kosten, sondern förderst auch das Bewusstsein.

Aspekt Vorteil für dein Unternehmen
Reduzierte Energiekosten Langfristige Einsparung durch geringeren Verbrauch fossiler Brennstoffe
Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit Grüne Innovationen machen dich attraktiver für Kunden und Partner
Nachhaltigkeitsimage Ein umweltbewusstes Profil stärkt Marke, Mitarbeiterbindung und Investoreninteresse

Aber: Auch hier gibt’s Herausforderungen

Kosten: Die Anfangsinvestitionen können hoch sein – vor allem ohne Förderung
Planungsaufwand: Neue Systeme müssen in bestehende Abläufe integriert werden
Rechtliche Risiken: Du musst alle CO₂-relevanten Pflichten im Blick haben – sonst drohen Sanktionen

Arbeitsschutz 2025 & Barrierefreiheit: Was du mit dem neuen BFSG beachten musst

Barrierefreiheit ist längst mehr als nur ein soziales Thema – sie wird ab 2025 zur rechtlichen Pflicht. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act um. Das bedeutet für dich als Unternehmer: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen zugänglich sein – für alle.
Der Arbeitsschutz 2025 endet also nicht an der Werkbank – er geht bis auf deine Website, in deine Apps und in deine digitalen Kundenportale.

Was ist das BFSG – und wen betrifft es?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, wenn sie Produkte herstellen, verkaufen oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten.
Das betrifft:
Produkte wie:
Computer, Tablets, Smartphones
Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals
E-Book-Reader und Smart-TVs
Dienstleistungen wie:
Telekommunikationsdienste (z. B. Messenger-Apps)
Online-Banking und mobile Bankdienste
Ticketbuchung, Verkehrsinformationen
E-Commerce (Webshops, Buchungsportale)
E-Books und entsprechende Software

Anforderungen an Barrierefreiheit – das musst du umsetzen

Technische Anforderungen:
Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für mehrere Sinne zugänglich sein (z. B. Text + Sprache)
Bedienbarkeit: Navigation auch ohne Maus (z. B. per Tastatur oder Screenreader)
Verständlichkeit: Inhalte in einfacher Sprache (max. Sprachlevel B2)
Robustheit: Kompatibel mit Hilfstechnologien wie Braillezeilen oder Sprachsteuerung
Gestalterische Anforderungen:
Schriftgrößen und Kontraste anpassbar
Alternativtexte für Bilder und Videos
ARIA-Attribute zur Unterstützung von Screenreadern
Orientierung: Die Umsetzung erfolgt gemäß der WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).

Wer ist ausgenommen – und was sind die Fristen?

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende & < 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen, werden aber zur freiwilligen Umsetzung ermutigt.
Bestehende Terminals (z. B. Fahrkartenautomaten) dürfen bis zu 15 Jahre nach Installation weiter genutzt werden.
Verträge vor dem 28.06.2025 müssen bis spätestens 30.06.2030 angepasst sein.
Disproportionale Belastung: Du kannst Ausnahmen beantragen, wenn die Umsetzung dich wirtschaftlich unverhältnismäßig belastet – aber Vorsicht: Das ist an strenge Bedingungen geknüpft.

Risiken bei Nichteinhaltung

Bußgelder bis zu 100.000 €
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen
Imageverlust bei betroffenen Zielgruppen

Wie du Barrierefreiheit jetzt richtig angehst

1. Analyse starten:
Nutze Tools wie WAVE, Google Lighthouse oder externe Experten, um bestehende Barrieren in deinen digitalen Angeboten zu erkennen.
2. Umsetzungsplan erstellen:
Plane technische Anpassungen im Code (z. B. HTML-Struktur) und im Design (z. B. Farbkontraste, Schriftgrößen). Berücksichtige auch redaktionelle Inhalte.
3. Technik integrieren:
Setze auf barrierefreie Technologien wie ARIA-Attribute, automatische Untertitel und strukturiertes HTML.
4. Team schulen:
Sensibilisiere deine Mitarbeitenden für Barrierefreiheit – besonders im Webdesign, Content Management und Marketing.
5. Fortschritte messen:
Regelmäßige Tests mit Screenreadern, Kontrast-Tools und Prüfverfahren nach WCAG helfen dir, auf Kurs zu bleiben.
6. Kommunikation nach außen:
Informiere deine Nutzer aktiv über barrierefreie Angebote – z. B. in deinen AGB, Datenschutzerklärungen oder einem eigenen Barrierefreiheitsbereich.

Aspekt Vorteil für dein Unternehmen
Größere Zielgruppe Zugang zu Menschen mit Behinderungen & älteren Nutzern
Benutzerfreundlichkeit Klarere Strukturen, bessere Bedienbarkeit – für alle
Wettbewerbsvorteil Positives Image + bessere Auffindbarkeit durch SEO

Herausforderungen – aber auch Chancen

Investitionskosten: Die technische und inhaltliche Umsetzung kann aufwendig sein
Rechtsunsicherheit: Die Kriterien für Ausnahmen sind nicht immer klar definiert
Zeitaufwand: Ohne klaren Plan verzettelst du dich schnell
Aber: Wer früh anfängt, hat mehr Spielraum und kann Fördermöglichkeiten und Beratung besser nutzen.

Arbeitsschutz 2025: Postlaufzeiten und Rentenanpassung – was sich noch ändert

Neben großen Neuerungen in Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz bringt das Jahr 2025 auch zwei weitere Änderungen mit sich, die du in deinem Unternehmen unbedingt berücksichtigen solltest: die Verlängerung der Briefzustellzeiten durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz und die gesetzliche Rentenanpassung ab Juli 2025.
Auch wenn diese Themen auf den ersten Blick nicht nach klassischem Arbeitsschutz klingen – sie beeinflussen deine Fristen, Kommunikationsprozesse und Budgetplanung unmittelbar.

Postrechtsmodernisierung: Briefe brauchen länger

Ab dem 1. Januar 2025 gilt: Die gesetzliche Zustellzeit für Standardbriefe verlängert sich von drei auf vier Werktage. Das hat Auswirkungen auf alles, was du per Post verschickst – sei es an Kunden, Behörden oder Mitarbeitende.
Warum das passiert:
Der Rückgang des Briefvolumens und der Wunsch nach umweltfreundlicherer Logistik (z. B. Verzicht auf Nachtluftpost) machen die Änderung notwendig.
Was bedeutet das für dich?
Bei rechtlichen oder geschäftlichen Fristen musst du ab sofort einen Tag mehr Puffer einplanen.
Die internen Prozesse zur Fristverfolgung und Postbearbeitung müssen überarbeitet werden.
Es kann zu höheren Portokosten kommen, wenn Briefe per Express schneller zugestellt werden sollen.
Empfehlung:
Setze verstärkt auf digitale Kommunikation – z. B. per E-Mail, verschlüsselte Zustellplattformen oder digitale Signaturtools.
Informiere deine Mitarbeitenden über die geänderten Fristen und passe Vorlagen, Abläufe und Verfahrensanweisungen entsprechend an.

Rentenanpassung 2025: Mehr Geld, einheitliche Regelung

Ab dem 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 % – das betrifft rund 21 Millionen Menschen und gilt bundesweit einheitlich. Unterschiede zwischen Ost und West werden dabei vollständig abgeschafft.
Was heißt das konkret?
Die Standardrente (bei 45 Beitragsjahren) erhöht sich um etwa 66,15 € brutto im Monat.
Auch Unfallrenten und Übergangsleistungen werden angepasst – das betrifft vor allem Personen mit Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Unternehmen, die betriebliche Altersvorsorge oder Übergangsregelungen anbieten, sollten die Auswirkungen auf ihr Budget prüfen.
Was du tun solltest:
Informiere deine Beschäftigten – insbesondere in Beratungsgesprächen zu Altersvorsorge oder Rentenbeginn.
Passe deine Finanzplanung an, wenn du Zuschüsse oder Zusatzleistungen im Rentenbereich bereitstellst.
Berücksichtige die Änderungen auch in der Kommunikation mit Krankenkassen, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften.

Bereich Änderung 2025 Was du tun solltest
Postrecht Briefzustellung nun 4 statt 3 Werktage Prozesse, Fristen und Kommunikation anpassen; digitale Kanäle bevorzugen
Rentenanpassung Erhöhung um 3,74 % ab Juli 2025 Beschäftigte informieren, Budget- und Personalplanung prüfen

Arbeitsschutz 2025 – dein Upgrade für Sicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit

Klar ist: Der Arbeitsschutz 2025 ist kein Papiertiger. Er ist ein echter Gamechanger für dein Unternehmen – vorausgesetzt, du nutzt die neuen Regeln als Chance. Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Gesundheitsschutz, barrierefreie Kommunikation, sichere Unterkünfte und moderne Notfallstrukturen: All das greift jetzt ineinander. Und du stehst im Mittelpunkt – als Gestalter deines betrieblichen Wandels.
Was jetzt zählt?
Vorausschauend handeln. Prozesse prüfen. Team einbinden. Technik sinnvoll nutzen. So wird aus einem Regelwerk ein echter Wettbewerbsvorteil.
Unser Tipp: Geh es nicht allein an. Hol dir Unterstützung – von Profis, die nicht nur Paragraphen kennen, sondern auch verstehen, wie man sie pragmatisch umsetzt. So wie wir von SiFa-flex.
Ob du dein Unternehmen jetzt ganzheitlich auf den neuen Stand bringen möchtest, einzelne Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe oder PSA umsetzen willst – wir stehen dir zur Seite. Mit Fachverstand, System und einem Lächeln.

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Quellen mit wertvollem Input:

Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer

BG RCI

Handelsblatt

📌 FAQ: Arbeitsschutz 2025 – Was du als Arbeitgeber jetzt wissen musst

Was ist der Arbeitsschutz 2025 und wen betrifft er?

Der Arbeitsschutz 2025 ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das zahlreiche gesetzliche Neuerungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz mit sich bringt. Betroffen sind alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche – insbesondere Arbeitgeber, die Verantwortung für Beschäftigte tragen.

Welche Bedeutung haben digitale Arbeitsverträge ab 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitsverträge auch in Textform abgeschlossen werden (§126b BGB). Das heißt: Eine digitale Datei, z. B. ein PDF per E-Mail, reicht aus. Wichtig ist, dass der Vertrag direkt beim Mitarbeitenden ankommt – ein Cloud-Link genügt nicht. Verträge mit besonderen Klauseln (z. B. Wettbewerbsverbot) müssen weiterhin in Schriftform vorliegen.

Was ändert sich bei der Aushangpflicht im Betrieb?

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge dürfen jetzt digital bereitgestellt werden – etwa über ein Intranet oder Mitarbeiterportal. Voraussetzung: Die Informationen müssen jederzeit barrierefrei zugänglich, revisionssicher abgelegt und aktuell sein.

Was genau bedeutet die neue E-Rechnungspflicht für mein Unternehmen?

Ab 2025 müssen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können – einfache PDFs reichen nicht mehr. Ab 2027 (bei mehr als 800.000 € Umsatz) und spätestens ab 2028 müssen Unternehmen auch selbst E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD versenden können.

Was hat sich bei der Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz geändert?

Eine individuelle Beurteilung ist nicht mehr in jedem Fall nötig. Tätigkeiten, die vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) als generell unzulässig eingestuft wurden, müssen nicht mehr gesondert bewertet werden. Trotzdem bleibt die Verantwortung des Arbeitgebers bestehen, gefährdende Tätigkeiten auszuschließen.

Welche Pflichten gelten nun bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA)?

Es dürfen nur noch PSA-Produkte eingesetzt werden, die den Anforderungen der EU-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen. Neu ist unter anderem die Pflicht zur dokumentierten Wartung, zur Schulung bei PSA der Kategorie III und zur hygienischen Aufbereitung bei Mehrfachnutzung.

Was ist neu bei Fluchtwegen und Notausgängen?

Die überarbeitete ASR A2.3 verlangt künftig u. a. dynamische optische Leitsysteme, neue Mindestbreiten für Fluchtwege und bessere Sicherheitsbeleuchtung. Diese sollen die Evakuierung in Notfällen vereinfachen – besonders bei großen oder komplexen Gebäuden.

Wie müssen Erste-Hilfe-Räume ab 2025 ausgestattet sein?

Erstmals gelten konkrete Vorgaben: 20 m² Raumgröße, barrierefreier Zugang, AED, ergonomische Liege, gute Beleuchtung (mind. 500 Lux), Lüftung nach ASR A3.6 und hygienische Ausstattung. Auch Schulungen zum Umgang mit Erste-Hilfe-Technik sind verpflichtend.

Welche neuen Anforderungen gelten für Unterkünfte von Beschäftigten?

Unterkünfte müssen sicher, hygienisch und komfortabel sein. Vorgeschrieben sind u. a. Rauchmelder, Fluchtpläne in Landessprache, 8–8,75 m² Nutzfläche pro Person, sanitäre Mindeststandards und barrierefreier Zugang. Auch externe Anbieter müssen diese Standards erfüllen.

Was ist das Ampel-Modell in der Gefahrstoffverordnung?

Das neue Modell teilt Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen in drei Risikostufen ein (Grün, Gelb, Rot). Je nach Belastung gelten unterschiedliche Schutzmaßnahmen – von einfacher PSA bis hin zu Arbeiten mit Vollschutz oder Verboten.

Welche Dokumentationspflichten gelten bei Gefahrstoffen ab 2025?

Für CMR-Stoffe ist ein verbindliches Expositionsverzeichnis zu führen. Es muss Art, Dauer, Schutzmaßnahmen und Messwerte enthalten. Auch die Substitutionspflicht wurde verschärft: Gibt es sicherere Alternativen, müssen diese verwendet werden – andernfalls ist ein Maßnahmenplan erforderlich.

Welche Rolle spielt die CO₂-Abgabe im Arbeitsschutz 2025?

Die CO₂-Abgabe steigt auf 55 € pro Tonne. Unternehmen werden so stärker in die Pflicht genommen, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Gleichzeitig entstehen neue Chancen – etwa durch Förderprogramme oder steuerliche Vorteile bei Investitionen in grüne Technologien.

Was verlangt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – von Websites über Online-Banking bis zu E-Commerce-Plattformen. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Die Umsetzung erfolgt gemäß WCAG 2.1.

Welche Strafen drohen bei Nichtumsetzung der neuen Arbeitsschutzvorgaben?

Je nach Verstoß können Bußgelder bis zu 100.000 € verhängt werden – etwa bei fehlender Barrierefreiheit oder mangelhafter Dokumentation von Gefahrstoffen. Auch Betriebsstilllegungen oder Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen sind möglich.

Wie kann man den Arbeitsschutz 2025 strategisch umsetzen?

Empfohlen wird ein systematisches Vorgehen: Analyse der Anforderungen, Anpassung von Prozessen, Schulung der Mitarbeitenden, Dokumentation aller Maßnahmen sowie der Einsatz digitaler Tools zur Vereinfachung. Wer frühzeitig handelt, sichert nicht nur Rechtskonformität, sondern steigert auch Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit.

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