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Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist mehr als nur ein gesetzlicher Rahmen. Es steht für Verantwortung gegenüber den Beschäftigten und kann sich als wertvoller Beitrag zur betrieblichen Stabilität erweisen. Angesichts wachsender Anforderungen, komplexer Arbeitswelten und steigender Erwartungen von Mitarbeitenden und Behörden rückt die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) immer stärker in den Mittelpunkt. Sie wirkt nicht nur als Kontrollinstanz, sondern als treibende Kraft bei der Gestaltung sicherheitsbewusster Strukturen. Wer Schutz und Gesundheit der Belegschaft nicht nur als Pflicht, sondern als gestaltbare Aufgabe begreift, stärkt auf lange Sicht sowohl die Zusammenarbeit als auch die Leistungsbereitschaft im Unternehmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht dabei als unverzichtbare Partnerin zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen und Position im Unternehmen

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bildet gemeinsam mit der DGUV Vorschrift 2 das Fundament für ihre Tätigkeit. Je nach Größe und Risikolage des Betriebs muss eine entsprechend qualifizierte Person benannt werden. Diese kann intern tätig sein oder extern hinzugezogen werden. Sie verfügt über eine spezielle sicherheitstechnische Ausbildung und agiert beratend gegenüber der Unternehmensleitung.

Die Unabhängigkeit der SiFa ist ein zentrales Merkmal ihres Auftrags. Sie ist nicht an disziplinarische Weisungen gebunden und soll so in der Lage sein, Gefahrenpotenziale unvoreingenommen zu erkennen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Ihre Rolle ist vergleichbar mit der eines internen Gutachters mit gesetzlichem Auftrag. Ihre Empfehlungen stützen sich auf technische Kenntnisse und praktische Erfahrung, aber auch auf den Blick für das Mögliche innerhalb der betrieblichen Abläufe.

Fakt 1: Pflicht ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl

Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sind laut Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Auch kleinere Betriebe müssen je nach Gefährdungslage entsprechende Maßnahmen nachweisen (z. B. alternative Betreuung durch externe SiFa).

Aufgabenspektrum und Mitwirkung im Betrieb

Das Tätigkeitsfeld der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist breit gefächert. Zunächst steht sie dem Arbeitgeber in allen Fragen rund um den Schutz vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken zur Seite. Sie überprüft Maschinen, Abläufe und Arbeitsplätze, führt Sicherheitsanalysen durch und hilft bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Auch bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen oder beim Aufbau von Notfallplänen ist sie maßgeblich beteiligt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Durchführung und Dokumentation von Schulungen und Unterweisungen. Die SiFa beobachtet den betrieblichen Alltag, sammelt Erkenntnisse, analysiert Ereignisse und bringt ihr Wissen in Entscheidungsgremien ein – etwa bei ASA-Sitzungen oder Begehungen. Ihre Aufgaben umfassen sowohl technische Überprüfungen als auch kommunikative Prozesse, etwa bei der Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder den Sicherheitsbeauftragten. In Unternehmen mit standardisierten Abläufen wird sie oft in Managementsysteme eingebunden, um sicherheitsbezogene Vorgaben nahtlos in bestehende Strukturen zu integrieren.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Verankerung im organisatorischen Gefüge

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit entfaltet ihren vollen Nutzen, wenn sie nicht isoliert agiert, sondern in das tägliche Geschehen eingebunden ist. In gut aufgestellten Betrieben arbeitet sie eng mit unterschiedlichen Abteilungen zusammen, sei es mit der Produktion, der Personalentwicklung oder der Instandhaltung. Sie wird frühzeitig in Planungen einbezogen, kann ihre Hinweise zur Gestaltung von Arbeitsplätzen oder zur Einführung neuer Prozesse einbringen und wird als gleichwertige Fachinstanz wahrgenommen.

Der kontinuierliche Austausch zwischen SiFa und den verantwortlichen Stellen schafft Vertrauen und öffnet Räume für Verbesserungen. Ihre Hinweise gelten nicht als bürokratische Hürde, sondern als Grundlage für verlässliche Abläufe. So kann Sicherheit zum festen Bestandteil der betrieblichen Kultur werden – nicht als Fremdkörper, sondern als Selbstverständlichkeit, die sich auf alle Ebenen auswirkt.

Fakt 2: 30 % weniger Unfälle durch aktives Arbeitsschutzmanagement

Studien der DGUV zeigen: Betriebe mit strukturierter Arbeitsschutzorganisation verzeichnen im Schnitt 30 % weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle.
Prävention senkt nicht nur Unfallzahlen, sondern auch Fehlzeiten und Kosten.

Aktuelle Herausforderungen und neue Aufgabenfelder

Die Arbeitswelt verändert sich. Mit dem technischen Fortschritt wachsen auch die Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Homeoffice, automatisierte Produktionsprozesse, neue Arbeitsmodelle oder der verstärkte Fokus auf mentale Gesundheit verlangen nach einem erweiterten Blick auf Schutz und Fürsorge. Gefährdungen entstehen heute nicht nur durch Maschinen oder chemische Stoffe, sondern auch durch Stress, Überlastung und soziale Spannungen.

Diese Entwicklungen erfordern ein Umdenken. Die SiFa muss nicht nur technische Kenntnisse mitbringen, sondern auch über soziale Fähigkeiten verfügen. Sie ist zunehmend Moderatorin, Vermittlerin und Beraterin in sensiblen Fragen. Ihre Rolle entwickelt sich weg von einer reinen Überwachungsfunktion hin zu einem integrativen Bestandteil der betrieblichen Gestaltung. Gleichzeitig nehmen Erwartungen aus der Führungsebene, von Aufsichtsbehörden und Beschäftigten zu. Um diesen gerecht zu werden, braucht es fundiertes Wissen, Offenheit für neue Perspektiven und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden.

Fazit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist keine Randfigur, sondern eine tragende Säule im betrieblichen Schutzsystem. Ihr Beitrag reicht weit über die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften hinaus. Sie unterstützt bei der Entwicklung gesunder Arbeitsbedingungen, erkennt Risiken frühzeitig und hilft, nachhaltige Strukturen zu schaffen. Wer sie in strategische Überlegungen einbindet und ihr Gehör schenkt, legt den Grundstein für eine dauerhaft tragfähige Sicherheitskultur.

Betriebe, die sich für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Gesundheit ihrer Beschäftigten entscheiden, setzen auf langfristige Stabilität und ein funktionierendes Miteinander. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet hierfür das nötige Wissen, das Gespür für das Machbare und die Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichsten Anforderungen. In ihrem Wirken zeigt sich, dass Arbeitsschutz kein starres Regelwerk ist, sondern ein lebendiger Prozess, der täglich weiterentwickelt werden kann.

Fakt 3: Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen nicht disziplinarisch unterstellt sein

Eine SiFa soll unabhängig beraten können und nicht weisungsgebunden gegenüber der Geschäftsleitung oder Führungskräften sein.
Das sichert ihre objektive Rolle im Arbeitsschutz – und ist gesetzlich so vorgesehen (ASiG §6 Abs. 3).

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