Die G42-Untersuchung, offiziell als arbeitsmedizinische Vorsorge bei Infektionsgefährdung bezeichnet, nimmt im betrieblichen Gesundheitsschutz eine zentrale Stellung ein. Sie richtet sich an Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte regelmäßig oder potenziell mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen. Ziel dieser Vorsorge ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen fachlich abzusichern und arbeitsbedingte Infektionen möglichst zu vermeiden. Die Untersuchung ist dabei nicht isoliert zu betrachten, sondern eingebettet in ein umfassendes System aus Gefährdungsbeurteilung, Prävention und arbeitsrechtlicher Verantwortung.
Infektionsgefährdungen treten in zahlreichen Berufsfeldern auf, insbesondere im Gesundheitswesen, in Laboren, in der Abfallwirtschaft, im Rettungsdienst sowie in Bereichen mit intensiven Kontakten zu Menschen oder Tieren. Die G42-Untersuchung schafft hier eine strukturierte Grundlage, um medizinische Risiken systematisch zu erfassen und präventiv zu begleiten. Ihre rechtliche und fachliche Einordnung ist eng mit den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verknüpft.
Rechtliche Einordnung und arbeitsmedizinischer Hintergrund
Die G42-Untersuchung basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die Arbeitgeber verpflichtet, bei bestimmten Gefährdungen eine entsprechende Vorsorge zu veranlassen. Infektionsgefährdungen gelten dabei als besonders schutzbedürftig, da sie nicht nur individuelle Gesundheitsfolgen nach sich ziehen können, sondern auch Auswirkungen auf Dritte haben. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient daher sowohl dem individuellen Schutz der Beschäftigten als auch der betrieblichen und öffentlichen Gesundheit.
Im Unterschied zu klassischen Eignungsuntersuchungen verfolgt die G42-Untersuchung keinen selektiven Zweck. Sie dient nicht der Bewertung der beruflichen Tauglichkeit, sondern der medizinischen Beratung, Aufklärung und präventiven Begleitung. Diese Abgrenzung ist rechtlich relevant und medizinisch bedeutsam, da sie den präventiven Charakter der Vorsorge betont und eine diskriminierungsfreie Umsetzung sicherstellt.
Abgrenzung zu anderen arbeitsmedizinischen Vorsorgeformen
Die G42-Untersuchung ist Teil der sogenannten Pflichtvorsorge, sofern eine erhöhte Infektionsgefährdung vorliegt. Daneben existieren Angebots- und Wunschvorsorge, die je nach Gefährdungslage und individueller Situation Anwendung finden. Die klare Zuordnung zur Pflichtvorsorge verdeutlicht, dass der Gesetzgeber Infektionsrisiken als besonders relevant einstuft und eine strukturierte medizinische Begleitung als notwendig erachtet.
Fakt 1: Präventive Schutzwirkung
Die G42-Untersuchung verfolgt das Ziel, Infektionsrisiken frühzeitig zu erkennen und durch medizinische Beratung, Impfstatusbewertung und Aufklärung langfristige Gesundheitsschäden zu vermeiden. Der präventive Ansatz steht im Vordergrund und unterscheidet die Vorsorge klar von leistungs- oder eignungsbezogenen Untersuchungen.
Tätigkeitsbereiche mit erhöhter Infektionsgefährdung
Infektionsgefährdungen ergeben sich aus dem Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen wie Bakterien, Viren, Pilzen oder Parasiten. Besonders betroffen sind Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegebereich, in medizinischen Laboren, im Rettungsdienst sowie in Einrichtungen mit engem Personenkontakt. Auch Beschäftigte in der Abwasserwirtschaft, Abfallentsorgung oder in der Tierhaltung sind potenziell gefährdet.
Die konkrete Bewertung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet die Grundlage dafür, ob und in welchem Umfang eine G42-Untersuchung erforderlich ist. Dabei werden Art, Dauer und Intensität der Exposition ebenso berücksichtigt wie vorhandene Schutzmaßnahmen und organisatorische Rahmenbedingungen.
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Instrument zur Identifikation von Infektionsrisiken dar. Sie verbindet arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische und organisatorische Aspekte zu einer umfassenden Bewertung. Ohne eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ist eine sachgerechte Umsetzung der G42-Untersuchung nicht möglich, da sie die Grundlage für Umfang und Inhalte der Vorsorge definiert.
Fakt 2: Rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers
Bei festgestellter Infektionsgefährdung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine G42-Untersuchung zu veranlassen. Die Verantwortung umfasst sowohl die Organisation der Vorsorge als auch die Dokumentation der Teilnahme, ohne dabei medizinische Inhalte offenzulegen.
Ablauf und Inhalte der G42-Untersuchung
Die G42-Untersuchung wird durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt durchgeführt. Sie beginnt in der Regel mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, in dem berufliche Tätigkeiten, mögliche Expositionen und individuelle gesundheitliche Voraussetzungen erörtert werden. Ziel ist es, ein differenziertes Bild der potenziellen Infektionsrisiken zu erhalten.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Überprüfung des Impfstatus. Dabei wird beurteilt, ob ein ausreichender Schutz gegen relevante Infektionserreger besteht oder ob Impfungen empfohlen werden sollten. Ergänzend erfolgt eine individuelle Beratung zu Hygienemaßnahmen, persönlicher Schutzausrüstung und Verhaltensweisen im Arbeitsalltag.

Vertraulichkeit und Dokumentation
Die medizinischen Inhalte der G42-Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Arbeitgeber erhalten lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Vorsorge, nicht jedoch über Diagnosen oder medizinische Details. Diese Trennung ist essenziell, um das Vertrauensverhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitsmedizin zu wahren.
Fakt 3: Kein Eignungsnachweis
Die G42-Untersuchung stellt keine Beurteilung der beruflichen Tauglichkeit dar. Sie dient ausschließlich der gesundheitlichen Vorsorge, der individuellen Aufklärung und der medizinischen Prävention im Kontext arbeitsbedingter Infektionsrisiken.
Rolle der G42-Untersuchung im betrieblichen Gesundheitsschutz
Im betrieblichen Kontext ist die G42-Untersuchung Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsschutzsystems. Sie ergänzt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen und trägt dazu bei, Risiken nicht nur theoretisch zu bewerten, sondern medizinisch fundiert zu begleiten. Die enge Verzahnung mit anderen Präventionsmaßnahmen erhöht die Wirksamkeit des gesamten Arbeitsschutzkonzepts.
Darüber hinaus fördert die Vorsorge das Bewusstsein für Infektionsrisiken und stärkt die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten. Dies wirkt sich nicht nur auf den individuellen Schutz aus, sondern auch auf die Stabilität betrieblicher Abläufe, insbesondere in sensiblen Bereichen mit hoher Verantwortung.
Fazit
Die G42-Untersuchung stellt ein zentrales Instrument der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Infektionsgefährdung dar. Sie verbindet rechtliche Verpflichtungen mit medizinischer Fachlichkeit und präventiver Zielsetzung. Durch ihre klare Ausrichtung auf Beratung, Aufklärung und Schutz leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Gesundheit in infektionsrelevanten Tätigkeitsfeldern. Ihre Bedeutung reicht dabei über den individuellen Schutz hinaus und unterstützt eine verantwortungsvolle, präventionsorientierte Arbeitskultur.