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Was ist eine EUP? Voraussetzungen, Aufgaben und gesetzliche Anforderungen

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In vielen Betrieben mit elektrischen Anlagen, Maschinen oder technischen Einrichtungen stellt sich früher oder später die Frage, wer bestimmte Arbeiten rund um elektrische Betriebsmittel ausführen darf. Während Arbeiten unter Spannung ausschließlich speziell ausgebildeten Elektrofachkräften vorbehalten sind, fallen im Alltag zahlreiche Aufgaben an, die weniger komplex sind, jedoch trotzdem mit Vorsicht angegangen werden müssen. Die elektrotechnisch unterwiesene Person – kurz EUP – ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein im betrieblichen Sicherheitsgefüge. Häufig kommt diese Rolle im Kontext von Instandhaltung, Geräteprüfung oder Facility Management vor. Dennoch ist das Berufsbild für viele nicht eindeutig. Es herrschen Unklarheiten darüber, was eine EUP tatsächlich darf, welche Schulung notwendig ist und wo die Verantwortung liegt. Dabei sind die Vorgaben klar geregelt und bieten bei richtiger Umsetzung nicht nur Sicherheit für die Beschäftigten, sondern auch Schutz vor rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen und Führungskräfte.

Fakt 1: EUP darf nur im „spannungsfreien Zustand“ arbeiten

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf ausschließlich Arbeiten an elektrischen Anlagen im spannungsfreien Zustand durchführen – niemals unter Spannung! Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (VDE 0105-100) und schützt sowohl die EUP als auch den Betrieb vor lebensgefährlichen Unfällen.

Begriffsklärung: Was ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

Als elektrotechnisch unterwiesene Person wird jemand bezeichnet, der keine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung besitzt, jedoch von einer Elektrofachkraft sorgfältig eingewiesen wurde. Diese Unterweisung ist kein loses Gespräch, sondern ein strukturierter Ablauf aus theoretischer Wissensvermittlung und praktischen Übungen. Ziel ist es, die Person in die Lage zu versetzen, einfache Tätigkeiten im elektrischen Bereich sicher und sachgerecht durchzuführen. Diese Arbeiten dürfen ausschließlich im spannungsfreien Zustand erfolgen. Die EUP agiert immer im Rahmen klar abgegrenzter Aufgabenfelder und unter der Anleitung einer fachkundigen Person. Festgeschrieben ist dies unter anderem in der Norm DIN VDE 0105-100 sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.

Rechtliche Grundlagen und normative Vorgaben

Die Basis für die Einordnung der EUP findet sich insbesondere in der DIN VDE 0105-100. Diese Norm behandelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und beschreibt eindeutig, welche Tätigkeiten unterwiesene Personen übernehmen dürfen – und welche nicht. Ergänzt wird sie durch die DGUV Vorschrift 3, die bundesweit Gültigkeit besitzt. Hier wird festgelegt, dass alle Beschäftigten, die mit elektrischen Betriebsmitteln zu tun haben, regelmäßig unterwiesen werden müssen. Für EUPs bedeutet das konkret: Die Schulung muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden und schriftlich dokumentiert werden. Auch das Arbeitsschutzgesetz gibt klare Vorgaben: In §12 ist geregelt, dass Unterweisungen nicht nur vor Beginn einer Tätigkeit erfolgen müssen, sondern auch in regelmäßigen Abständen zu wiederholen sind. Diese gesetzlichen Grundlagen schaffen Klarheit für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als EUP

Wer als EUP eingesetzt werden soll, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu zählen neben persönlicher Zuverlässigkeit auch grundlegende Kenntnisse im Umgang mit elektrischen Gefahren. Diese werden im Rahmen der Unterweisung vermittelt, die durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden muss. Dabei geht es nicht nur um das Verstehen von Regeln, sondern auch um das sichere Anwenden im Betriebsalltag. Die Schulungsinhalte sind praxisnah aufgebaut und richten sich nach den konkreten Aufgaben, die die EUP später übernehmen soll. Dazu gehört beispielsweise das Abschalten von Geräten, das Wechseln von Leuchtmitteln oder die einfache Kontrolle von Betriebsmitteln. Wichtig ist: Die Arbeiten müssen eindeutig beschrieben und geübt worden sein. Erst dann darf die EUP eigenständig, jedoch immer unter Aufsicht, tätig werden. Die Schulung ist regelmäßig aufzufrischen, damit Kenntnisse nicht verloren gehen.

Fakt 2: Die Unterweisung ist jährlich Pflicht

Laut DGUV Vorschrift 1 § 4 muss eine EUP mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss dokumentiert und auf die konkreten Tätigkeiten angepasst sein – eine einmalige Schulung reicht nicht aus.

Typische Tätigkeiten im Arbeitsalltag

Die Aufgabenbereiche einer EUP sind eindeutig umrissen. Sie betreffen ausschließlich Arbeiten an spannungsfreien Anlagen oder Betriebsmitteln. Häufige Tätigkeiten sind das Einschalten oder Ausschalten von Maschinen, das Durchführen von Sichtkontrollen oder das Austauschen von Lampen in Anlagen mit Schutzisolierung. Auch Reinigungsarbeiten an nicht stromführenden Teilen können dazugehören. Entscheidend ist stets, dass keine Gefährdung durch elektrischen Strom vorliegt. Sobald eine Tätigkeit darüber hinausgeht – etwa durch das Öffnen von Schaltschränken oder das Arbeiten an Verteilungen – ist die Grenze zur Elektrofachkraft erreicht. Die Aufgaben einer EUP müssen also klar definiert und auf das tatsächliche Können abgestimmt sein. Nur dann ist die Durchführung sicher und erlaubt.

Aufsichtspflicht und Verantwortungsrahmen

Die Arbeit einer EUP erfolgt nie eigenverantwortlich. Sie wird stets von einer Elektrofachkraft überwacht und koordiniert. Diese Fachkraft beurteilt die Eignung der unterwiesenen Person, plant die Arbeit und stellt sicher, dass die Aufgaben korrekt und sicher ausgeführt werden. Auch die fachliche Verantwortung für die Sicherheit verbleibt bei der Elektrofachkraft. Das bedeutet, dass die EUP nicht allein agieren darf – auch wenn sie eine Aufgabe wiederholt durchführt. Eine wirksame Aufsicht kann persönlich oder durch organisatorische Maßnahmen erfolgen, muss jedoch jederzeit gegeben sein. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber oder die verantwortliche Elektrofachkraft. Daher ist die sorgfältige Auswahl und Überwachung der EUP nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit.

EUP

Grenzen und mögliche Fehlerquellen

In vielen Unternehmen besteht die Gefahr, dass die Rolle der EUP missverstanden oder zu weit ausgelegt wird. Dies geschieht beispielsweise, wenn Aufgaben übertragen werden, die eine höhere elektrotechnische Qualifikation erfordern, oder wenn Unterweisungen nicht dokumentiert sind. Besonders problematisch ist es, wenn EUPs ohne tatsächliche Aufsicht arbeiten oder wenn die Schulung veraltet ist. In solchen Fällen steigt das Risiko für Unfälle erheblich. Darüber hinaus drohen bei einem Schadensfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen. Die klare Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die bewusste Abgrenzung zur Tätigkeit einer Elektrofachkraft sind daher unverzichtbar. Nur so kann der Schutz der Beschäftigten und die rechtliche Absicherung des Unternehmens dauerhaft gewährleistet werden.

Fakt 3: Keine EUP ohne fachkundige Aufsicht

Eine EUP darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig werden. Die Verantwortung bleibt bei der Fachkraft – selbst wenn die EUP die Arbeit ausführt. Das bedeutet: Die EUP handelt nie alleinverantwortlich im elektrotechnischen Bereich.

Fazit

Die elektrotechnisch unterwiesene Person übernimmt eine klar abgegrenzte Rolle im betrieblichen Arbeitsumfeld. Sie ist weder Laie noch vollausgebildete Elektrofachkraft, sondern eine gezielt geschulte Person, die unter festgelegten Bedingungen einfache Aufgaben im Bereich der Elektrotechnik durchführen darf. Dabei steht der sichere Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln ebenso im Fokus wie die sorgfältige Einweisung durch eine befähigte Fachkraft. Der rechtliche Rahmen ist eindeutig: Tätigkeiten dürfen nur im spannungsfreien Zustand erfolgen, regelmäßige Schulungen sind verpflichtend und eine kontinuierliche Aufsicht ist unerlässlich. Wer diese Vorgaben ernst nimmt und in die betriebliche Praxis überträgt, schafft sichere Abläufe und schützt sowohl Beschäftigte als auch Unternehmensverantwortliche vor unnötigen Risiken. Die strukturierte Einbindung von EUPs kann dazu beitragen, Abläufe im technischen Alltag zu entlasten – vorausgesetzt, Schulung, Dokumentation und Kontrolle greifen zuverlässig ineinander.

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