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Die Wahrheit hinter der Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte: Phantomleistung oder essenzieller Arbeitsschutz?

Inhalt

Die Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte ist eine tragende Säule im Arbeitsschutz. Doch in der Praxis zeigt sich immer wieder: Die Leistung, die auf dem Papier „erbracht“ wurde, bleibt oft hinter den Erwartungen zurück. Zeitdruck, unklare Abgrenzungen und fehlende Kontrollmechanismen verwandeln diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung nicht selten in eine Phantomleistung.

Was genau verbirgt sich hinter der Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte? Wo liegen die Schwachstellen, und wie können Unternehmen sicherstellen, dass der Arbeitsschutz wirklich funktioniert?

1. Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte: Was umfasst sie wirklich?

Die Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte soll gewährleisten, dass Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz erfüllen können. Dazu gehören Aufgaben wie:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken.
  •  Unterweisungen: Schulung der Mitarbeitenden zu sicherheitsrelevanten Themen.
  •  Beratung des Arbeitgebers: Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Doch was in der Theorie klar definiert ist, wird in der Praxis häufig verwässert. Unternehmer erwarten oft, dass alle sicherheitsrelevanten Aufgaben unter die Grundbetreuung fallen – von der Erstellung von Betriebsanweisungen bis hin zu detaillierten Fachberatungen.

2. Die größten Schwachstellen und Risiken in der Praxis

Unklare Leistungsabgrenzung
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die Grundbetreuung von der betriebsspezifischen Zusatzbetreuung abzugrenzen. Sicherheitsfachkräfte stehen dabei vor einem Dilemma: Sollten sie zusätzliche Aufgaben ablehnen, riskieren sie den Verlust des Kunden.

Zeitdruck und Überlastung
Die gesetzlich vorgegebene Verteilung von 60 % Vor-Ort-Arbeit und 40 % Nachbereitung ist in der Realität oft nicht umsetzbar. Viele Sicherheitsfachkräfte können ihre Aufgaben nur oberflächlich bearbeiten, was die Qualität der Leistungen beeinträchtigt.

Fehlende Kontrollmechanismen
Wer prüft, ob die Leistungen der Grundbetreuung tatsächlich erbracht wurden? In vielen Fällen fehlt es an systematischen Kontrollen, sodass die Verantwortung zwischen Arbeitgeber und Sicherheitsfachkraft hin- und hergeschoben wird.

3. 5 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Grundbetreuung

Klare Vereinbarungen treffen
Unternehmer sollten im Vorfeld genau definieren, welche Leistungen im Rahmen der Grundbetreuung erbracht werden und welche zusätzlichen Aufgaben separat vergütet werden müssen.

Regelmäßige Audits durchführen
Interne und externe Audits helfen, die Qualität der erbrachten Leistungen sicherzustellen.

Transparenz schaffen
Durch eine detaillierte Zeiterfassung und Dokumentation wird klar, welche Aufgaben tatsächlich umgesetzt wurden.

Die Rolle der Sicherheitsfachkraft stärken
Sicherheitsfachkräfte sollten durch gesetzliche Vorgaben mehr Handlungsspielraum erhalten, um Maßnahmen aktiv durchsetzen zu können.

Führungskräfte einbinden
Sensibilisierung der Führungskräfte sorgt dafür, dass Arbeitsschutz als ganzheitliches Thema verstanden und unterstützt wird.

4. Wenn Grundbetreuung scheitert und die Konsequenzen spürbar werden

Hintergrund:
Ein Produktionsbetrieb im Maschinenbau engagierte eine externe Sicherheitsfachkraft, um die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung abzudecken. Die jährlichen Berichte zeigten: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen waren „erledigt“.

Das Problem:
Eine Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft offenbarte schwerwiegende Mängel: Wichtige Betriebsanweisungen fehlten, und die Gefährdungsbeurteilungen waren veraltet. Ein Arbeitsunfall führte schließlich zu einer intensiveren Prüfung – und hohen Strafen für das Unternehmen.

Die Lehre:
Ohne klare Absprachen und regelmäßige Überprüfungen bleibt die Grundbetreuung oft wirkungslos, was Unternehmen teuer zu stehen kommen kann.

5. Zukunftsperspektiven: Wie die Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte effektiver werden kann

Die Grundbetreuung hat das Potenzial, ein starker Partner im Arbeitsschutz zu sein. Dafür müssen jedoch grundlegende Veränderungen erfolgen:

Mehr Transparenz: Unternehmer und Sicherheitsfachkräfte müssen offener kommunizieren, um realistische Erwartungen zu schaffen.
Systematische Kontrolle: Audits und Qualitätsprüfungen sollten fester Bestandteil der Grundbetreuung sein.
Neue Technologien nutzen: Digitale Tools können helfen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen effizienter zu gestalten und zu dokumentieren.

Fazit: Die Grundbetreuung als Chance, nicht als Phantomleistung

Die Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte ist kein Selbstläufer. Sie erfordert klare Absprachen, Transparenz und eine regelmäßige Überprüfung der Leistungen. Unternehmer sollten die Chance nutzen, diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung als strategisches Werkzeug für den Arbeitsschutz zu etablieren.

Stell sicher, dass deine Grundbetreuung mehr als nur ein Papierprodukt ist. Beginne heute damit, Prozesse zu überprüfen, klare Vereinbarungen zu treffen und die Qualität deines Arbeitsschutzes zu steigern. So schützt du nicht nur dein Team, sondern auch dein Unternehmen.

Quellen:

BGETEM

FAQ: Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte

Was ist die Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte?

Die Grundbetreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Sie umfasst grundlegende Tätigkeiten, die zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Unternehmen dienen. Dazu gehören:

Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen,
Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeitende,
Beratung des Arbeitgebers zu Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen.
Die Grundbetreuung dient als Basis für den Arbeitsschutz und ist für alle Unternehmen verpflichtend.

Welche Leistungen sind in der Grundbetreuung enthalten?

Die Grundbetreuung deckt standardisierte Arbeitsschutzaufgaben ab, darunter:

Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen,
Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit,
Unterstützung bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren,
Information und Schulung der Mitarbeitenden.

Zusätzliche, betriebsspezifische Leistungen wie detaillierte Fachberatungen oder umfangreiche Dokumentationen fallen in der Regel nicht in den Bereich der Grundbetreuung und müssen gesondert vereinbart werden.

Welche gesetzlichen Vorgaben regeln die Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte?

Die Grundbetreuung ist im Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG) sowie in der DGUV Vorschrift 2 geregelt. Sie legt fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Sicherheitsfachkräfte einzusetzen, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben zu gewährleisten. Die Vorschriften definieren auch die erforderlichen Einsatzzeiten, die abhängig von der Betriebsgröße und -art sind.

Wer ist für die Umsetzung der Grundbetreuung verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist letztlich verantwortlich für die Umsetzung der Grundbetreuung. Er muss sicherstellen, dass eine Sicherheitsfachkraft bestellt wird und diese die notwendigen Aufgaben erfüllt. Die Sicherheitsfachkraft selbst ist beratend tätig und unterstützt den Arbeitgeber bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Was unterscheidet die Grundbetreuung von der betriebsspezifischen Betreuung?

Die Grundbetreuung umfasst allgemeine und standardisierte Aufgaben im Arbeitsschutz, während die betriebsspezifische Betreuung auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten ist. Beispiele für die betriebsspezifische Betreuung sind:

Entwicklung von Sicherheitskonzepten für spezielle Maschinen,
umfangreiche Schulungen zu besonderen Gefahren,
Begleitung von Großprojekten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Die Grundbetreuung stellt die Basis dar, während die betriebsspezifische Betreuung ergänzend hinzugezogen wird.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Grundbetreuung?

Typische Herausforderungen sind:

Unklare Leistungsabgrenzung: Arbeitgeber erwarten oft mehr Leistungen, als die Grundbetreuung umfasst.
Zeitdruck: Sicherheitsfachkräfte haben häufig nicht genügend Zeit, um alle Aufgaben gründlich zu bearbeiten.
Dokumentationsmängel: Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu Problemen bei Kontrollen führen.
Fehlende Kontrollmechanismen: Die Einhaltung und Qualität der Grundbetreuung werden selten überprüft.

Wie kann die Qualität der Grundbetreuung sichergestellt werden?

Unternehmen können folgende Maßnahmen ergreifen:

Klare Leistungsvereinbarungen: Vorab definieren, welche Aufgaben zur Grundbetreuung gehören.
Regelmäßige Audits: Externe und interne Prüfungen helfen, die Qualität zu überwachen.
Zeiterfassung und Dokumentation: Transparente Aufzeichnungen ermöglichen eine Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen.
Schulungen der Führungskräfte: Sensibilisierung für die Bedeutung des Arbeitsschutzes stärkt die Zusammenarbeit.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass die Grundbetreuung korrekt umgesetzt wird?

Kommunikation: Unternehmen sollten regelmäßig mit der Sicherheitsfachkraft über Fortschritte und Herausforderungen sprechen.
Feedback einholen: Mitarbeitende können wertvolle Hinweise geben, ob Sicherheitsunterweisungen und Maßnahmen wirksam sind.
Kontrollen durchführen: Interne und externe Kontrollen helfen, mögliche Lücken aufzudecken.

Welche Konsequenzen drohen bei mangelhafter Grundbetreuung?

Eine unzureichende Grundbetreuung kann zu erheblichen Konsequenzen führen, darunter:

Arbeitsunfälle: Fehlende Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen erhöhen das Risiko von Unfällen.
Rechtliche Sanktionen: Behörden können Bußgelder verhängen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nicht erbracht werden.
Imageverlust: Sicherheitsmängel können das Vertrauen der Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit schädigen.

Wie können Unternehmen von der Grundbetreuung profitieren?

Die Grundbetreuung durch Sicherheitsfachkräfte bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

Verbesserte Sicherheit: Reduzierung von Unfallrisiken.
Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Effizienzsteigerung: Klare Prozesse und gut informierte Mitarbeitende erhöhen die Produktivität.
Zufriedenheit der Mitarbeitenden: Ein sicherer Arbeitsplatz fördert das Wohlbefinden und die Motivation.

Was können kleine Unternehmen tun, um die Grundbetreuung effektiv umzusetzen?

Auch kleine Unternehmen können eine effektive Grundbetreuung sicherstellen, indem sie:

mit externen Sicherheitsfachkräften zusammenarbeiten,
standardisierte Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen nutzen,
Mitarbeitende regelmäßig schulen und einbinden,
Tools für die Dokumentation und Zeiterfassung einsetzen.

Wie oft sollten Sicherheitsfachkräfte die Grundbetreuung durchführen?

Die Häufigkeit der Grundbetreuung hängt von der Betriebsgröße, der Branche und den individuellen Risiken ab. In der Regel legen die DGUV-Vorschriften fest, wie viele Einsatzstunden pro Jahr erforderlich sind. Es ist jedoch ratsam, die Betreuung an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen.

Welche Vorteile bietet die Digitalisierung der Grundbetreuung?

Digitale Tools können die Grundbetreuung effizienter machen, indem sie:

Gefährdungsbeurteilungen automatisieren,
Unterweisungen online bereitstellen,
Dokumentationen zentral speichern und zugänglich machen.
Dies spart Zeit und erhöht die Transparenz, sowohl für Unternehmen als auch für Sicherheitsfachkräfte.

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