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REACH-Beschränkung für Tätigkeiten mit Diisocyanaten und die Schulung der Beschäftigten (seit 08/2023)

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Mit der Einführung der EU-Verordnung 2020/1149 am 24. August hat sich die Landschaft für den Umgang mit Diisocyanaten in der Industrie und im Handwerk grundlegend geändert. Die Verordnung, die eine direkte Antwort auf die potenziellen Gesundheitsrisiken darstellt, die von Diisocyanaten ausgehen, schreibt nun eine verpflichtende Schulung für alle Mitarbeiter vor, die mit diesen Chemikalien arbeiten. Doch warum ist diese Maßnahme notwendig, und was bedeutet sie für die Unternehmen und ihre Beschäftigten?

Die Gefahren von Diisocyanaten

Diisocyanate sind chemische Verbindungen, die vor allem in der Produktion von Polyurethanen (PU) eine zentrale Rolle spielen. Sie finden breite Anwendung in Produkten wie Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken. Trotz ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bergen Diisocyanate erhebliche Gesundheitsrisiken. Schon bei niedrigsten Konzentrationen können sie Gesundheitsschäden verursachen, insbesondere eine Sensibilisierung des Atemtraktes, die zu berufsbedingten Asthmaerkrankungen führen kann. Die Identifizierung dieser Stoffe ist durch ihre chemischen Namen, wie Methylendiphenylisocyanat (MDI), Toluol-2,4-diisocyanat (TDI), Hexamethylendiisocyanat (HDI) oder Isophorondiisocyanat (IPDI), sowie durch die europäische Gefahrenkennzeichnung „EUH204: Enthält Isocyanate“ möglich.

Die EU-Verordnung 2020/1149 und ihre Auswirkungen

Die neue EU-Verordnung verlangt, dass ab dem 24. August alle Beschäftigten, die mit Diisocyanaten umgehen, eine spezifische Schulung erfolgreich absolvieren müssen. Diese Regelung gilt für industrielle und gewerbliche Tätigkeiten gleichermaßen und zielt darauf ab, die Arbeitnehmer vor den Gesundheitsrisiken zu schützen, die mit der Handhabung dieser Chemikalien verbunden sind. Die Notwendigkeit einer erneuten Schulung alle fünf Jahre unterstreicht die Bedeutung einer kontinuierlichen Sensibilisierung für die Gefahren und den sicheren Umgang mit Diisocyanaten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden in Deutschland ernst genommen und können auf Basis des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV) geahndet werden. Die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften obliegt den einzelnen Bundesländern, was die Bedeutung unterstreicht, die der Gesetzgeber dem Schutz der Arbeitnehmer beimisst.

Die Notwendigkeit von Schulungen

Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist die Einführung von verpflichtenden Schulungen für den Umgang mit Diisocyanaten. Diese Schulungen sind je nach Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz in drei Level unterteilt:

  1. Level 1 umfasst Tätigkeiten, bei denen nur ein geringes Risiko besteht, wie beispielsweise die Anwendung von Einkomponenten-Montageschaum.
  2. Level 2 betrifft Anwendungen mit moderatem Risiko, wie großflächige Aufträge per Pinsel oder Rolle.
  3. Level 3 bezieht sich auf Sprühanwendungen, die ein erhöhtes Inhalationsrisiko darstellen.

Diese Einteilung ermöglicht eine gezielte Schulung, die sich nach dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial richtet und sicherstellt, dass die Mitarbeiter angemessen auf den sicheren Umgang mit Diisocyanaten vorbereitet sind.

Ein Appell an Unternehmen

Die neue Verordnung stellt Unternehmen vor die Herausforderung, sicherzustellen, dass alle relevanten Mitarbeiter entsprechend geschult sind. Es handelt sich um eine Investition in die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, die nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dient, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter vor schwerwiegenden Gesundheitsrisiken. Unternehmen, die Unterstützung bei der Durchführung der erforderlichen Schulungen benötigen, können sich an spezialisierte Dienstleister wenden, die über das erforderliche Fachwissen verfügen, um qualitativ hochwertige Schulungen anzubieten.

Die Einführung der EU-Verordnung 2020/1149 ist ein bedeutender Schritt nach vorne in der Förderung sicherer Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Durch die Verpflichtung zu spezifischen Schulungen wird ein neues Bewusstsein für die Gefahren geschaffen, die von Diisocyanaten ausgehen, und gleichzeitig ein Rahmen für den sicheren Umgang mit diesen Chemikalien etabliert. Es ist ein Aufruf an alle Beteiligten, die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes und der Prävention ernst zu nehmen und gemeinsam für eine sicherere Arbeitswelt zu sorgen.

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