Post von der Berufsgenossenschaft bekommen?

Ankündigung oder Mängelschreiben? Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Arbeitssicherheit, Brandschutz, Energie und Umwelt – Leistungen von SiFa-flex

Post von der Berufsgenossenschaft bekommen?

Ankündigung oder Mängelschreiben? Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Was die Berufsgenossenschaft von Ihnen will – und wie Sie souverän reagieren

Die Berufsgenossenschaft überwacht und berät Betriebe im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 17 ff. SGB VII). Ob sie eine Betriebsbesichtigung ankündigt oder Ihnen nach dem Besuch ein Schreiben mit Abweichungen und Fristen schickt – mit der richtigen Vorbereitung ist beides gut zu bewältigen. Aufsichtspersonen haben ein Zutritts- und Auskunftsrecht (§ 19 SGB VII) und können Anordnungen treffen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Unterlagen bereitzustellen und Fristen sicher einzuhalten.

Zwei Situationen – ein klarer Plan

Zwei Situationen – ein klarer Plan

Ankündigung: Was die BG typischerweise prüft

Je nach Branche und Betriebsgröße unterschiedlich – das sind die häufigsten Punkte, die Sie bereitlegen sollten:

Schreiben mit Abweichungen: So arbeiten Sie es in 5 Schritten ab

Unsicher, was Ihr Schreiben verlangt? Laden Sie es hoch – wir schauen drauf.

Brief hochladen – kostenlose Ersteinschätzung

Laden Sie Ihr Ankündigungs- oder Beanstandungsschreiben hoch. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ordnet es ein – was verlangt wird, welche Fristen gelten, welche Unterlagen Sie brauchen – und meldet sich mit einer konkreten Ersteinschätzung. Kostenlos und unverbindlich.

Lieber direkt sprechen?

Rufen Sie uns an: 01520 5263320

Häufige Fragen zur Post von der Berufsgenossenschaft

Muss ich eine Betriebsbesichtigung der Berufsgenossenschaft zulassen?

Ja. Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft haben nach § 19 SGB VII ein Zutritts- und Auskunftsrecht. Mit guter Vorbereitung ist der Termin in der Regel unproblematisch.

Was prüft die Berufsgenossenschaft bei einer Betriebsbesichtigung?

Unter anderem die Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, aktuelle Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, die Erste-Hilfe-Organisation, Prüfungen von Arbeitsmitteln, Gefahrstoffe und den Brandschutz.

Was passiert, wenn ich die Fristen aus dem BG-Schreiben nicht einhalte?

Bleiben Beanstandungen unbearbeitet, kann die Berufsgenossenschaft eine verbindliche Anordnung erlassen und mit Zwangsmitteln durchsetzen. Arbeiten Sie die Mängel deshalb strukturiert ab und melden Sie den Vollzug fristgerecht.

Was kostet die Ersteinschätzung meines BG-Schreibens?

Die erste Einschätzung Ihres hochgeladenen Schreibens ist kostenlos und unverbindlich.

Was passiert mit meinem hochgeladenen Brief?

Ihr Dokument wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und vertraulich behandelt. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.

Schreiben da – Zeit läuft?

Laden Sie es hoch und lassen Sie es von einer Fachkraft einordnen.

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