Arbeitssicherheit im Büro – drei typische Auslöser, mit denen Bürobetriebe zu uns kommen:
1. Ein Schreiben der Berufsgenossenschaft oder der Gewerbeaufsicht liegt auf dem Tisch – mit Fristen, Fragen zur Sicherheitsfachkraft und zur Gefährdungsbeurteilung (was dann zu tun ist).
2. Das Team ist über 20 Mitarbeitende gewachsen – ab jetzt gehört ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) dazu, Sicherheitsbeauftragte werden Pflicht und die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ändert sich.
3. Unzufrieden mit der aktuellen Fachkraft – oder niemand findet die Dokumentation, wenn sie gebraucht wird.
Jeder Arbeitgeber braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt – unabhängig von der Größe (§ 1 ASiG, DGUV Vorschrift 2). Im Büro ist der Aufwand überschaubar. Wenn man weiß, was man tut.
Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist in Verwaltungsbetrieben gut planbar. Das steckt in jedem Paket – vollständig und prüfungssicher dokumentiert:
Preislogik: nach Mitarbeiterzahl und DGUV Vorschrift 2 (Betreuungsgruppe III), jährlich, alles drin – Einsatzzeiten selbst nachrechnen.
Betriebsarzt benötigt? Vermitteln wir auf Wunsch gleich mit. Alle Preise zzgl. USt.
Nach der Erstbegehung erhalten Sie einen Maßnahmenplan mit Prioritäten und Terminen. Die laufende Betreuung umfasst feste Ansprechpersonen, Erinnerungen an Fristen und Unterweisungen sowie die jährliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung – ohne dass Sie selbst Regelwerke lesen müssen.
Ja. § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. Den Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2 – in der Verwaltung ist er überschaubar, aber nicht null.
Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viel sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ein Betrieb braucht. Büro- und Verwaltungsbetriebe fallen in der Regel in Betreuungsgruppe III mit dem geringsten Einsatzzeitenansatz je Beschäftigten. Daraus ergeben sich Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung, die wir in Festpreise übersetzen.
Ein Büro mit 25 Mitarbeitenden passt in unser Paket Basic für 2.500 € pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer. Enthalten sind Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Gefährdungsbeurteilung, jährliche Begehung, ASA-Organisation, Ersthelfer- und Brandschutzhelfer-Planung sowie anlassbezogene Beratung.
Ruhe bewahren und Fristen notieren. Meist fragt die Berufsgenossenschaft nach der Bestellung von Fachkraft und Betriebsarzt, nach Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen. Wir ordnen das Schreiben ein, liefern die fehlenden Unterlagen und bestätigen der VBG fristgerecht den Vollzug.
Sie kündigen den bestehenden Vertrag, wir übernehmen die vorhandene Dokumentation und prüfen sie auf Lücken. Die Bestellung als neue Sicherheitsfachkraft ist in fünf Werktagen erledigt, die Erstbegehung folgt innerhalb von zehn Werktagen. Es entsteht keine Betreuungslücke.
Ja. Für Telearbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung, für mobiles Arbeiten das Arbeitsschutzgesetz. Wir nehmen Homeoffice in die Gefährdungsbeurteilung auf, stellen Checklisten für die Selbstbewertung bereit und beraten zu Ergonomie und Bildschirmarbeit.
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch – oder schicken Sie uns Ihre Eckdaten, Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihr Festpreis-Angebot. Oder schreiben Sie uns: info@sifa-flex.de