Unterweisung Elektro- und Lichtbogenschweißen – fertige Schulungspräsentation

Fertige Unterweisungspräsentation für Elektro- und Lichtbogenschweißen: alle Gefährdungen von elektrischem Strom bis Schweißrauch, mit Schutzmaßnahmen und Notfallverhalten – sofort schulungsfertig.

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Warum die Unterweisung Pflicht ist

Schweißtechnische Arbeiten gehören zu den gefährlichsten Routinetätigkeiten im Betrieb. § 12 Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 verlangen eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, bei wesentlichen Änderungen und danach mindestens jährlich – dokumentiert mit Unterschrift. Für den Gefahrstoffanteil (Schweißrauche!) konkretisiert die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ die Anforderungen.

Diese Gefährdungen muss die Unterweisung abdecken

Beim Elektro- und Lichtbogenschweißen kommen mehr Gefährdungen zusammen als bei fast jeder anderen Tätigkeit:

  • Elektrischer Strom – inkl. erhöhter elektrischer Gefährdung in engen, leitfähigen Räumen
  • Optische Strahlung – UV-Strahlung (Verblitzen der Augen), Infrarot, Blendung
  • Thermische Gefährdung – Hitze, Schweißspritzer, Verbrennungen
  • Brand- und Explosionsgefährdung – Schweißerlaubnis bei Arbeiten außerhalb fester Schweißplätze
  • Gefahrstoffe – Schweißrauche, bei legierten Stählen mit krebserzeugenden Bestandteilen
  • Gefährdung durch Gase und Lärm

Genau diese Struktur bildet die Präsentation ab – inklusive der zugehörigen Schutzmaßnahmen von der Absaugung über die persönliche Schutzausrüstung bis zum Verhalten im Notfall.

Häufige Fehler in der Praxis

Aus unserer Beratungspraxis sehen wir an Schweißarbeitsplätzen immer wieder dieselben Versäumnisse:

  1. Keine Absaugung: Geschweißt wird ohne wirksame Schweißrauchabsaugung – oft mit dem Argument, das sei „schon immer so gegangen“. Dabei ist die Erfassung der Rauche an der Entstehungsstelle die zentrale Schutzmaßnahme, gerade bei legierten Stählen mit krebserzeugenden Rauchbestandteilen.
  2. Grenzwerte werden nie überprüft: Ob die Arbeitsplatzgrenzwerte tatsächlich eingehalten werden, wurde in vielen Betrieben noch nie gemessen oder belastbar abgeschätzt. Ohne Wirksamkeitskontrolle bleibt jede Gefährdungsbeurteilung eine Behauptung – und die Beschäftigten arbeiten möglicherweise jahrelang über dem Grenzwert.
  3. „Haben wir schon immer so gemacht“: Verfahren, Geräte und Schutzmaßnahmen bleiben über Jahre unverändert, der Stand der Technik wird ignoriert. Der Arbeitsschutz verlangt aber genau das Gegenteil: Maßnahmen müssen dem Stand der Technik folgen – wer bei der Ausrüstung von vor 20 Jahren stehen bleibt, ist rechtlich angreifbar und verschenkt das Schutzniveau moderner Absaug- und Schweißtechnik.

Was ist enthalten

  • Fertige, editierbare Schulungspräsentation (PowerPoint) – sofort einsetzbar
  • Alle Gefährdungen des Elektro- und Lichtbogenschweißens systematisch aufbereitet
  • Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip, PSA und Notfallverhalten
  • Erstellt von Sicherheitsfachkräften mit Beratungspraxis

Häufige Fragen

Wie oft muss beim Schweißen unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei wesentlichen Änderungen und mindestens einmal jährlich – jeweils dokumentiert. Bei Jugendlichen sogar halbjährlich.

Was gehört in eine Schweißer-Unterweisung?

Alle tätigkeitsbezogenen Gefährdungen (Strom, Strahlung, Hitze, Brand/Explosion, Schweißrauche, Gase, Lärm), die festgelegten Schutzmaßnahmen, die richtige PSA und das Verhalten bei Störungen und Unfällen.

Wer darf die Unterweisung durchführen?

Der Arbeitgeber bzw. eine von ihm beauftragte fachkundige Person – etwa eine Führungskraft mit entsprechender Qualifikation, unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

ein profilbild von geschäftsführer m.sc. andreas bedrunka

Erstellt von Sicherheitsfachkräften

Diese Vorlage wurde von Andreas Bedrunka erstellt – Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsführer der SiFa-Flex GmbH, München. Seit 2019 berät er branchenübergreifend Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes – zusätzlich qualifiziert als Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter und SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator). Alle SiFa-flex-Vorlagen entstehen aus realen Beratungsprojekten und werden laufend an den aktuellen Stand der Vorschriften angepasst.

Unsicher bei der Gefährdungsbeurteilung?

Sprechen Sie unverbindlich mit einer Sicherheitsfachkraft – die Erstberatung ist kostenlos.

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