Sofort einsetzbare, editierbare Checkliste zur systematischen Ermittlung von Hautkontakt mit Gefahrstoffen nach TRGS 401 – von Sicherheitsfachkräften erstellt, rechtssicher dokumentiert.
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Die Technische Regel für Gefahrstoffe 401 („Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“) konkretisiert die Gefahrstoffverordnung für alle Tätigkeiten, bei denen die Haut mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen kann. Sie umfasst drei Gefährdungsarten: die dermale Gefährdung durch hautschädigende oder hautresorptive Stoffe, die Belastung durch Feuchtarbeit (Arbeiten im feuchten Milieu oder die Kombination aus häufigem Händewaschen und häufigem Wechsel von Schutzhandschuhen) sowie die Aufnahme von Gefahrstoffen über die Haut in den Körper. Wer Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilt, muss den Aufnahmeweg Haut ausdrücklich mitbetrachten – das fordert § 6 GefStoffV ausdrücklich.
Die Ermittlung der Hautgefährdung ist kein Sonderfall, sondern fester Bestandteil jeder Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie ist immer dann durchzuführen, wenn Beschäftigte Hautkontakt mit Gefahrstoffen haben können – auch bei scheinbar harmlosen Tätigkeiten wie Reinigungsarbeiten, Teilereinigung oder dem Umgang mit Kühlschmierstoffen. Ebenso zählt regelmäßige Feuchtarbeit – etwa im feuchten Milieu oder durch häufiges Händewaschen in Kombination mit häufigem Handschuhwechsel – zu den Gefährdungen, die beurteilt und dokumentiert werden müssen.
Die Checkliste bildet die Systematik der TRGS 401 Schritt für Schritt ab: Sie erfassen zunächst die Tätigkeit und die dabei verwendeten Stoffe und Gemische (inkl. H-Hinweisen aus dem Sicherheitsdatenblatt), bewerten anschließend Kontaktart, -fläche und -dauer und leiten daraus die Gefährdungskategorie sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ab – von der Substitution über technische und organisatorische Maßnahmen bis zu Hautschutz, Handschuhen und Hautschutzplan.
Aus unserer Beratungspraxis als Sicherheitsfachkräfte begegnen uns bei der Ermittlung der Hautgefährdung drei Fehler immer wieder:
Die TRGS 401 verlangt, dass Gefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen sowie durch Feuchtarbeit systematisch ermittelt, beurteilt und mit Schutzmaßnahmen versehen werden – als Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV.
Immer, wenn bei Tätigkeiten Hautkontakt mit Gefahrstoffen möglich ist oder regelmäßig Feuchtarbeit anfällt – etwa durch Arbeiten im feuchten Milieu oder durch häufiges Händewaschen in Kombination mit häufigem Handschuhwechsel. Das gilt unabhängig von Branche und Betriebsgröße.
Die Ergebnisse der Ermittlung werden in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert: betrachtete Tätigkeiten, Stoffe, Bewertung der Gefährdung und festgelegte Maßnahmen inklusive Wirksamkeitskontrolle. Genau diese Struktur bildet die Checkliste ab.
Diese Vorlage wurde von Andreas Bedrunka erstellt – Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsführer der SiFa-Flex GmbH, München. Seit 2019 berät er branchenübergreifend Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes – zusätzlich qualifiziert als Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter und SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator). Alle SiFa-flex-Vorlagen entstehen aus realen Beratungsprojekten und werden laufend an den aktuellen Stand der Vorschriften angepasst.
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